Attest für Jobcenter vom Psychologen nur für Patienten?
Ich benötige für das Jobcenter dringend ärztliche Atteste um zu bewiesen, daß bei mir ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. da ich in meiner jetzigen Wohnung psychisch zugrunde gehe ( ständiger Lärm durch Trittschall und Türenknallen ) ,das Jobcenter meint, bei mir sei ein Umzug nicht erforderlich. Ich bin so verzweifelt, da ich eine Wohnung gefunden habe und dem Jobcenter auch den Mietvertrag vorlegen kann. ist es möglich, daß mir ein Psychotherapeut ein Attest ausstellt ? oder geht das nur, wenn ich Patient bin ?
4 Antworten
Wenn der Psychotherapeut Arzt ist, darf er ein ärztliches Attest ausstellen. Ansonsten eben ein psychotherapeutisches oder ein psychologisches Attest. Ob und inwieweit das Amt dies berücksichtigt, bleibt dem Amt überlassen.
Ein Attest ist eines von mehreren möglichen Beweismitteln. Genauso wie deine Aussage oder die eines Freundes oder eines Nachbarn. Das Amt muss sämtliche vorliegenden Beweismittel würdigen - kann sie also zur Entscheidungsfindung heranziehen oder als Quatsch abtun.
Wenn du der Meinung bist, das Amt hätte deine vorgelegten Beweismittel nicht sachgerecht und fachgerecht gewürdigt, kannst du die Entscheidung deines Amtes auf dem üblichen Rechtsweg überprüfen lassen: Zunächst per Widerspruch beim Amt selbst, danach per Klage beim Sozialgericht - oder im Eilfall auch sofort als Eilklage = Antrag auf eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.
Ob du Patient bist oder warst oder schon lange warst, das spielt keine Rolle. Der Attest-Erstellter muss halt nir die nötigen Dinge (Gespräche, Untersuchungen, Laborbefunde, was halt nötig erscheint) unternehmen, um zur Gewissheit zu gelangen, dass das stimmt, was er in sein Attest schreibt.
Und das Amt kann im Zweifel ein Zweit-Gutachten anfordern, etwa beim Amtsarzt.
Zum Wohnungswechsel an sich: Eine Zusicherung der Angemessenheit der neuen Wohnung durch das Jobcenter ist nicht erforderlich, wenn man die künftigen höheren Kosten selbst trägt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn man willkürlich ein Attest haben möchte - etwa ein unbestelltes von einem Nicht-Arzt, etwa von einem Psychotherapeuten -, bezahlt man es auch selbst, falls die Krankenkasse dies nicht übernimmt, etwa bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn das Jobcenter aber ein ganz bestimmtes Attest haben möchte von einem ganz bestimmten Fachmann - etwa von einem Arzt, oder von einem Arzt für Allgemeinmedizin oder für Neurologie -, kann es dafür auch die Kosten übernehmen.
Dieser Attest müsste ein Facharzt austellen weil der Hausarzt kann es zwar machen aber das Jobcenter will dann eines vom Facharzt und der soll dir dann schreiben das die Wohnung nicht Wohnbar ist und wenn dann noch Stress mit dem Vermieter oder Nachbar ist das eh schon blöd weil ohne dieses Attest glaubt das Jobcenter das nicht und daher zahlen die kein Umzug also eine Psychater suchen den den Fall schilder und der kann dir ein Schreiben für das Jobcenter geben wo steht das du in der Wohnung nicht bleiben kann und dann muss normal das Amt auch was tun
Bei Kinderlärm kann auch ein Psychiater nichts machen- den muss er aushalten, fertig.
stimmt
Ein Psychologe ist kein Arzt. Und auch ein Psychotherapeut nicht. Also kann er dir kein Attest ausstellen. Dazu müsstest du schon einen Psychiater bemühen.
Das geht nur wenn du Patient bist- und dann auch nur mit manifestierter Diagnose.
Du willst eine ruhigere Wohnung mit mehr Komfort? - dann gehe arbeiten.
Ergänzend: das Attestb zahlst du selber