Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?
Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)
Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.
Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.
Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?
4 Antworten
Beihilfe? Ich bezahle jeden Monat rd. 500 EUR selber, bei Rechnungen und Arztneimittel, weil die nicht zu 100 % beihilfefähig sind.
Dafür kann natürlich der Apotheker nichts.
Jeden Monat 500€?! Dann bist du mutmaßlich schwerkrank - und hoffentlich in einer höheren Besoldungsgruppe. Das ist ja schon extrem, gerade wenn man die Medikamente wirklich braucht. 500€ können einen wirtschaftlich ja schon hart tangieren.
Hallo,
die GOÄ ist für alle Ärzte verbindlich, wenn es keinen staatlichen Kostenträger gibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/GO%C3%84.pdf
Wenn der Arzt vor der Behandlung mit dem Patienten einen anderen Gebührenfaktor schriftlich vereinbart, gibt es nach obenhin keine Grenze (z.B. 1000-fachen Gebührensatz).
Ob es eine Privatversicherung gibt oder der Patient die Leistung ohne Versicherung zahlen möchte, ist für den Arzt und seine Abrechnung nach der GOÄ ohne Bedeutung.
Gruß
RHW
Wenn die Abrechnung nicht GOÄ konform ist, entsteht für diesen Teil meist auch kein Vergütungsanspruch. Da müsste nicht nur deine PKV/Beihilfe nicht zahlen, sondern du auch nicht. Doof ist in dem Fall halt, dass du schon bezahlt hast...
Das habe ich schon befürchtet. Danke für die Bestätigung. Die konkrete Rechnung lag hier bei ca. 160€, bei der Beihilfe muss der Gesamtbetrag einer Einreichung 200€ überschreiten - ansonsten muss die RG mindestens 10 Monate alt sein. Bei der PKV lohnte eine Einreichung mit Blick auf die Beitragsrückerstattung ebenfalls nicht. Irgendwie schon unfair, dass Ärzte das einfach ausnutzen können und auf Mails nicht antworten - wegen 10 oder 20€ verklagt die ja keiner...
ich würde mich mal an die Verbraucherzentrale wenden, die könnten dir ggf noch helfen, den Fall zu klären. Auf jeden Fall rate ich, jede Rechnung immer einzureichen und erst dann zu zahlen, wenn du selber dein Geld wieder hast. Gerade bei sehr hohen Zahlungen einfach sicherer
Danke für die Empfehlung. Die Rechnung betrug 160€... meine Beihilfestelle akzeptiert regulär nur Rechnungen mit einer Gesamtsumme von mindestens 200€, ansonsten darf erst eingereicht werden, wenn die Verjährung droht, d.h. sobald die Rechnung mindestens 10 Monate alt ist. Zwar sind mir nur 15€ Schaden entstanden, aber ich finde, es geht hier auch um`s Prinzip. Wenn man es einmal mit 15€ macht, kann man es das nächste Mal auch 150 oder 500€ extra abrechnen. Ein HNO machte auch einmal bei einer Mittelohrentzündung diverse Hörtests für über 100 €, nur um dann nach kurzem Gespräch festzustellen, dass das Innenohr offenkundig entzündet ist und ich daher entsprechend schlechter höre.