Auftritt während krankmeldung -Kündigung?
Hallo, bin wegen Schulter OP krankgeschrieben. Habe am Wochenende abends einen ca. 30 min. Chor-Auftritt in einem Lokal der schon länger geplant war. Kann ich deshalb gekündigt werden?
10 Antworten
Ja, dass ist ein Kündigungsgrund!
Ich habe mal, als ich noch selber Angestellter war miterlebt, wie soetwas abläuft. Ein Kollege war krank geschrieben und hat an einem Fußballspiel teilgenommen. Zack, Kündigung!
Das kommt immer raus, da Dich immer irgendwer sieht. Insofern lass es sein, dass ist es nicht wert.
V.G.
und gute Besserung!
naja krank und fußballspielen und arm von op ruhig halten und nicht belasten und ruhig wo stehen und singen sind auch zwei paar schuhe! zweiteres behindert oder gefährdet nämlich nicht die genesung.
Hi,
Dabei gibt es eine einfache Regel: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung.
"Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab", sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler des R+V Infocenter für Sicherheit und Vorsorge. "Denn nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ständig ans Bett. Vor allem gegen Aktivitäten, die die Heilung fördern, können Arbeitgeber und Krankenkasse keine Einwände haben." Im Zweifelsfall rät Döhr, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen. Tipps des R+V-Experten
Einkaufen: Sich mit Lebensmitteln zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt - außer der Arzt hat absolute Bettruhe verordnet.
Spazieren gehen: Bewegung an der frischen Luft gilt als heilungsfördernd. Ein Patient sollte darauf allerdings verzichten, wenn der Arzt ihn bis zur Genesung im Bett sehen möchte.
Ausgehen: Ein Besuch im Kino, in der Kneipe oder im Restaurant ist vertretbar, wenn der Patient nicht im Bett bleiben muss. Nicht gesundheitsfördernd: Sich mit einer schweren Bronchitis in einer verrauchten Kneipe aufhalten.
wenn Du mehr wissen willst, siehe Link
vielen Dank, hab ich aber nicht selbst verfaßt, ich gehe immer auf Nummersicher und habe es ergoogelt, siehe Link, naja und die Chefs können sehen wie sie es wollen, vorm Arbeitsgericht, würdest Du Recht bekommen, obwohl man das ja nicht wirklich will, aber wenn es hart auf hart kommt, wärs Du im Recht.
LG Sophia
das kommt echt auf den arbeitgeber an.
jedem ist eigentlich klar, dass man nach einer operation nicht gleich wieder arbeiten kann. allerdings gibt es fast überall kollegen und chefs, die das anders sehen.
wenn dein arzt sagt, dass es ok ist und du die heilung nicht gefährdest (z.b. langes stehen), dann ist das ok. ob du allerdings vorsichtshalber deinem arbeitgeber bescheid gibt, musst du selbst wissen.
gute besserung :)
Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber hast, dann frag mal an, ob er etwas dagegen hat. Du möchtest den Chor nicht im Stich lassen.
Ist das nicht der Fall, solltest Du den Auftritt lieber bleiben lassen, denn das kann mächtig Ärger mit dem Chef geben.
mit dem Verhältnis und Chef fragen, keine schlechte Idee, aber alles andere siehe meinen Beitrag.
LG Sophia
eigentlich aber unbegründet, denn zum singen braucht er/sie den arm nicht und schadet beim auftritt in meinen augen auch nicht der genesung.
Du darfst alles machen, was deine Genesung nicht behindert oder verzögert.
Ich glaube, ein Chorauftritt schadet deiner Schulter nicht. Es sei denn, ihr macht dabei eine akrobatische Choreographie :)
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig.
Man darf durchaus *tagsüber" einkaufen oder mal ein Café aufsuchen, aber sicher nicht seinen abendlichen Freizeitvergnügungen nachgehen.
Wer das kann, kann nämlich auch arbeiten.
Natürlich darfst du nicht mit einer Bronchitis in einer verrauchte Kneipe gehen, das ist schlecht für die Genesung.
Aber wenn es deine Genesung nicht beeinträchtigt, darfst du so ziemlich alles machen. Stell dir vor, du bist über einen längeren Zeitraum krank geschrieben. Glaubst du, du darfst das Haus dann nur zum Lebensmitteleinkauf verlassen?
Es geht hier nicht um Hausarrest, man darf durchaus auch abends Freizeitvergnügungen nachgehen. Etwas anders ist es wenn Bettruhe verordnet wurde.
Hallo,
V.G.