Wie wird eine von Arzt angewiesene Begleitperson freigestellt oder bekommt Sonderurlaub?
Da mein Mann schwer krank ist, muss er ca. 4 mal zur ambulanten Behandlung in eine Uniklinik weiter weg (2-3 Stunden Fahrt). Die wöchentlichen Arztbesuche und Kontrolltermine finden aber in der Nähe des Wohnortes statt. Zu den Terminen in die Uniklinik begleitet ich ihn, da er eine Begleitperson mitbringen muss. Er darf nach der Behandlung nicht alleine sein oder gar alleine sein. Dies ist eine Anweisung vom Arzt.
Da ich Vollzeit arbeite nehme ich an den Tagen seit Jahren Urlaub, weil es hier laut meiner uns seiner Krankenkasse keine klare Regelung gibt. Ist das wirklich so. Ich kann es mir schlichtweg nicht vorstellen. Kann man hier beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen (kein Tarifvertrag)? Oder kann ich vielleicht unbezahlt Urlaub nehmen und irgendein `Begleitgeld´ oder so von der Krankenkasse anfordern?
Mein Chef und die Krankenkassen blocken immer ab und ich hab einfach keine Ahnung ob ich ein Recht drauf hab.
Ich bin für jede Antwort dankbar. Vielen lieben vorab Steffi
5 Antworten
Bei Schwierigkeiten mal zum Sozialverband. Den gibt es in jeder größeren Stadt. Man muß zwar Mitglied werden, aber das kostet nur ca. 5,00 Euro monatlich, für Ehepaare sogar noch weniger.
Die sind kompetent und helfen in solche Situationen rechtlich.
Wie das rechtlich Aussieht kann ich Dir nicht sagen, aber bei uns hat mir der Kinderarzt meiner Tochter eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt, da sich meine Frau - ebenfalls krankheitsbedingt - nicht um sie kümmern konnte. Das gilt aber - meine ich - nur für Kinder bis 12 Jahren.
Aber der AG muss Dich m.E. trotzdem freistellen.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/kind-krank-was-jetzt-bei-der-arbeit-wichtig-ist/02/
Allerdings ohne Lohnfortzahlung ...
Ist so ähnlich: es gibt Quasi "Kind krank- Tage" für Eltern,w enn sie die Lütten umkümmern müssen.. und dem ähnlich: Sonderurlaub für Pflege. Bezahlt!
Ist 2015 inkraft getreten
http://www.finanzen.de/news/15880/bezahlte-pflegezeit-vom-bundestag-beschlossen
Es gibt tatsächlich für Personen, die sich um kranke Angehörige kümmern, zusätzlich abrufbare Tage. 10 sinds, man muss eng verwandt sein. Ehefrau+ Ehemann.. passt.
Warte mal, ich such nen Link.. (ich hab mich da nämlich grad schlau gemacht,w eil bei meiner Schweigerfamilie 2 Unfälle passiert sind.. Mama alleine im Ausland lebend, Schwager auch 600km entfernt)
Ah, hier ist einer..
http://www.finanzen.de/news/15880/bezahlte-pflegezeit-vom-bundestag-beschlossen
Ich brauchte sie dann doch nicht, aber mein Partner erklärte mir, diese 10 Tage sind nicht nur für konkrete Pflege, sondernh auch für Organisatorisches etc.
Lies Dich mal ein, hier hast Du auf jeden Fall schon mal einen Anhaltspunkt!
Alles Gute für Dich und Deinen Mann!
(mein Geschäftsführer hatte mir übrigens schon zugesichert, wegen seiner ginge das auch,w enn ich "nur" zur Mutter meines partners fliegen muss zwecks Kümmern und Orga bzw. eben zu seinem Bruder.. ich hatte nämlich vorsorglich schon nach unbezahltem Urlaub gefragt. Wo er mir sofort sagte: s.o.)
Wir haben für diesen Fall über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragt. Ich musste operiert werden und mein Mann musste mir dann zu Hause helfen. Haben den Antrag von der Krankenkasse bekommen und der Arzt musste etwas ausfüllen.
Du bekommst dann zwar nicht 100 % deines Gehaltes, aber besser wie gar nichts.
Das ist aber was anderes...Haushaltshilfe.
Es geht hier um eine Begleitperson.