Bezahlt mir die Krankenkasse die Taxi fahrt zur Tagesklinik?
9 Antworten
Da man nicht alle KK über einen Kamm scheren kann, solltest du einfach deine anrufen und nachfragen.
wurde dies erst umgestellt ? Im Jahr 2013 war Angehörige in Tagesklinik / 30 km entfernt. Da hat Krankenkasse die Fahrten übernommen. Angehörige war 12 Jahre und psychisch stark belastet
Krankenkassen übernehmen die Fahrkosten bei
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
Im Prinzip hast du recht. Doch es gibt Ausnahmen, Fahrten zur Tagesklinik ist eine davon.
@newcommer Ich bin 100% schwerbehindert mit G. Wegen meiner Krankheit darf ich garkeine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen (Infektionsgefahr)..
Mehrfach Widerspruch eingelegt, Atteste der Ärzte vorgelegt, usw, nix zu machen!....Muss dort aber 1/2jährlich hin. Nicht weil ich will, sondern weil die die dort die einzigen mit dieser Kapazität haben. und das kostet mich jedesmal 170€.Bei meiner Mörderrente schüttel´ich mir dass nicht mal so g´schwind aus´m Ärmel.
Ich hab´nur die Möglichkeit, ´nen höheren Pflegegrad zu beantragen, oder eben für 2 Tage ins KH stationär zu geh´n. Aber das BWK ist schließlich kein Hotel, die machen da nicht mit. Und Pflegegrad 3 ist nochmal ´ne andere Hausnummer!
Tageskliniken haben manchmal einen Fahrdienst im Haus, mit dem sie zusammenarbeiten. Frage dort mal nach. Dieser Fahrdienst übernimmt auch die Antragstellung, die du nur unterschreiben musst. Versuche es einfach. Ich allein hatte keine Erstattungsbewilligung von der Krk bekommen, obwohl ich nicht mehr selbstständig laufen konnte und so niemals zu einem öffentlichen Gefährt gekommen, geschweige ein- und aussteigen, und das auch noch mit Gepäck, gekonnt hätte. Der Fahrdienst bekam sie anstandslos, auch für die Rückfahrt eine Woche später.
Die Fahrten zur Tagesklinik werden von den Krankenkassen übernommen - allerdings nur im notwendigen Rahmen. In der Regel kann man mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Nur wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist und verordnet wird, werden Taxifahrten übernommen.
Du trägst allerdings einen Eigenanteil für die erste und letzte Fahrt in Höhe von 10% der Kosten, mindestens jedoch je 5 €, du musst also mit 10 € rechnen.
Es muss klar und deutlich erwiesen sein, dass es für Dich unzumutbar und unmöglich ist, auf eigene Faust die Tagesklinik zu erreichen oder zu verlassen.
Auf jeden Fall muss ERST die Genehmigung der Taxifahrten vorhanden sein, bevor Du das Taxi orderst … ansonsten dürftest Du das nämlich selber zahlen.
Ich wünsche Dir alles Gute
Wenn es medizinisch notwendig ist und Du keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst, z.B. bei einer Gehbehinderung, könnten die Kosten übernommen werden.
Es werden keine ambulanten Fahrten mehr bezahlt, egal wohin. Ich darf mein der KK keine öffentl. Verkehrsmittel benutzen darf.
Krankenwagen =´s gleiche Spiel! Bin übrigens seit meiner Lehrzeit bei der DAK und war die ganzen Jahre zufrieden.