Zahlt die Beihilfe nun die Zahnschiene oder nicht? (verstehe den Satz nicht)
Da steht:
[...] Die Kieferorthopädische Behandlung ist zur Herstellung der Kaufähigkeit oder zur Verhütung einer Krankheit notwendig und deshalb dem Grunde nach beihilfefähig.
[...] Die Eingliederung eines Retainers kann nciht zusätzlich berechnet werden, da in dn Gebührenziffern 6030-6080 GOZ die Retention bereits enthalten ist.
bei meinem Behandlungsplan steht bei Apparatur: Retentionsschienen, Dauerretainer
Wird also die feste Zahnspange erstattet, aber die Schiene nicht???
4 Antworten
Dein Zahnarzt hat hat in der Gebührenaufstellung den Retainer extra aufgeführt, obwohl er in der Gebührenordnung bereits enthalten ist und nicht gesondert berechnet werden kann. Es wird alles bezahlt, aber nicht so wie der Zahnarzt sich das gedacht hat. Vielleicht so ein bischen Schmuh
muss ich das jetzt mit dem arzt klären? oder mit der beihilfe?
So wie ich das verstehe, wird alles gezahlt, nur für die Retainer nichts extra, weil die bereits enthalten sind.
Hallo,
am besten den Zahnarzt auf die Gebührenziffern 6030-6080 ansprechen, da dort die Retention bereits enthalten ist. Bei Differenzen die Zahnärztekammer kontaktieren. Diese Stelle kontrolliert die Zahnärzte.
Hier gibt es oft gute Tipps:
patientenberatung.de
Gruß
RHW
Zahnersatz ist ja in der Beihilfeverordnung aufgeführt, darunter fällt auch die Zahnschiene und ist damit abgedeckt durch die Beihilfe. www.beihilferatgeber.de/beihilfe-rechner hier kannst du nochmal nachprüfen was genau für dein Beamtenstatus und Bundesland gilt.