Beihilfeverordnung Saarland, Heilmittel - Kompressionsstrümpfe

3 Antworten

Die Heil-und Hilfsmittelverordnung regelt den konkreten Umfang und den Verordnungszyklus für Hilfsmittel, die Kompressionsstrümpfe bzw. Strumpfhosen ja sind! Demnach ist es richtig, daß in der Regel aller 6 Monate eine neue Verordnung durch den Arzt erfolgen kann. Dies hat nun wirklich nichts mit der Differenzierung zwischen Privat-und Kassenpatient zu tun.

Richtig ist natürlich, daß durch die tägliche Nutzung ein entsprechender Verschleiß entsteht, der je nach den Gesamtumständen sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Wenn ein Patient z.B. Arbeitsschutzschuhe tragen muß oder aber aus gesundheitlichen Gründen seine Kräfte in der Hand schwerer kontrollieren kann, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, daß die Kompressionsware schnell verschleißt oder kaputt geht!

Es besteht jedoch in Anhängigkeit vom jeweiligen Schaden die Möglichkeit einer Reparatur. So z.B. kann man bei "Maschenfänger" auch noch Laufmaschen reparieren, Haftbänder erneuern oder auch Löcher maschinell verstopfen lassen.

Auf diese Weise kann man sich die Kompressionsstrümpfe noch einige Zeit länger erhalten und hat damit auch erst einmal noch eine Wechselversorgung. Eine Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse in Bezug auf die Übernahme der Reparaturkosten kann auch hilfreich sein! Eine Verpflichtung für die Übernahme der Reparaturkosten durch die Krankenkasse besteht jedoch nicht.

Deutschlandweit sind aller 6 Monate Kompressionsstrümpfe erhätlich. Auch als flachstrick! Bei der ersten versorgung bekommt man Erst- und Wechselversorgung (2 Paar). Ab dem Datum bekommt aller 6 Monate ein weiteres Paar. Nur sollte man sich darum kümmern .... Wenn man die spanne einhält, bezahlen die kassen und man hat "genug" strümpfe,

für dich gelten die regeln wie für alle anderen auch... die halten durchaus länger als ein jahr.. also hast du ja das paar aus dem vorjahr auch noch = also mindestens 2 paar............

tonjamay 
Beitragsersteller
 13.02.2014, 19:39

Ich will keine anderen Regeln. Ich habe jetzt zum 1. Mal eine Verordnung für eine Stützstrumpfhose bzw. eine Cabrihose und Kniestrümpfe in flachgestrickter Form erhalten, vorher war ich falsch beraten und hatte eine rundgestrickte Strumpfhose, die mein Problem nur verstärkt und nicht geholfen hat. Da man flachgestrickte Kompressionsstrümpfe jeden Tag waschen muss (ich bin berufstätig) benötigt man etwas zum Wechseln, also brauche ich 2 Paar. Die bekomme ich nicht bezahlt. Wäre ich AOK versichert, bekäme ich auf jeden Fall zwei Paar Strümpfe. Ich sehe nicht ein, dass ich als Privatversicherter mit weit höherem Krankenkassenbeitrag weniger Leistung erhalten soll als der Kassenpatient.

BenWish  15.02.2014, 14:30
@tonjamay

Ich sehe nicht ein

das hängt wohl ganz entscheidend von deinem TARIF ALS PRIVATVERSICHERTEM ab..........................