Ärger nach Rohrreinigung

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ich sehe das so: die frage ob die verstopfung beseitigt war oder nicht, ist und bleibt strittig.

allerdings halte ich es für sehr merkwürdig, dass eine neue verstopfung sich so schnell manifestiert, vor allem in einem Bereich der ja offensichtlich gereiniigt worden war.

ein wirklich guter rohrdienst hätte (unabhänigig von der frage, ob der 1. einsatz nun bezahlt werden muss oder nicht, in einem solchen falle auf jeden fall eine kamerainspektion angeboten. einfach um auszuschließen, dass es z.b. ein schaden am rohr sein könnte, der ursächlich für die probleme ist...

lg, Anna

Mit dem Rohrreiniger wurde ein Werkvertrag geschlossen. Der Auftraggeber schuldet nur die Zahlung, wenn durch das Werk des Auftragnehmers der angestrebte Erfolg auch eingetreten ist. Vereinbart zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war wohl, die Beseitigung der Verstopfung. Das ist aber beim ersten Versuch offensichtlich nicht geglückt, sodass der Installateur ein zweites Mal mit anderem Werkzeug anrücken musste, um die Verstopfung wirklich zu beseitgen. Ich würde mich also mit dem Handwerker so einigen, dass ich nicht für beide Rechnungen den vollen Betrag bezahle.

Erfolgreiche Verhandlung harryvic

Scaver  02.01.2014, 13:49

Vereinbart zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war wohl, die Beseitigung der Verstopfung. Das ist aber beim ersten Versuch offensichtlich nicht geglückt

Falsch. Die Verstopfung war ja beseitigt. Verstopfung = wenn nichts mehr durch geht.

Es wurde ja getestet und es ging wieder durch. Der 2. Fall war dann eine erneute Verstopfung durch das verwendete Klopapier.

Zwar begründet sich der 2. Fall auf dem 1. Fall, dadurch gilt der 1. Fall aber noch lange nicht als gescheitert.

sodass der Installateur ein zweites Mal mit anderem Werkzeug anrücken musste, um die Verstopfung wirklich zu beseitgen.

Mal angenommen der 1. Fall gelte nicht als erfüllt, so würde der von dir genannte Anspruch zwar eintreten, allerdings wäre auch dies nicht kostenlos.

Es wäre vom 2. Fall die Rechnung zu stellen und darauf den Betrag vom 1. Fall anzurechnen.

Im aktuellen Fall wundert mich eh, dass die 1. Rechnung höher ist als die 2. Der Einsatz vom Fräskopf wird meist teurer berechnet als den der Spirale. Wenn die wirklich nur per Meter abrechnen, sind es Idioten!

Hallo, ich habe das Problem verstanden. Ich darf sagen das die vorgelegten Rechnungen noch äußerst human sind. Kenne da ganz andere Beträge. Bezahle und verbuche es unter Lehrgeld. Welche Möglichkeit bleibt denn im Ernstfall. Du klagst, zahlst einen anwaltsüblichen Vorschuss von z.B. 300€ und die Sache endet im Vergleich. Unter dem Strich kannst du nicht "gewinnen". LG Peter

Wenn du zur Miete wohnst wäre der Eigentümer verantwortlich. Ansonsten wirst du die Rechnungen bezahlen müssen.

Gemessen an anderen Abzockern ist dein Klempner noch preiswert. Da bleibt nur die Alternative, selbst in die Sch... zu greifen und das entsprechende Werkzeug zu kaufen.