Ärger nach Rohrreinigung
Hallo und ein frohes neues Jahr!
Leider, geht mein Jahr mit ein wenig Ärger los.
Mein Fallrohr war verstopft und nach vielen Versuchen das Problem selber zu lösen, blieb mir nichts anderes übrig als einen Profi zu bestellen. Dieser kam dann auch am Fr. den 20.12. noch bevor ich zur Arbeit musste um 8 Uhr. Mit einer elektrischen Spirale ist er dann 12m in das Rohr und das Wasser lief ab. Mehrere Spülungen betätigt ... alles ok. Dann ist der Handwerker weg und ich zur Arbeit. Als ich dann Samstag wieder in meine Wohnung kam war alles soweit ok, bis ich auf Toilette gegangen bin. Nach 2-3 mal spülen war das Fallrohr wieder voll und alles stieg nach oben. Ich vermute es ist das Toilettenpapier, da der Klempner nur mit Wasser gespült hatte und vllt ein kleines Loch in die Verstopfung gebohrt hat. Am Wochenende bin ich damit dann nicht weiter gekommen und habe dann am Montag gegen Mittag dort angerufen. Der Klempner ist wieder gekommen und ist diesmal mit einer Fräse 8m in das Rohr. Wir haben mit Papier gespült und alles war ok und ist es auch noch heute.
Heute sind dann aber 2 Rechnungen gekommen. 159 Euro für die 12m Reinigung mit Spirale und 129 Euro für die 8m mit Fräskopf.
Mein Problem ist nun, dass ich es nicht einsehe, die erste Reinigung zu bezahlen. Mein Auftrag lautete das das Rohr frei gemacht werden soll und das ist nicht passiert. Als Laie war esmir aber nicht möglich das zu prüfen. Dem Klepmner gebe ich auch nicht unbedingt schuld aber vllt hätte er es besser prüfen müssen und gleich mit dem Fräskopf hinein gehen sollen. Fakt ist, die erste Aktion mit der Spirale hat das Wasser nur ablaufen lassen aber hat nicht gegen die Verstopfung getan.
Der Klempner meint nun ich hätte mich zu spät gemeldet aber wie sollte ich das vorher merken? Das Fallrohr läuft doch erst voll und ich merke es erst wenn der Wasserpegel in der Toilette steigt. Ich kann dann leider auch keine Spüle, Dusche oder Waschbecken benutzen und musste in der Etage unter mit Duschen und auf Toilette gehen.
Auch die Berechnung der greinigten Rohrmeter finde ich nicht richtig. Da die Etage unter mir kein Problem hatte (gleiches Fallrohr) war die Verstopfung irgendwo zwischen 2 und 6m.
Also wie soll ich mich verhalten? Ich bin gerne bereit für die Leistung zu zahlen aber 300 Euro ist mir dafür das die erste Reperatur fehl geschlagen ist, zu viel.
Gibt es nicht einen gesetzlichen Anspruch/ Garantie auf solche Leistungen?
Vielen Dank für eure Hilfe Fl0000
8 Antworten
ich sehe das so: die frage ob die verstopfung beseitigt war oder nicht, ist und bleibt strittig.
allerdings halte ich es für sehr merkwürdig, dass eine neue verstopfung sich so schnell manifestiert, vor allem in einem Bereich der ja offensichtlich gereiniigt worden war.
ein wirklich guter rohrdienst hätte (unabhänigig von der frage, ob der 1. einsatz nun bezahlt werden muss oder nicht, in einem solchen falle auf jeden fall eine kamerainspektion angeboten. einfach um auszuschließen, dass es z.b. ein schaden am rohr sein könnte, der ursächlich für die probleme ist...
lg, Anna
Mit dem Rohrreiniger wurde ein Werkvertrag geschlossen. Der Auftraggeber schuldet nur die Zahlung, wenn durch das Werk des Auftragnehmers der angestrebte Erfolg auch eingetreten ist. Vereinbart zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war wohl, die Beseitigung der Verstopfung. Das ist aber beim ersten Versuch offensichtlich nicht geglückt, sodass der Installateur ein zweites Mal mit anderem Werkzeug anrücken musste, um die Verstopfung wirklich zu beseitgen. Ich würde mich also mit dem Handwerker so einigen, dass ich nicht für beide Rechnungen den vollen Betrag bezahle.
Erfolgreiche Verhandlung harryvic
Vereinbart zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war wohl, die Beseitigung der Verstopfung. Das ist aber beim ersten Versuch offensichtlich nicht geglückt
Falsch. Die Verstopfung war ja beseitigt. Verstopfung = wenn nichts mehr durch geht.
Es wurde ja getestet und es ging wieder durch. Der 2. Fall war dann eine erneute Verstopfung durch das verwendete Klopapier.
Zwar begründet sich der 2. Fall auf dem 1. Fall, dadurch gilt der 1. Fall aber noch lange nicht als gescheitert.
sodass der Installateur ein zweites Mal mit anderem Werkzeug anrücken musste, um die Verstopfung wirklich zu beseitgen.
Mal angenommen der 1. Fall gelte nicht als erfüllt, so würde der von dir genannte Anspruch zwar eintreten, allerdings wäre auch dies nicht kostenlos.
Es wäre vom 2. Fall die Rechnung zu stellen und darauf den Betrag vom 1. Fall anzurechnen.
Im aktuellen Fall wundert mich eh, dass die 1. Rechnung höher ist als die 2. Der Einsatz vom Fräskopf wird meist teurer berechnet als den der Spirale. Wenn die wirklich nur per Meter abrechnen, sind es Idioten!
Hallo, ich habe das Problem verstanden. Ich darf sagen das die vorgelegten Rechnungen noch äußerst human sind. Kenne da ganz andere Beträge. Bezahle und verbuche es unter Lehrgeld. Welche Möglichkeit bleibt denn im Ernstfall. Du klagst, zahlst einen anwaltsüblichen Vorschuss von z.B. 300€ und die Sache endet im Vergleich. Unter dem Strich kannst du nicht "gewinnen". LG Peter
Wenn du zur Miete wohnst wäre der Eigentümer verantwortlich. Ansonsten wirst du die Rechnungen bezahlen müssen.
Gemessen an anderen Abzockern ist dein Klempner noch preiswert. Da bleibt nur die Alternative, selbst in die Sch... zu greifen und das entsprechende Werkzeug zu kaufen.