Grad der Behinderung bei mehreren chronischen Krankheiten
Hallo an alle User von gutefrage,
ich würde euch gern eine Frage aus dem gesundheitlichen Bereich stellen. Ich habe seit einem Jahr Diabetes mellitus Typ 1, und habe nun ein Feststellungsverfahren zum Grad der Behinderung beantragt. Mittlerweile habe ich erfahren, das ich zudem noch an Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) und an Borderline erkrankt bin.
Hat jemand Erfahrung mit diesen Krankheiten bezüglich des GdB bzw. kann mir jemand eine Schätzung über den ungefähren Gesamt-GdB geben?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Tomate91
10 Antworten
Ich habe ein Scan von einer Seite darüber
Danke für dein Kommentar-das machen die Wenigsten!
Hallo. Viele leben mit Diabetes. Es kommt hier darauf an wie du damit lebst. Ob du dich spritzt und deine Ernährung gut einhälst (Ausnahmen darf jeder mal machen) Der Grund wird berechnet. Aber ob dafür überhaupt % gibt ist fraglich.Zöliakie zählt etwas mit, da es eine Stoffwechselerkrankung ist die angeboren ist. Spricht du solltest auch auf andere Allergien hin dich abtesten lassen. Psyche wird auch mit gerechnet. Aber Borderline ist behandelbar. Und jeder der krank ist, ist verpflichtet alles zu tun, damit man wieder gesund wird. Bei Borderline ist das möglich. Schwere Psychosen, werden angerechnet. Und man kann natürlich alle Krankheiten angeben. Das wird im Fragebogen auch stehen - Wollen Sie nur eine Krankheit angeben oder alle? Aber ich denke da wird nicht viel bei heraus kommen. Zudem was willst du damit? Gehst du noch zur Schule? Wenn ja, dann würde ich das lassen, denn wenn du eine Ausbildung anstrebst kann ein Ausweis hinderlich sein. Und Diabetes muss man den Arbeitgeber melden. Aber das ist heute kein großer Akt mehr, da man es gut im Griff haben kann. Sonst würden ja alle Diabetiker schon Rentner sein. Du solltest nach einem Diätplan leben, Sport hilft den Zucker zu senken. Gluten, es gibt Heute fast alles zu kaufen was Glutenfrei ist. Ich denke das weiß du besser als ich. Wenn nicht kann man sich auch einen Ernährungsberater/in von der Kasse bestellen die dich beraten(Kostet nichts). Psyche, dafür gibt es Pschologen. So gesehen gehörst du zu den gesunden. Tamara
Nein, kann dir von hier aus keiner sagen, da auch der Diabetes ggf. gut einstellbar ist...Zweitens hast du sicher den Diabetes Typ 2, wenn du ihn erst "seit einem Jahr "hast. Du kannst dich Glutenfrei ernähren.Nicht jeder Diabetiker und Zöliakiekranke ist behindert. Mit den Borderline weiß ich nicht, aber es kommt auch da auf den Borderliner an-auch daran muß man nicht ewig leiden...es liegt an der Person selbst und es wird ja bei dir alles berprüft. Von daher kann niemand hier etwas über den Grad der Behinderung(welchen du beantragt hast) eine Einschätzung geben. Du musst leider warten.Leider kennt dich hier ja keiner wirklich.
Meiner Erfahrung nach neigen die Versorgungsämter dazu, zunächst nur einen möglichst niedrigen GdB anzuerkennen - vor allem dann, wenn es um Diabetes geht. Allein aufgrund des Diabetes müssen die dich aber schon bei einem GdB von 60 einordnen - deshalb würde ich bei einem Bescheid, der insgesamt unter 80 liegt, auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ein GdB von 80 ist das Mindeste, was dir zusteht...
Totaler Blödsinn von dir..
Das stimmt nicht. Die Versorgungsämter haben sich an Anhaltspunkte zuhalten, nach denen der Diabetes zu bewerten ist.
Der GdB zu den einzelnen Behinderungen / die Höhe richtet siche nach der Schwere der Behinderung. Die einzelnen GdB's werden nicht addiert sondern integrierend bewertet, d.h.
Bsp: 50+30+20=100 falsch 50+30+20=70Berechung: 50/1 30/2 20/3
nach diesen Angaben wären es 10-30 Prozent-die nicht viel nützen-wozu?, die sie bekommen würde auf Grund des Diabetes. Diabetes Typ 1 ist ja der Jugenddiabetes mit kompletten Insulinmangel (Insulinpflichtig) , den bekommt man nicht mal eben "seit einem Jahr"-siehe oben die Frage. Bei Typ 2 ist meist Gabe von Insulin in Tablettenform und der Insulinmangel inkomlett und auch durch z.B.Abnehmen behebbar linderbar ,auch durch gesunde Ernährung usw. Zöliakie ist "eigentlich" keine Behinderung.-es sei denn sie spielt zu anderen Erkrankungen eine ausschlaggebene Rolle. Allerdings gibt es psychische Behinderungen und da kann es sein, z.B.wenn sie sich ritzt ua.(selbstgefährdet und ihr Umfeld:ist ja Borderline ) und zusätzlich depressiv ist usw. ist einen Grad bekommt oder vorübergehend "arbeitsunfähig/frühberentet" werden kann.