Wie lange zu Hause bleiben bei erbrechen in der Gastronomie?
Letztes Wochenende musste ich mich wegen unklarem erbrechen krank melden. Da ich in der Gastronomie arbeite war das für mich überhaupt keine Frage zu Hause bleiben.
Meine Chefin sah das anders, meinte ich solle mich nicht so anstellen und hätte doch wohl in Laden stehen können. Auf den Hinweis, das wir mit erbrechen, schon gar nicht mit unklarem erbrechen, nicht arbeiten dürfen wollte sie nicht gelten lassen. Außerdem habe ich sie darauf hingewiesen, das wir 48h Symptomfrei sein müssen, bevor wir wieder arbeiten dürfen. Daraufhin meinte sie, dass das nicht stimmt und wo das denn stehe.
So, nun ist die Frage, wo steht das? Ich weiß zwar das es so ist, aber wie kann ich ihr das nachweisen?
5 Antworten
wenn dein behandelnder arzt weis das du in der gastronomie arbeitest , wird er dich schon so krankschreiben das für andere keine gefahr besteht
Wenn du nicht weißt wo das steht kannst du auch nicht wissen ob das wirklich so ist bzw immer noch ungeändert so steht. Hoffe hast dich krank schrieben lassen vom Arzt
Hat die Frau mal irgendeine Schulung durchs gesundheitsamt gemachtß Also ich mein: vor 1899?
http://www.hygiene-seminare.com/infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz - Vorgehen bei Erkrankungen und Tätigkeitsverboten
Die Beschäftigten in Ihrem Betrieb sind nach §§ 42/43
Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, Ihnen Folgendes sofort
anzuzeigen:
1. Frühe Anzeichen einer ansteckenden Krankheit der Leber (z. B. Gelbfärbung der Augäpfel), des
Magen-Darm-Traktes (z. B. Durchfall und Erbrechen), der Haut (z. B. Verletzungen der
Hautoberfläche vorwiegend an Händen und Unterarmen).
2. Bestehen einer festgestellten ansteckenden Krankheit:
• Hepatitis A oder E,
• ansteckende Durchfallerkrankungen,
• entzündete und eitrigeWunden vorwiegend an Händen und Unterarmen
• sowie Hauterkrankungen, deren Erreger über Lebensmittel weiter verbreitet werden können.
3. (Dauer)ausscheidung von Krankheitserregern über den Stuhl (Nachweis von bestimmten
Darmkrankheitserregern in Stuhlproben).
Sind Ihnen durch die Beschäftigten die genannten Tatsachen mitgeteilt
worden, liegt automatisch (d. h. ohne zusätzliche Anordnung einer
Behörde) ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz vor und
Sie haben die Pflicht, die Betroffenen sofort von der Tätigkeit mit
Lebensmitteln bzw. aus dem Küchenbereich fern zu halten.
Die Aufhebung des gesetzlichen Tätigkeitsverbotes nach dem
Infektionsschutzgesetz tritt ebenfalls automatisch ein, wenn die
Hinderungsgründe nicht mehr vorliegen.
Ausnahmeregelungen vom gesetzlichen Tätigkeitsverbot können nur durch das Gesundheitsamt zugelassen werden.
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da steht auf jeden Fall was generelles.
Moment, ich guck mal weiter
Bei uns wars früher so (habe in diversen Küchen ausgeholfen bzw. auch Frühstücksservice Hotel Teilzeit):
Wenn so was auftrat, dann ab zum Arzt. Dem sagen, man arbeitet in Gastro. Und eer gibt einem die AU, die passend ist.
War mal bei K* 2-3 Tage, bei MagenDarm z.B. immer ne Woche
Im WWW finde ich keine Angabe dazu,. aber der Doc ist der richtige Ansprechpartner.
Deine Chefin scheint null Ahnung von Hygienerichtlinien zu haben- unmöglich in dem Bereich!
Was sagt Dein behandelnder Arzt?
Der hätte mich natürlich krank geschrieben, da ich aber nur Sonntags dort arbeite hat sich das erledigt. Zumal meine Chefin mich für die Woche darauf aus dem Dienstplan gestrichen hat, weil sie sauer war.
Ich habe mal gehört eine Woche...