Attest für Ausbildung: Kosten

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also wenn der arzt dich vorher untersuchen muss (was er wahrscheinlich tun wird) musst du 10€ praxisgebühr bezahlen. wenn du allerdings in den letzten 3 monaten beim sleben arzt die gebühr chon bezahlt hast musst du keine 10 € bezahlen. das geht immer nach quatal wann du bezahlen musst. wenn man ein attest braucht kann es sein dass du eine zusatz gebühr von 1,50 - 2,00 € bezahlen musst aber dass kommt auf den arzt an wenn du glück hast nimmt er kein geld fürs attest. erwähne aber bitte dass du auszubildender bist denn dann sagen manche ärzte dass sie kein geld von dir nehmen für ein attest :)

Die Praxisgebühr ja, das Attest je nach Umfang auch......

In der Regel ist ein solches Attest aber kostenlos.

PeterTheodor  28.07.2011, 13:04

So ist es. Aber schon seltsam, dass Du am Telefon keine Aussage bekommst.

Blizzard88 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 13:05
@PeterTheodor

schien mir sehr jung die dame, azubine oder so :)

Hallo,

die Krankenkasse zahlt die Untersuchung nur, wenn es um eine Behandlung einer Krankheit geht oder eine in der Krankenversicherung vorgesehene Vorsorgeuntersuchung geht. Nur bei der Behandlung einer Krankheit sind 10 Euro Praxisgebühr zu zahlen.

Sonst gilt das Grundprinzip, wer etwas möchte, hat es zu bezahlen. Wenn der Arbeitgeber einen Nachweis haben möchte, hat er diesen ggf. zu bezahlen. Bei Jugendlichen unter 18 gibt es bei der Stadt einen Berechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Kosten für die Untersuchung und das Attrest können je nach Arzt stark schwanken. Ggf. kann die Ärztekammer nähere Angaben machen.

Gruß

RHW

Wenn die Untersuchung von deiner Krankenkasse übernommen wird, rufe selber bei deiner Kasse an und frage nach, und du für dieses Quartal (über 18) noch keine Praxisgebühr gezahlt hast, zahlst du nur die 10 Euro. Eine Untersuchung, die die Kasse nicht übernimmt, wird privat vom Arzt abgerechnet,dafür zahlst du nicht die Praxisgebühr, wenn du in dem Quartalden Arzt nicht noch mal besuchst.

Der Arzt kann dir dafür eine Privatrechnung stellen. Mit der Praxisgebühr hat das nichts zu tun. Evtl. erstattet es der Ausbildungsbetrieb. Fragen kostet nichts.