Wie lange zu Hause bleiben bei erbrechen in der Gastronomie?

5 Antworten

wenn dein behandelnder arzt weis das du in der gastronomie arbeitest ,  wird er dich schon so krankschreiben das für andere keine gefahr besteht

Wenn du nicht weißt wo das steht kannst du auch nicht wissen ob das wirklich so ist bzw immer noch ungeändert so steht. Hoffe hast dich krank schrieben lassen vom Arzt

Hat die Frau mal irgendeine Schulung durchs gesundheitsamt gemachtß Also ich mein: vor 1899?

http://www.hygiene-seminare.com/infektionsschutzgesetz


Infektionsschutzgesetz - Vorgehen bei Erkrankungen und Tätigkeitsverboten


Die Beschäftigten in Ihrem Betrieb sind nach §§ 42/43
Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, Ihnen Folgendes sofort
anzuzeigen:


1. Frühe Anzeichen einer ansteckenden Krankheit der Leber (z. B. Gelbfärbung der Augäpfel), des

    Magen-Darm-Traktes (z. B. Durchfall und Erbrechen), der Haut (z. B. Verletzungen der

    Hautoberfläche vorwiegend an Händen und Unterarmen).


2. Bestehen einer festgestellten ansteckenden Krankheit:


•    Hepatitis A oder E,

•    ansteckende Durchfallerkrankungen,

•    entzündete und eitrigeWunden vorwiegend an Händen und Unterarmen

•    sowie Hauterkrankungen, deren Erreger über Lebensmittel weiter verbreitet werden können.


3. (Dauer)ausscheidung von Krankheitserregern über den Stuhl (Nachweis von bestimmten

    Darmkrankheitserregern in Stuhlproben).


Sind Ihnen durch die Beschäftigten die genannten Tatsachen mitgeteilt
worden, liegt automatisch (d. h. ohne zusätzliche Anordnung einer
Behörde) ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz vor und
Sie haben die Pflicht, die Betroffenen sofort von der Tätigkeit mit
Lebensmitteln bzw. aus dem Küchenbereich fern zu halten.

Die Aufhebung des gesetzlichen Tätigkeitsverbotes nach dem
Infektionsschutzgesetz tritt ebenfalls automatisch ein, wenn die
Hinderungsgründe nicht mehr vorliegen.


Ausnahmeregelungen vom gesetzlichen Tätigkeitsverbot können nur durch das Gesundheitsamt zugelassen werden.



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da steht auf jeden Fall was generelles.


Moment, ich guck mal weiter


SiViHa72  24.06.2016, 12:04

Bei uns wars früher so (habe in diversen Küchen ausgeholfen  bzw. auch Frühstücksservice Hotel Teilzeit):

Wenn so was auftrat, dann ab zum Arzt. Dem sagen, man arbeitet in Gastro. Und eer gibt einem die AU, die passend ist.

War mal bei K* 2-3 Tage, bei MagenDarm z.B. immer ne Woche


Im WWW finde ich keine Angabe dazu,. aber der Doc ist der richtige Ansprechpartner.


Deine Chefin scheint null Ahnung von Hygienerichtlinien zu haben- unmöglich in dem Bereich!

Was sagt Dein behandelnder Arzt?

qwirkle987 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 13:36

Der hätte mich natürlich krank geschrieben, da ich aber nur Sonntags dort arbeite hat sich das erledigt. Zumal meine Chefin mich für die Woche darauf aus dem Dienstplan gestrichen hat, weil sie sauer war.

Ich habe mal gehört eine Woche...