Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

4 Antworten

Beihilfe? Ich bezahle jeden Monat rd. 500 EUR selber, bei Rechnungen und Arztneimittel, weil die nicht zu 100 % beihilfefähig sind.

Dafür kann natürlich der Apotheker nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Beitragsersteller
 05.10.2021, 20:19

Jeden Monat 500€?! Dann bist du mutmaßlich schwerkrank - und hoffentlich in einer höheren Besoldungsgruppe. Das ist ja schon extrem, gerade wenn man die Medikamente wirklich braucht. 500€ können einen wirtschaftlich ja schon hart tangieren.

Hallo,

die GOÄ ist für alle Ärzte verbindlich, wenn es keinen staatlichen Kostenträger gibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/GO%C3%84.pdf

Wenn der Arzt vor der Behandlung mit dem Patienten einen anderen Gebührenfaktor schriftlich vereinbart, gibt es nach obenhin keine Grenze (z.B. 1000-fachen Gebührensatz).

Ob es eine Privatversicherung gibt oder der Patient die Leistung ohne Versicherung zahlen möchte, ist für den Arzt und seine Abrechnung nach der GOÄ ohne Bedeutung.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Abrechnung nicht GOÄ konform ist, entsteht für diesen Teil meist auch kein Vergütungsanspruch. Da müsste nicht nur deine PKV/Beihilfe nicht zahlen, sondern du auch nicht. Doof ist in dem Fall halt, dass du schon bezahlt hast...

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Beitragsersteller
 05.10.2021, 20:21

Das habe ich schon befürchtet. Danke für die Bestätigung. Die konkrete Rechnung lag hier bei ca. 160€, bei der Beihilfe muss der Gesamtbetrag einer Einreichung 200€ überschreiten - ansonsten muss die RG mindestens 10 Monate alt sein. Bei der PKV lohnte eine Einreichung mit Blick auf die Beitragsrückerstattung ebenfalls nicht. Irgendwie schon unfair, dass Ärzte das einfach ausnutzen können und auf Mails nicht antworten - wegen 10 oder 20€ verklagt die ja keiner...

ich würde mich mal an die Verbraucherzentrale wenden, die könnten dir ggf noch helfen, den Fall zu klären. Auf jeden Fall rate ich, jede Rechnung immer einzureichen und erst dann zu zahlen, wenn du selber dein Geld wieder hast. Gerade bei sehr hohen Zahlungen einfach sicherer

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Beitragsersteller
 05.10.2021, 20:17

Danke für die Empfehlung. Die Rechnung betrug 160€... meine Beihilfestelle akzeptiert regulär nur Rechnungen mit einer Gesamtsumme von mindestens 200€, ansonsten darf erst eingereicht werden, wenn die Verjährung droht, d.h. sobald die Rechnung mindestens 10 Monate alt ist. Zwar sind mir nur 15€ Schaden entstanden, aber ich finde, es geht hier auch um`s Prinzip. Wenn man es einmal mit 15€ macht, kann man es das nächste Mal auch 150 oder 500€ extra abrechnen. Ein HNO machte auch einmal bei einer Mittelohrentzündung diverse Hörtests für über 100 €, nur um dann nach kurzem Gespräch festzustellen, dass das Innenohr offenkundig entzündet ist und ich daher entsprechend schlechter höre.