GdB - Knieoperation melden?
Hallo,
wenn jemand beim Versorgungsamt bereits einen GdB von 50% hat und jetzt am Knie wegen Meniskusriss und Knorpelschaden operiert wurde, soll er das melden oder hat das keine Auswirkungen auf den GdB?
hG Rocky
6 Antworten
Melden, damit deine Akten bei denen auf dem Laufenden sind. Nennt sich "Antrag auf Neufeststellung GdB" . Am GbB wird sich da aber nix ändern außer die OP hat nix gebracht.
Es kommt darauf an, was der Fragesteller am Knie gemacht bekommen hat. Hat er einen Knorpelschaden z.B. durch Arthrosen und zusätzlich den Meniskus, bekommt er sehr wohl Prozente. Besonders sinnvoll ist es, sich von dem Arzt eine Bescheinigung geben zulassen, ob er evtl. ein Kandidat für ein künstliches Kniegelenk ist, auch wenn der Arzt nicht genau bestimmen kann, wann. Diese Bescheinigung zusammen mit dem Arztbericht eingereicht, erhöhen sehr wohl den Grad der GdB.
Das hat keine Auswirkungen auf den GdB. Heute sind diese Art Operationen reine Routine und das Knie wird wieder so hergestellt, dass man damit keinerlei Probleme nach der OP hat. So sollte es sein, wenn ein guter Operateur die OP ausgeführt hat.
hello, schau selber nach: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm: Wenn der GdB hier mehr als 20 ist kann sich ein Antrag lohnen!
Versteifung beider Kniegelenke 80
Versteifung eines Kniegelenks
in günstiger Stellung (Beugestellung von 10 - 15°) 30
in ungünstiger Stellung 40 - 60
Anmerkung
Lockerung des Kniebandapparates
muskulär kompensierbar 10
unvollständig kompensierbar, Gangunsicherheit 20
Versorgung mit einem Stützapparat, je nach Achsenfehlstellung 30 - 50
Kniescheibenbruch
nicht knöchern verheilt ohne Funktionseinschränkung des Streckapparates 10
nicht knöchern verheilt mit Funktionseinschränkung des Streckapparates 20 - 40
Habituelle Kniescheibenverrenkung
seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) 0 - 10
häufiger 20
Bewegungseinschränkung im Kniegelenk
geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 0-0-90)
einseitig 0 - 10
beidseitig 10 - 20
mittleren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-10-90)
einseitig 20
beidseitig 40
stärkeren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-30-90)
einseitig 30
beidseitig 50
Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z.B. Chondromalacia patellae Stadium II - IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen
einseitig
ohne Bewegungseinschränkung 10 - 30
mit Bewegungseinschränkung 20 - 40
würde dir auch empfehlen einen antrag auf "neufeststellung" zu stellen, wenn die beeinträchtigungen im knie hinzu gekommen sind. kommt aber immer auf die auswirkungen an, also, wie sehr die beweglichkeit und belastbarkeit im vergleich zum "gesunden" eingeschränkt sind.
Grundsätzlich gibt es für das Knie nur etwas, wenn es nach der OP weiterhin gesundheitliche Probleme gibt. Falls die OP so erfolgreich war, dass man das Knie problemlos bewegen kann, dann gibts nix.
Ein Änderungsantrag ist immer mit Vorsicht zu stellen. Dabei wird deine gesamte Akte wieder hervorgeholt und alles neu bewertet. Dabei kommt es leider auch oftmals dazu, dass die bestehenden Probleme niedriger bewertet werden, weil sich vielleicht seit der letzten Einschätzung die Richtlinien geändert haben.
Falls du gleichgestellt bist, wäre ich da vorsichtig... Ich habe auch 30 Grad und gebe mich lieber vorerst zufrieden. Mit Gleichstellung habe ich auf Arbeit den gleichen Schutz wie Behinderte am 50 Grad, nur die Urlaubstage fehlen. Aber das Risiko wieder ganz "rauszufliegen" aus dem Behindertenstatus, das ist mir momentan zu groß.
Diesen Hinweis haben wir beim Seminar für Schwerbehindertenvertreter bekommen. Und ich denke, ganz unssinnig ist das leider nicht...
Upps, der Beitrag ist ja doch schon leicht verjährt ... Da habe ich nicht aufgepasst ...