Op Termin Arbeitgeber mitgeteilt?
Ich habe meine Arbeitgeber versucht rechtzeitig meinen op Termin mitzuteilen, leider stand da schon mein Dienstplan (fast 2 Monate vorher !)
Angeblich kann man meinen Dienst nicht verschieben und ich habe somit pech und müsse die op verschieben. Dadurch das ich nun den Fehler gemacht habe die op anzukündigen damit sie sich Ersatz suchen können für mich zur Vertretung in meiner krank zeit wird mir jetzt mit krank mit Ankündigung und abmahnung gedroht. Ist das erlaubt?
Die op ist leider nicht verschiebbar da der Arzt auch nur selten und begrenzt zeit hat. Ich bin azubi und somit kann ich nicht wirklich mitreden was Dienste angeht.
Ich würde selbstverständlich eine krankschreibung und Aufenthaltsbescheinigung aus dem kh bekommen in dem ich operiert würde
8 Antworten
Krank mit Ankündigung greift hier auch nicht - du bist ja krank, sonst wäre die OP nicht notwendig. Die OP mit ihren Folgen dient ja deiner Genesung und der Wiederherstellung deiner Gesundheit!
Nein, denn das ist medizinisch notwendig und du bist für die Zeit krank geschrieben. Du solltest das deinem AG nachweisbar - schriftlich mitteilen. Ich rate dir dringend dich einer Gewerkschaft anzuschließen, da ist die Rechtschutzversicherung für schmales Geld in Sachen Arbeitsrecht mit drin.
Abmahnung und Kündigung wegen Krankheit sind extrem rechtswidrig. Noch ein Tipp, momentan sucht eigentlich fast jeder AG Fachkräfte. Bei dem sch... Laden würde ich zeitnah kündigen. Nutze die Zeit nach der OP gleich mal um dich zu bewerben.
Ich habe damals auch gewechselt da meinem AG "die Hand" ausgerutscht ist" - natürlich kannst du während der Ausbildung wechseln. Einfach mal bei der Konkurenz herum fragen, du musst ja nicht den genauen Grund nennen, sondern nur sagen das es extreme Unregelmäßigkeiten gibt.
Dein Chef beweist seine Unfähigkeit, wenn er behauptet, er könne zwei Monate vorher keinen Dienstplan mehr ändern. Das ist schlichtweg lächerlich. Wenn jemand plötzlich krank wird, muss es auch gehen. Umso einfacher sollte es gehen,wenn man sich zwei Monate darauf einstellen kann.
Er hat auch sicherlich keine medizinischen kenntnisse, mit denen er beurteilen könnte, ob die OP verschoben werden kann. Das soll er mal bitte dem Arzt überlassen.
Über einen Betrieb, der so wenig Rücksicht auf die Gesundheit seiner Beschäftigten nimmt, muss man eigentlich nichts weiter sagen. Möglicherweise findest du ja nach deiner Ausbildung was Besseres als das hier.
Wegen der Abmahnung solltest du dir keine Gedanken machen bzw dem Rat aus anderen Antworten folgen und dich an die IHK wenden. Eine solche Abmanung hätte juristisch keinen Bestand, aber einem solchen Betrieb sollte man mal Nachhilfe geben.
Dein Arbeitgeber ist im Unrecht und verhällt sich nicht richtig!
Dein Arbeitgeber hat, wenn ich das richtig verstehe, sogar 2 Monate Zeit den Dienstplan anzupassen! Das soll nicht gehen?? Nein der will nicht! Er muss aber!
Da Du eine Auszubildene bist, gehen seine Drohungen ins Leere! Solange Du keine "silbernen Löffel" stiehlst, kann er Dir gar nichts!
Tipp:
Wende Dich an die für euch zuständige IHK, dort muss es für euch Auszubildenen einen Ansprechpartner geben, wende dich an diesen, bespreche das weitere Vorgehen!
Alles richtig, wollte nur anmerken das es auch die HWK sein kann, je nach Beruf
Die Gesundheit geht vor, das muss auch dein AG akzeptieren. Der Dienst muss sich verschieben lassen, der Arzt entscheidet, wenn eine OP gemacht werden muss, nicht der AG.
Ich kann mich nicht Bewerben, ich bin doch noch azubi