Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft durch den Hausarzt?
Hallo! :-)
Ich bin schwanger und arbeite in einem Restaurant als Servicekraft. Mein Job ist körperlich und psychisch sehr anstrengend. Wir sind direkt am Strand und somit erleben wir fast täglich den Massentourismus. Ich komme seit der Schwangerschaft sehr oft körperlich an meine Grenzen. Meine Nerven sind auch oft überstrapaziert. In der Theorie ist natürlich alles MuSchu-gerecht, in der Praxis jedoch eher nicht. Ich arbeite oft etwas länger als 8,5h und für eine Pause zum Hinsetzten muss auch erstmal Zeit her. Da wir oft unterbesetzt sind, ist es schwierig sich mal auszuruhen. Ich habe Ischiasbeschwerden und ich kann teilweise einfach nicht mehr laufen. Ich liebe meinen Job und meine Arbeitskollegen, allerdings merke ich, wie mich mein Job (besonders seit der Schwangerschaft) körperlich und wegen dem vielen Stress und Gerenne belastet. Mein FA ist ein guter Artzt, aber er wirkt immer etwas desinteressiert, er möchte mir jedenfalls kein Beschäftigungsverbot ausstellen. Meine Hausärtzin hingegen ist immer sehr auf mein Wohl auf. Meint ihr, sie kann mir auch ein BV ausstellen. Wenigstens zum 8 Monat hin? Wie waren eure Erfahrungen? :-)
Cassiopaia, 6 Monat 🤰
8 Antworten
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/16422
auch wenn es schwierig ist, es liegt an Dir Deine Rechte einzufordern - im Extremfall zu erzwingen.
http://www.guss-net.de/gruendergruppen/gastronomie/erfolgsfaktor-mitarbeiter/mutterschutzgesetz/
RuhemöglichkeitenErfordert die Tätigkeit von einer schwangeren Arbeitnehmerin ein Stehen oder Gehen, so muss sie jederzeit die Möglichkeit haben, sich auf einer geeigneten Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.
Darüber hinaus sieht § 6 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung vor, dass es schwangeren und stillenden Arbeitnehmerin zu ermöglichen ist, während der Pausen und soweit erforderlich auch während der Arbeitszeit sich auf einer Liege in einem geeigneten Raum hinzulegen und auszuruhen.
Mir sind meine Rechte schon bekannt. Ich möchte mich aber nicht auf der Arbeit aufspielen. Das bedeutet auch nur weitere Stress und besonders beliebt mache ich mich dadurch nicht. Ausserdem lassen sich gewisse Dinge durch den MuSchu trotzdem nicht verhindern. Ich würde ja auch noch ein paar Wochen so arbeiten, aber nicht bis 6 Wochen vor Entbindung.
Ja, geh zu deinem Hausarzt. Eure Gesundheit geht vor
Fragen kostet nichts, wenn Dein AG schon keine Einsicht hat und seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt
Grundsätzlich kann auch ein Hausarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Im § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot wird nur von einem "ärztlichen" und nicht explizit von einem "fachärztlichen Zeugnis" gesprochen.
Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten.
Der Arzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen.
Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).
Dabei stellt sich allerdings die Frage, warum ein Hausarzt besser als der Facharzt beurteilen kann, ob bei Fortdauer der Beschäftigung der persönliche Gesundheitszustand oder die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.
In deinem Fall ist eher dein Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Ich hab auch in der Gastronomie gearbeitet bis in die 1.SS hinein.
Man gab mir eben Aufgaben, die nicht mehr so stressig waren, also hab ich Zinmer gereinigt, den Frühstücksdienst gemacht oder in der Küche geholfen.
Rede mit deinen Vorgesetzten u frag was sich machen lässt
Wir haben nur ein Restaurant. Demnach besteht keine Möglichkeit auf Zimmerreinigen etc. Ich habe bereits mit ihm geredet. Seit dem muss ich wenigstens keine 12 Stunden am Stück mehr arbeiten und das Heben wird mir meistens auch abgenommen. Hast du bis 6 Wochen vor Entbindung gearbeitet?