Augenarzt verklagen?
der augenarzt meinte ich habe auf dem linken auge null dio. und auf dem rechten 0,5 dio. ich war mir sicher das ich schlechter sehe weil ich mit einem auge nicht mal über eine Straße sehen kann also ging ich zum Optiker und der sagt das linke auge sei weitsichtig mit 0,25 (also so gut wie gar nix) und auf dem anderen habe ich 2 dio. plus hornhautverkrümmung. kann ich den augenarzt verklagen?
12 Antworten
verklagen hat keinen sinn. wenn du glück hast, wirst du allerhöchstens die falsche brille bezahlt bekommen. da stellt sich die frage "aufwand - nutzen?".
aber wenn du auf nummer sicher gehen willst, welche werte du tatsächlich hast, solltest du zu einem anderen augenarzt gehen und ihn bitten, wie bei kleinen kindern eine skiaskopie zu machen ("tropfenuntersuchung"). damit kann man dann ganz objektiv genaue werte erhalten, ohne daß die augenlinse das ergebnis verfälschen kann.
das problem ist oft, daß je nach tageszeit und vorherigen anstrengungen die augen entspannter oder angespannter sind. dann kann es schnell passieren, daß beim subjektiven abgleich ("riesenbrille") unterschiedliche werte von 1 oder 2 dpt gemessen werden.
bei einer weitsichtigkeit werden dann schnell zu schwache werte und bei einer kurzsichtigkeit zu starke werte gemessen. bei 2 oder 3 unterschiedlichen messungen zu unterschiedlichen zeiten werden also normalerweise nie 100%ig die gleichen werte rauskommen. (solange aber die abweichungen minimal sind, ist es nicht so schlimm.)
dementsprechend hoffe ich, daß du meinen rat befolgst und dich mal objektiv untersuchen läßt.
Es ist erstaunlich, welchen starken Einfluss äußere Faktoren auf das Sehvermögen haben... bin mir mit meiner Brille auch nicht sicher.
Nein. Hat er dir einen Schaden zugefügt? Allein wegen einer Fehldiagnose kannst Du niemanden verklagen.
ich schiele jetzt ziemlich und kommte mich wegen dem nicht konzentrieren...
Auf was moechtest den Arzt den verklagen.-Das er dir eine falsche Diagnose gestellt hat.?
Meinem Mann ist von einer Augenaerztin eine total falsche Brille verschrieben worden. Bei der Reklamation hat sie sich nichts davon angenommen. Vielleicht haetten wir sie auch verklagen koennen, aber der Aufwand war uns dann doch zuviel.
Aber der muss dann doch wenigstens die 2. Brille zahlen oder?
hi spechtin, für eine fehldiagnose, solange dir kein schaden daraus geworden ist, nicht, aber ich würde an deiner stelle einen zweiten augenarzt aufsuchen, ohne von demvorfall zu erzählen ! f o compaql
Weshalb verklagen? Das ist doch absolut sinnfrei. Besorge Dir eine Brille oder Kontaklinsen und alles ist ok.
War beim Augenarzt - wartete ca. 1 Std. im Wartezimmer (was okay war, Augenarzt sehr gut). Mehrere Patienten warteten. Darunter eine Mutter mit einem vielleicht 5-jährigen Jungen.
Noch nie vorher hatte ich erlebt, dass es unausstehliche Kinder gibt, die einem nur schrecklich auf die Nerven gehen. Jeden hätte ich als bekloppt erklärt, der sowas behaupten würde. - Dieses Kind aber raubte mir den letzten Nerv. Alle anderen sagten zwar nichts, waren aber offensichtlich ebenfalls genervt - nur die Mutter nicht, die ließ den Jungen gewähren.
Ich wurde aufgerufen und ... machte bald darauf den Augentest. Radikale Verschlechterung meiner Augen: von 0,5 und 0,75 auf 2,5 kurzsichtig. Also neue Brille verschrieben.
Mit ihr auf der Nase: Der Fußboden war sehr schief - aber naja, daran würde sich mein Gehirn schon gewöhnen und das Schiefe korrigieren. Nach zwei Tagen beginnende Kopfschmerzen, die sich erheblich steigerten.
Ich wieder hin zum Augenarzt. - Und diesmal untersuchte er mich wie ein Baby, wie er sagte (und wie Du schreibst, skiaskopisch).
Ergebnis: Meine Fehlsichtigkeit war gering, war nur verspannt, was sich aufs Sehen auswirkt.
Die neue Brille behielt er da für seine Versicherung, und er verschrieb mir eine neue Brille. Mit dem Geld ging auch alles klar.
Klar war ich verspannt, sogar heftig verspannt - damals im Wartezimmer.
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Vielleicht nützt mein Bericht anderen.
Danke für Deine Super-Antworten zu Augen & Brillen & überhaupt.
LG cyracus