Bin ich haftbar wenn mein Kind im Kindergarten die Toilette verstopft?
Hallo mein 5 jähriger Sohn hat eine Plastiktüte die Toilette runter gespült diese ist jetzt noch abziehbar aber wohl eingeschränkt aber muss ich die Kosten für eine eventuelle Klempnerarbeit über nehmen? Ich finde ich habe meine Aufsichtspflicht nicht verletzt das war doch das kiga Personal und worüber ich total erschrocken bin ist wie kommt mein Kind an Plastiktüten??? Es hätte wer weiß was passieren können.
11 Antworten
Nein dafür haftest du nicht, für die Aufsichtspflicht war das Kita Personal zuständig.
Wende dich an deine Haftpflichtversicherung, die wehrt sich auch für dich gegen ungerechtfertigte Ansprüche und informiert über die Rechtslage.
Erstens können so kleine Kinder nicht schuldhaft handeln und selbst wenn das Kind älter und deliktsfähig wäre, würde das Kind haften und nicht die Eltern.
aber muss ich die Kosten für eine eventuelle Klempnerarbeit über nehmen?
Nein, du hast keine Plastiktüte, die Toilette runtergespült.
Ich finde ich habe meine Aufsichtspflicht nicht verletzt
Dass sehe ich auch so.
Diese obliegt dem professionell geschulten Person im Kindergarten, wenn das Kind dort in Obhut gegeben wird. Dies ist Teil der Arbeit eines Kindergartens Kinder zu beaufsichtigen.
"Eltern haften für ihre Kinder", das kannst du zwar auf allen möglichen Schildern lesen, aber es ist völlig unzutreffend und falsch. Jeder, auch Eltern haften nur für ihr eigenes Tun.
Wenn dein Kind etwas kaputt macht, so haftest du grundsätzlich also nicht. Sollte dein Kind einen Schaden angerichtet haben, weil du deine Aufsichtspflicht vernachlässigt hast, so haftest du für deinen Fehler und musst natürlich den angerichteten Schaden ersetzen, wohlgemerkt, den Schaden, der durch dein Tun oder Unterlassen entstanden ist.
Befindet sich das Kind im Kindergarten, so untersteht es nicht deiner Aufsicht und somit kannst du diese nicht vernachlässigen. Ein von deinem Kind angerichteten Schaden braucht dich insoweit nicht zu interessieren. Es wäre zu überprüfen, ob eine Erzieherin ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hat, du bist außen vor.
Ein Kind im Kindergartenalter ist auch nicht deliktfähig, somit kann auch niemand Forderungen an das Kind stellen, was bei Kindern über 7 durchaus möglich wäre.
ERst mal: Kinder unter 7 sind überhaupt nicht haftbar. Da muss dann die Aufsichtsperson ran. WEnn die ihre Aufsichtsplicht verletzt hat, dann haftet die.
Und nun kommt es eben darauf an WANN und WIE das passiert ist.
Die Erzieherinnen haben die Aufsichtspflicht, sobald du das Kind offiziell "abgibst" WEnn es zum Beispiel morgens beim Bringen noch mal schnell aufs Klo rennt, bevor es in den Gruppenraum geht dann hast du noch die Aufsichtspflicht.
Ansonsten haben die Erzeiherinnen die Aufsichtspflicht.
Und ja, Kinder sollten nicht an Plastiktüten kommen. Auch dann nicht wenn sie "eigentlich" wissen, das man die zum Beispiel nicht über den Kopf ziehen darf, weil das gefährlich ist. Aber es sind halt noch kleine Kinder, da darf man eben nicht zu viel Vernunft erwarten sondern muss eben Obacht geben