Blindengeld bei angeborener Einäugigkeit
Hallo zusammen. Ich bin von Geburt an, auf dem rechten Auge blind. Mit dem zwölften Lebensjahr wurde bereits der Graue Star festgestellt und mit dem 20ten Lebensjahr wurde mir eine künstliche Linse eingesetzt ( das war 1982) Heute kann ich hell und dunkel und schatten erkennen. Das linke Auge war bis vor ca. 3 Jahren okay. Mittlerweile ist jedoch ohne Brille weder lesen noch schreiben möglich. Zuerst eine Lesebrille, mittlerweile aber auch eine Gleitsichtbrille. Auch beim Autofahren muss ich eine Brille tragen. NAchweislich liegt hier auch eine Einschränkung des Gesichtsfeldes vor. Nun habe ich eigentlich per Zufall mitbekommen, das ich evtl. einen Antrag auf Blindengeld stellen kann. Blicke allerdings durch die einzelnen Paragraghen nicht durch. Wer von Euch weiss näheres dazu? Wer kann mir sagen ob mir dieses Blindengeld überhaupt zusteht? Und wie hoch ist der Grad Behinderung zu bewerten?
3 Antworten
Wenden sie sich an das Landesamt für Soziales, die sind dafür zuständig, dort erhalten sie auch Auskunft darüber, ob es sinnvoll ist einen Antrag zu stellen und welche Möglichkeiten sie haben.
Geh doch mal für eine Messung zu einem örtlichen Augenarzt (bezüglich dem Grad der Behinderung).
Ich wusste nicht das ein Augenarzt den Behinderungsgrad feststellen kann. Danke für den Tip
blind ist, „wem das Augenlicht vollständig fehlt.
Als blind gilt auch, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) betraegt.
oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.“
Konkretisiert werden
diese „anderen Störungen des Sehvermögens"
nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Hier die tabellarische Übersicht für diese Fallgruppen: Bedingung 1 UND Bedingung 2 müssen erfüllt sein!
Fallgruppe Bedingung 1 Bedingung 2 Hinweis Sehschärfe Einengung des Gesichtsfeldes
aa) 0,033 (1/30) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt
bb) 0,05 (1/20) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum
cc) 0,10 (1/10) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum
dd) normale Sehschärfe Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum
Weitere Fallgruppen, die der Herabsetzung der Sehschärfe auf 0,02 (1/50) gleichzustellen sind:
ee) bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50°-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist;
ff) bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt;
gg) bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht.
c) Blind ist auch ein Mensch mit einem nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit),
nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen agnostischen Störungen.
Quelle: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Bundesministerium für Arbeit und Soziales