Krankmeldung wird nicht von der Krankenkasse akzeptiert?
Hallo zusammen,
meine Krankenkasse will eine Folgebescheinigung nicht akzeptieren, weil sich das Datum der Erstellung und den Zeitraum für den es gelten soll, sich unterscheiden bzw. die Bescheinigung wurde eine Woche rückwirkend geschrieben, weil mich der Arzt früher nicht in die Praxis annehmen wollte.
Mir wurde gesagt, dass ich zum Termin, eine Woche später, kommen muss und da eine Bescheinigung erstellt wird.
Ich musste wegen Miniskus Riss operiert werden und bis zum OP Termin krankgeschrieben bleiben, weil ich vor Schmerzen nicht laufen bzw. arbeiten konnte.
Welches Datum gilt überhaupt auf der Krankmeldung? Was kann ich in dem Fall tun? Wer hat falsch und wer richtig gehandelt?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
In § 5 der AU-Richtlinien ist geregelt, dass eine Krankschreibung grundsätzlich ab dem Tag der Feststellung gilt. Eine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist nur in Ausnahmefällen und auch nur für max. 3 Tage zulässig.
Der Arzt kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung also gar nicht eine Woche später rückwirkend ausstellen. Das hätte er wissen müssen.
Bei einer Folgebescheinigung ist es so, dass sie spätestens einen Arbeitstag nach dem voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt sein muss. Andernfalls entsteht eine „Lücke“ im Nachweis der AU und es droht Krankengeldverlust.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die AU nachweislich durchgehend bestand. Entscheidend ist der lückenlose Nachweis. Verantwortlich für den durchgängigen Nachweis ist der Versicherte, nicht der Arzt.
So ist die Rechtslage. Du hast also leider schlechte Karten. Da kann auch kein Anwalt helfen.
Genau so und nicht anders!
Ich würde mal sagen die Krankenkasse ist im Unrecht: Solche Fälle wie bei dir können ja vorkommen und so eine Arbeitsunfähigkeit wegen Knie-OP kann jeder Medizinstudent auch rückwirkend feststellen.
Eine Rückdatierung der Bescheinigung wäre Urkundenfälschung.
Einfach mal mit der Krankenkasse sprechen und fragen ob man die Sache auf dem kleinen Dienstweg - notfalls per Rückfrage beim Arzt - klären kann oder lieber auf dem großen Dienstweg mit Anwalt.
Wenn der Arzt keinen Termin hat dann MUSS er gar nix. Und einen frisch Knie-operierten dann zu einem anderen Arzt laufen zu lassen....OK, die AOK kriegt so was fertig.
Der Arzt muss gar nichts - das stimmt.
Der Versicherte ist in der Pflicht, seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Da nützt auch kein Anwalt.
Die Regelungen sind einheitlich, egal ob AOK (welche der 11 AOK’n auch immer) oder irgend eine andere Krankenkasse.
Leg bei der KK die Bescheinigung vor, ansonsten sprich mit dem Arzt und bitte ihn mit der KK zu reden.
Das hilft nicht, er muss wissen, das er eine AU nicht für eine Woche rückwirkend ausstellen kann.
Wenn er ein Attest vom Arzt bekommen hat, auf Grund von Terminschwierigkeiten, ist das was Anderes. Versuch es, kann nichts schaden !
...aber leider auch nichts bringen.
Man sollte nicht unken, es ist ein Versuch wert, wo ein Wille ist, gibt es auch einen Weg.
Ich unke nicht, ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen der Spitzenverbände. Das hängt nicht vom Willen der Mitarbeiter ab - denen das oft selbst leid tut.
sassenach4u hat völlig recht.
Auch du steckst den Kopf in den Sand. Theorie und Praxis sind Zweierlei.
Nicht in den Sand, nur ab und zu mal in die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Entscheidungsfreiheit der MA der Krankenkassen ist in den letzten Jahren sehr eingeschränkt worden - das sind keine Weihnachtsmänner. Die Spitzenverbände haben sich eindeutig auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt, die in den AU-Richtlinien festgelegt ist. Daran hat sich jede Krankenkasse zu halten.
Einiges ist inzwischen etwas gelockert worden, aber eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und auch nur für max. 3 Tage zulässig.
Ein Arzt kann Fehler machen. Du musst die Daten kontrollieren und ggf ändern lassen (auch rückwirkend).
Nein, denn der Arzt hätte ihn entweder früher einen Termin geben müssen oder er hätte zur Vertretung gehen müssen.