Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft durch den Hausarzt?

8 Antworten

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/16422

auch wenn es schwierig ist, es liegt an Dir Deine Rechte einzufordern - im Extremfall zu erzwingen.

http://www.guss-net.de/gruendergruppen/gastronomie/erfolgsfaktor-mitarbeiter/mutterschutzgesetz/

https://www.mutterschutz-rechner.de/branchen/hotels-und-gaststaetten-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7314

Ruhemöglichkeiten

Erfordert die Tätigkeit von einer schwangeren Arbeitnehmerin ein Stehen oder Gehen, so muss sie jederzeit die Möglichkeit haben, sich auf einer geeigneten Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.

Darüber hinaus sieht § 6 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung vor, dass es schwangeren und stillenden Arbeitnehmerin zu ermöglichen ist, während der Pausen und soweit erforderlich auch während der Arbeitszeit sich auf einer Liege in einem geeigneten Raum hinzulegen und auszuruhen.

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 20.01.2019, 18:28

Mir sind meine Rechte schon bekannt. Ich möchte mich aber nicht auf der Arbeit aufspielen. Das bedeutet auch nur weitere Stress und besonders beliebt mache ich mich dadurch nicht. Ausserdem lassen sich gewisse Dinge durch den MuSchu trotzdem nicht verhindern. Ich würde ja auch noch ein paar Wochen so arbeiten, aber nicht bis 6 Wochen vor Entbindung.

Ja, geh zu deinem Hausarzt. Eure Gesundheit geht vor

Fragen kostet nichts, wenn Dein AG schon keine Einsicht hat und seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt

Grundsätzlich kann auch ein Hausarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Im § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot wird nur von einem "ärztlichen" und nicht explizit von einem "fachärztlichen Zeugnis" gesprochen.

Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten.

Der Arzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen.

Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Dabei stellt sich allerdings die Frage, warum ein Hausarzt besser als der Facharzt beurteilen kann, ob bei Fortdauer der Beschäftigung der persönliche Gesundheitszustand oder die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

In deinem Fall ist eher dein Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Ich hab auch in der Gastronomie gearbeitet bis in die 1.SS hinein.

Man gab mir eben Aufgaben, die nicht mehr so stressig waren, also hab ich Zinmer gereinigt, den Frühstücksdienst gemacht oder in der Küche geholfen.

Rede mit deinen Vorgesetzten u frag was sich machen lässt

Cassiopaia91541 
Beitragsersteller
 20.01.2019, 18:20

Wir haben nur ein Restaurant. Demnach besteht keine Möglichkeit auf Zimmerreinigen etc. Ich habe bereits mit ihm geredet. Seit dem muss ich wenigstens keine 12 Stunden am Stück mehr arbeiten und das Heben wird mir meistens auch abgenommen. Hast du bis 6 Wochen vor Entbindung gearbeitet?