IKK Classic, Krankengeld, wann überweist die Versicherung (siehe Beschreibung)?

3 Antworten

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Krankengeld wird immer im Nachhinein bis zum Ausstellungstag gezahlt, nicht im Voraus.

Aufgrund der AU-Bescheinigung, die bis 31.10. ausgestellt ist, bekommst du Krankengeld nicht bis zum Monatsende, sondern nur bis zum Tag der Ausstellung. Wurde die Bescheinigung heute ausgestellt, zahlt die Krankenkasse rückwirkend ab 43. Tag bis heute. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber die Berechnungsgrundlage mitgeteilt hat.

Die nächste Zahlung erhältst du erst, wenn du eine aktuelle Folgebescheinigung einreichst (z.B. am 31.10.). Reichst du zwischendurch (z.B. am 20.10.) noch einmal einen Schein ein, bekommst die Anschluss-Zahlung bis zum 20.10.

Achte darauf, das „Krankengeldfall“ angekreuzt wird, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann (der Schein wird falsch einsortiert).

Gute Besserung!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Scheo2019 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 18:01

Danke für deine Antwort.
Mein Arbeitgeber musste bis zum 04.10 bezahlen, was er auch tat. Meine Krankmeldung ging bis zum 09.10, also Heute. Somit musste die Krankenkasse ab dem 05.10 zahlen bis Heute.
Heute erhielt ich die Folgekrankschreibung ab Heute bis 31.10

okieh56  09.10.2020, 18:04
@Scheo2019

So ist es. Die Krankenkasse zahlt jetzt erst einmal die ersten 5 Tage bis heute und wartet auf die Folgebescheinigung. Erst dann bekommst du weiterhin Krankengeld. Wenn es finanziell eng wird, hole dir zwischendurch eine neue Bescheinigung, denn sonst bekommst du erst wieder nach de 31.10. Geld.

Scheo2019 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 18:06
@okieh56

Ok. Die Folgebescheinigung erhielt ich Heute und habe ich direkt der IKK zugemailt, direkt an meinem Sachberater der das Krankengeld bearbeitet.
Also erhalte ich die Tage das Krankengeld für die 5 Tage und nach dem 31.10 das Geld für den Zeitraum 09.10 - 31.10

okieh56  09.10.2020, 18:08
@Scheo2019

Richtig!

Es sei denn, du reichst zwischendurch noch eine Folgebescheinigung ein. Du regst also die Häufigkeit der Zahlung selbst.

Hallo,

verbindlich geregelt ist, dass die Krankenkasse nicht im Voraus Krankengeld zahlen darf. Maßgebend ist immer das Unterschriftsdatum auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ob das Krankengeld für die Zeit vom 5. bis 9.10. sofort gezahlt wird oder ob die Krankenkasse auf die nächste AU-Bescheinigung wartet, kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Sehr kurze Zeiträume verursachen Arbeit und ergeben nur geringe Überweisungsbeträge. Das Entgelt vom Arbeitgeber wird ja auch üblicherweise monatlich gezahlt. Ich kann mir z.B. keine Krankenkasse vorstellen, die täglich Krankengeld für 1 Tag zahlt, wenn täglich eine AU-Bescheinigung eingereicht wird.

Am besten die Arzttermine so legen, dass die dann ausgestellte AU-Bescheinigung zu einer sinnvollen Krankengeldzahlung (für die Vergangenheit) führt. Je nach Krankenkasse kann man die Bescheinigung auch online einreichen (ggf. über eine Online-Geschäftsstelle).

Gute Besserung!

Gruß

RHW

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Normalerweise bekommst du 2 Überweisungen, immer nach Ablauf der Daten.

Frage hierzu bitte den Sozialdienst im KH oder bei deiner Krankenkasse, die unterstützen dich auch im Hinblick auf einen REHA-ANTRAG oder hat das KH den schon gestellt von Arzt wegen?

OP von was?

Bei orthopädischen/neurochirurgischen Dingen ist die REHA in Baden-Baden die Beste in ganz Deutschland, bzw. Baden-Württemberg.

Per E-Mail die Krankenkasse anzufragen mit all deinen Daten ist auf jeden Fall auch der richtige Weg. Du machst alles richtig. 😉

Gute Besserung weiterhin erstmal ✊✊✊

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