Ausfallhonorar Zahnarzt zahlen?

4 Antworten

Das ärztliche Ausfallhonorar und die heutige Rechtspraxis

Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Zahnarzt bzw. Arzt im Falle einer Terminversäumung seitens eines Patienten Letzterem das sogenannte Ausfallhonorar in Rechnung stellen darf.

Es ist zunächst anzumerken, dass die Rechtsprechung generell sehr hohe Anforderungen an die Geltendmachung eines Ausfallhonorars stellt. Sowohl der Nachweis einer sog. Bestellpraxis als auch - und vor allem - der Schadensnachweis sind in der Regel außerordentlich schwer zu führen. Das Prozessrisiko bei einer Klage auf Zahlung von Ausfallhonorar ist sehr hoch.

Ob und unter welchen Voraussetzungen einem Arzt oder Zahnarzt für den Fall der Absage eines fest vereinbarten Behandlungstermins seitens den Patienten Ansprüche auf das Behandlungshonorar nach § 615 BGB in Verbindung mit den Bestimmungen der jeweiligen Gebührenordnung (GOÄ bzw. GOZ) zustehen können, ohne dass der Arzt die Behandlung nachzuholen hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.

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http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-aerztliche-ausfallhonorar-und-die-heutige-rechtspraxis_021009.html

Mir ist es bekannt, daß manche Ärzte so etwas machen, mir persönlich und auch meiner Familie ist es noch nicht passiert. Ich könnte mir aber vorstellen, daß dies rechtens ist. Du mußt ja bedenken, daß ihm durch deine kurzfristige Absage Geld flöten geht, den Termin kann er ja so schnell nicht wieder vergeben (normalerweise). Ich glaube aber, es hängt auch sehr viel davon ab, wie gut du den Arzt kennst ...

Wenn du dem Zahnarzt (wochen vorher) zusagst das du an dem Termin kommst kann er natürlich nen Ausfall honorar verlangen. ob du aus beruflichen gründen nicht kommen kannst spielt keine Rolle. Wenn dein Chef dich spontan braucht dann soll er das Ausfallhonorar bezahlen. oder Was für umstände sind bei dir das du den Zahnarzt nicht hättest absagen können ?

Das ist durchaus üblich. Dafür gibt es auch mitterweile Grundsatzurteile. Der Arzt hat dir diesen termin frei gehalten, und du musst auch daran halten. Das hättest du ja auch deinem Arbeitgber so mitteilen können. Wenn dann der berufliche Termin wichtiger und vorrrangig ist, müsste der Arbeitgeber die Entschädigung tragen.