Bin krankgeschrieben - Einladung zum Beratungsgespräch von der AOK, muss ich dort hingehen?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einie Kündigung kann man nicht zum 23. des Monats, sondern nur zum 15. oder Monatsletzten. Von daher ist deine Kündigung leider auch ungültig, wenn sie entsprechend falsch datiert ist.

Aber das Beratungsgespräch ist Pflicht, da sich die AOK auch später um dich kümmern muss, selbst wenn DU dann arbeitslos wärst. Und da willen sie einfach Klarheit schaffen.

Also ist ein Besuch sicherlich nicht nur Schikane, sondern sinnvoll.

Twister1981 
Beitragsersteller
 10.01.2013, 13:49

In meinem Arbeitsvertrag steht nur was von einer Kündigungsfrist von 2 Wochen, außerdem schmeisst mein Arbeitgeber die Leute auch so raus, wie es ihm gerade passt. Ist eine unseriöse Firma.

Rufe an, und lasse Dir einen neuen Termin geben, wenn Du für die Anreise zu krank bist. Die Krankschreibung hast Du ja ohnehin an die KV geschickt, oder?

Nein! Das Gespräch sagst du natürlich ab - weil du krankgeschrieben bist! Sonst fragen die sich noch: "Warum ist der denn krank geschrieben?" Dann kläre dass doch bitte telefonisch kurz ab, sagst dass du momentan krank geschrieben bist und fragst, ob du zu einem späteren Termin kommen kannst!

salome77  12.01.2013, 20:14

Das weiss die AOK durch die Kürzel auf der Krankschreibung sowieso.

Wie wäre es dort anzurufen und zu fragen ob Du kommen musst wenn die Kündigung schon fakt ist?

rufe bei der AOK an und schildere deine lage