Bin bis zum 02.01. krankgeschrieben, wann soll ich mir die Folgebescheinigung holen?
Hallo,
bis zum 02.01. bin ich krankgeschrieben und bin voraussichtlich noch länger krank. Soll ich mir die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann am 02.01 oder erst am 03.01 besorgen oder ist das egal?
Muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ja meinem Arbeitgeber vorlegen und später voraussichtlich auch der Krankenkasse (Stichwort Krankengeld), wenn ich länger als 6 Wochen krank bin, bin mir daher unsicher, wie ich das mit der Folgebescheinigung richtig handhabe.
Muss ich meinen Arbeitgeber eigentlich jedesmal anrufen, um mitzuteilen, dass ich weiter krank bin und daher eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe oder reicht da auch eine E-Mail?
11 Antworten
Du kannst die Folgebescheinigung heute holen oder auch erst morgen frueh hin gehen. Den Arbeitgeber musst Du umgehend von der weiteren Bescheinigung informieren, falls Du erst morgen gehst, dann eigentlich schon heute, dass Du morgen frueh noch mal zum Arzt gehen wirst und dich dann wieder meldest.
Rechtsgueltig reicht eine email nicht aus, das haengt vom Arbeitgeber ab, ob der damit einverstanden ist. Zumindest solltest Du die email frueh abschicken (d.h. am besten sofort) und um eine Rueckantwort bitten, dass er die Mail gelesen hat. Nur so kannst Du sicher gehen, dass er die Info auch erhalten hat (technischer Ausfall, keine Zeit, um an den Computer zu gehen usw.), ansonsten lieber doch noch mal anrufen. Dein Arbeitgeber muss ja planen koennen und wissen, ob er mit Dir zu rechnen hat oder nicht.
Ich kann verstehen, dass das nicht angenehm ist, den Chef anrufen und man muss sogar versuchen, mit ihm direkt zu sprechen und es nicht nur auszurichten. Aber es gibt eben Urteile, dass nur email nicht ausreicht, weil nicht sicher ist, dass er sie auchumgehend kriegt und ebenso die SMS. Nur bei direktem Kontakt ist das sicher gestellt. Du koenntest aber auch notfalls jemand anderen mal anrufen lassen, Deine Freundin, Mutter oder aehnliches, die dann sagt, dass es Dir gerade zu schlecht geht oder Du in der Arztpraxis sitzt, falls das moeglich ist.
Die Krankenkasse kriegt immer auch den Krankenschein, wenn Du bei einer BKK bist, dann schickt der Arzt die Krankmeldung auch dort hin und wenn nicht, erhaelst Du einen kleinen Krankenschein und einen langen Krankenschein in Durchschlag mit der Erkrankung, dieser lange Teil muss von Dir an die Krankenkasse weitergeleitet werden. Immer, nicht erst nach 6 Wochen.
die Folgebescheinigung ist spätestens am 2.1. zu holen. wenn dies ein Tag wäre, der ein Feiertag ist, oder Wochenende usw. dann muss man sich spätestens am letzten Werktag davor darum kümmern. wenn man länger krank ist, sollte man auch immer Urlaubszeiten der Arztpraxis im Auge behalten.
wenn du länger als 6 Wochen krank bist und Krankengeld beziehst müssen die Krankmeldungen bzw. Auszahlscheine immer nahtlos sein, um den Anspruch darauf aufrecht zu erhalten.
wie du dich bezüglich deine Arbeitgebers verhälst, stehen die Bedingungen im Arbeitsvertrag, erweitert um Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. hälst du dich nicht daran, droht dir Abmahnung und danach Kündigung. der Arbeitgeber muss nämlich die Zeit in der du ausfällst einschätzen können um eventuell übergangsweise Ersatz für dich zu finden.
Geh morgen zum Arzt und lass Dich weiterhin krankschreiben, wenn es nötig ist. rufst Du anschließend Deinen Arbeitgeber an und teilst diesem mit wie lange Du krank geschrieben bist. Danach schickst Du Deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Krankmeldung
Solltst Du über 6 Wochen krankgeschrieben werden müssen, so bekommst Du von der Krankenkasse einen Auszahlungsschein zugeschickt oder Dein Arzt hat auch welche. Diesen musst Du und Dein Arzt ausfüllen und dann zur Krankenkasse schcken, damit Du Dein Geld von der Kasse überwiesen bekommst.
Du mußt dann am 2.1. zum Arzt und dir die Folgebescheinung holen, falls es eine gibt. Ich würde meinen Arbeitgeber immer anrufen und es ihm persönlich sagen, daß ich noch krank, auch wenn es nicht angenehm ist.
Krankmelden macht man persönlich und direkt- also per Telefon, wenn dies möglich ist. Zum Arzt solltest du am 02.01. gehen, da die letzte Bescheinigung da ausläuft. Wenn du am 03. gehst, wird das aber keinen Schaden hervorbringen.
Normalerweise sendet die Praxis den Beleg an die KK, in manchen Fällen bekommt der Patient zwei Zettel mit, der eine für den AG, der andere für die KK.
Und ja, der AG wird immer auf dem laufenden gehalten, also jedesmal anrufen, wenn du weißt, dass die Krankmeldung ausläuft und verlängert wird.