Arztbesuch: Stunden nacharbeiten?
Hallo, ein Azubi wird vom Arbeitgeber für einen Arztbesuch ohne Termin ( also längere Wartezeiten) freigestellt! Muss er dann die Zeit nacharbeiten?
9 Antworten
Den Arztbesuch sollte man möglichst ausserhalb der Arbeitszeit legen. Geht dies nicht, muss der AG einen freistellen.
Aber Achtung: nur für die Dauer des Termins, nicht auch für An- und Abfahrt.
Sag direkt beim Doc, also bei der Anmeldung, Du wirst eine Bestätigung für den AG brauchen.
Die geben Dir dann nachher so einen Zettel, wo sinngemäß draufsteht:
Herr/ Frau (Name) war heute, am (..) von (..) bis (..) Uhr zu einem Termin in meiner Praxis (Datum, Unterschrift, Stempel der Praxis)
Den Zettel legst Du dann Deinem AG vor.
Diese Zeit wird freigestellt und Du musst sie nicht nacharbeiten.
rechtssichere quelle
Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" Satz 1 - sofern die Anwendung dieser Bestimmung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist):
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Hier kannst du die Fakten nachlesen: https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit/
Wenn der Arztbesuch nur während der Arbeitszeit möglich ist, dann darf das nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.
Wenn man auch nach Feierabend hätte hingehen können, dann muss nachgearbeitet werden.
Wenn der Mitarbeiter wegen einer akuten Erkrankung zum Arzt muss, fällt das in den Bereich der Lohnfortzahlung. Es muss also NICHT nachgearbeitet werden. Auch Wartezeit ist in einer akuten Lage zu akzeptieren
Für Routineuntersuchungen kann der Mitarbeiter darauf verwiesen werden, dass er einen Termin vereinbart, der nicht mit der Arbeitszeit kollidiert. Dafür muss er dann auch notfalls Urlaub nehmen.
als Azubi nein. wenn du ein zeitkonto hast dan wäre es zu empfehlen.
Nein.
Lass dir eine Bescheinigung vom Arzt geben von wann bis wann du dort warst und gib diese in deiner Arbeit ab (als Nachweis).
Dann müsste alles passen.
bitte mal eine rechtssichere quelle für diese info posten. danke!