Kündigungs Drohung während Krankheit und Behandlung der Berufsgenossenschaft ?
Hallo, dieses Jahr war ich bereits 7 Wochen krank. Die 7 Wochen sind entstanden da ich schleichend offene Hände während der Arbeit bekommen habe, sprich blasenbildung, starker Juckreiz, Rötungen anschwellen der Finger, taubheitsgefühle etc. Ich bin zum Hautarzt und diese hat mich sofort krankgeschrieben und den Fall an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. 6 Wochen war ich dann krank bis ich meine Hände wieder halbwegs bewegen und nutzen konnte. Eine Woche war Anweisung der Berufsgenossenschaft einen allergie test zu machen. Gesagt getan.. Ergebnisse bekommen etc. Starker Verdacht auf IPPD" auch bestätigt ", weil viel arbeiten mit gummi da Kfz bereich. Bei der Krankmeldung zum allergie test bekam ich die Ansage per Telefon sollte ich jetzt nochmal krank sein erhalte ich die Kündigung. Heute musste ich wieder zum Hautarzt weil ich es nicht mehr ausgehalten habe von den Schmerzen. Dort sagte meine Ärztin es wird wohl nochmal einen test geben der explizit auf gummi Stoffe ausgelegt ist. Also nochmal eine Woche krank weil der ganze Rücken beklebt wird.. Joa wie schaut das aus? Alle Behandlungen medikamte Fahrten zum Arzt werden bereits schon von der Berufsgenossenschaft gezahlt... Jetzt wird mir mit Kündigung gedroht und ich hab angst während der Inflation meinen Job zu verlieren.
Hat da jemand rechtliche ahnung? Oder auch schonmal erlebt?
5 Antworten
Wende dich auf jedenfall damit an einen Anwalt. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dürfte das kein Problem werden. Wegen Krankheit darf im Regelfall nicht gekündigt werden. Sollte dennoch eine Kündigung kommen, solltest du auf jedenfall einen Anwalt einschalten.
Kam die Drohung vom Arbeitgeber oder von der BG?
dann würde ich wie unten geschrieben den Arbeitgeber mal auf den Arbeitsschutz hinweisen, und dass die BG durchaus gern einen Hinweis zur arbeitsschutzrechtlichen Kontrolle bekommen kann, wenn der AG weiterhin so dir gegenüber handelt und droht.
dann kann es ganz schnell passieren dass die ganze Bude dicht ist und der Chef sich ein neues Betätigungsfeld suchen muss.
Vielen Dank! Das werde ich mal machen
aber natürlich erst wenn die Kündigung ausgesprochen wird. willst dir ja nicht mit dem AG vorher verderben.
Du kannst Dich da mal bei der BG wegen möglicher Verstöße des Arbeitgebers gegen den Arbeitsschutz kundig machen. Vielleicht hantierst Du da mit Stoffen, die in dieser Form nicht bearbeitet werden dürfen oder Deine PSA ist ungenügend.
Ja vielen Dank das werde ich mal machen!
Kann man davon ausgehen, dass du im Rahmen eines Hautarztverfahrens von der BG betreut wirst?
Oder ist deiner Erkrankung bereits als Berufskrankheit anerkannt?
Einerseits kann man sich die Frage stellen, ob die Kündigung rechtens wäre. Bei kleinen Betrieben, wenn es keine Alternativmöglichkeiten gibt, dich einzusetzen, kann die Kündigung aber meines Wissens nach durchaus auch rechtens sein.
Nimm erst mal mit der BG Kontakt auf: Ist eine Fortführung der Tätigkeit unter Berücksichtigung individueller präventiver Möglichkeiten möglich? Kann man den Arbeitsplatz so gestalten oder dich so ausrüsten, dass du gesundheitlich die Probleme nicht hast?
Solltest du die Arbeit nicht fortführen können, weil die Entstehung oder Verschlimmerung der Erkrankung droht, erhältst du von der BG sogenannte Übergangsleistungen.
In der Berufskrankheitenverordnung (§ 3 Absatz 2) ist vorgesehen, dass du diese entweder als Einmalzahlung bis zur Rente oder über 5 Jahre hinweg bekommst. In der Regel beginnt die Zahlung hoch und wird mit den Jahren immer weniger. Sie soll ausgleichen, dass wegen einer (drohenden) Erkrankung ein Arbeitsplatz ein finanzieller Nachteil entsteht.
Auch hier kommt es sehr auf den Einzelfall an: Melde dich bei deiner BG. Sprich sowohl mal mit einer Person aus der Prävention als auch mit einer Person aus der Rehabilitation/Leistungsbereich.
Ich verstehe nicht, warum Du dort weiter arbeiten willst - offenbar ist das eine Berufskrankheit. Wenn das mit entsprechenden Schutzmaßnahmen hätte verhindert werden können, schuldet Dir der Arbeitgeber eine Abfindung. Kläre das mal...
Ansonsten kann ich Dir nur zu einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen raten - frage mal beim Arbeitsamt nach, dort gibt es spezielle Berater. Die EU fördert solche Maßnahmen.
zu den obigen Fragen, ob dein Arbeitgeber denn überhaupt alle Schutzmaßnahmen für dich einhält steht auch die Frage, ob du diesen Job bei dieser Anfälligkeit wirklich weitermachen solltest.
ein Bäcker mit Mehlallergie kann schließlich auch nicht Bäcker bleiben, nur weil er den Job grad hat und braucht. klar, einen Job brauchen wir alle um Geld zu verdienen fürs Leben.
aber es bringt nichts wenn man alle paar Tage ausfällt und krank ist oder sich kaputtarbeitet und dann richtig krank wird. Gesundheit ist wichtiger als Geld, ohne Gesundheit bringt dir alles Geld der Welt nichts.
Hallo diese würde vom Arbeitgeber ausgesprochen am Telefon