Behandlungs-Verweigerung beim Arzt?
Hallo, ich habe heute wirklich eine Unverschämtheit erlebt.
Ich bin vor zwei wochen von meinem Hausarzt wegen andauernder Magenprobleme zu einer Magenspiegelung zu einem Gastroentrologen überwiesen worden. Er empfahl mir einen. Bereits am Telefon erwähnte ich die Schmerzen und wer mein Hausarzt sei.
Heute war mein Termin. Ich wurde der Praxis verwiesen (VOR der Behandlung). Mein Hausarzt sei das allerletzte und er würde keine Patienten von ihm aufnehmen. Ich verwies auf meine akuten Schmerzen. O-Ton: "Keine Behandlung durch die Praxis. Gehen Sie bitte. Wenn Sie den Arzt gewechselt haben, dürfen Sie wiederkommen." Darf er das überhaupt? Ich war
10 Antworten
Tut mir Leid, wenn ich auf das Thema so spät antworte. Ist auch mein erster Beitrag hier bei gutefrage.de. Aber vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen noch.
Also der Arzt hat jedes Recht, die Behandlung eines Patienten zu verweigern. Dies ist gesetzlich seit Anfang des 20.Jhr in Deutschland so (vorher gab es tatsächlich noch eine gesetzliche Behandlungspflicht). Als Begründung reicht schon, dass ein "Vertrauensverhältnis" nicht besteht (was in diesem Fall aufgrund des überweisenden Hausarztes bedingt ist).
Also, aufhören mti dme Geschrei. Der Mann hat weder gegen seinen "Eid" verstoßen noch muss er behandeln. Einzig was den "Notfall" angeht besteht eine Hilfspflicht die im übrigen genauso jeden anderen Menschen (also auch z.B. die Patienten im Wartezimmer) betrifft. Die wäre aber in diesem Fall auch schon damit erfüllt worden, dass man einen Notarzt ruft.
Also bitte, da wird die Ärztekammer und sonst wer gar nichts (ge)mach(t haben)en.
Also das grenzt für mich ja schon an unterlassenen Hilfeleistung, ich kann meinen vorgängern nur zustimmen, melde das der Ärztekammer. Es ist doch auf deutsch gesagt sch...egal ob dein Arzt was taugt oder nich, man kann nich einfach eine Untersuchung verwären, zumal man schon einen Termin hat, da hätte sie dir erst gar keine geben brauchen. Ich bin sprachlos
Wow, da würde mich mal der Hintergrund der Sache interessieren und ob dein Hausarzt das überhaupt weiß.
Und was du da sagst, ist so eine Sache. Wenn du vor der Tür der Praxis gestanden hast und sagst, du hast akute Schmerzen, hätten die dich behandeln müssen. Würd das ruhig zur Anzeige bringen.
Das ist eine Frechheit von dieser Praxis.Ich würde umgehend zuerst meine Krankenkasse davon in Kenntnis setzen und ebenso die Ärztekammer.Welche Meinung er von einem Hausarzt hat ist seine Sache aber er hat nicht das Recht Patienten deshalb abzuweisen.Normalerweise müsste man gleich als Notfall zum nächsten Krankenhaus weiter gehen und sich behandeln lassen und die Kosten diesem werten "Kasper" zusenden.Wenn man bedenkt das die meisten akuten Blinddarmentzündungen mit Magenschmerzen beginnen ist das mehr als eine Sauere was der gemacht hat.
Mein Hausarzt erzählte eben, dass er bei ihm beanstandet hätte, das er die Berichte seiner Patienten (z.B. nach Magenspiegelungen) nicht an ihn (als Hausarzt) schickt sondern den Patient von dort aus behandelt. Nehme an, das Thema ist dann eskaliert. Aber das auf dem Rücken von Patienten auszutragen, geht nicht.
Das geht in der Tat so nicht. Melde den Vorfall nicht nur der zuständigen Ärztekammer, sondern auch deiner Krankenkasse.