Brille bezahlen mit alg2?
Hallo, ich trage jetzt seit knapp 6 Jahren die selbe Brille. Binnen eines Jahres haben sich meine Augen stark verschlechtert, und ich brauche dringend eine neue. Aber wie soll ich das bezahlen? Ich habe mich bei einigen Optiker umgeschaut, aber mit entspiegeln (brauche ich zum fahren) muss ich bis nach Weinachten sparen. Kann ich beim Jobbcenter Hilfe beantragen? Selbst wenn es nur eine Art Kredit wäre, ist es okay. LG
6 Antworten
handle doch beim optiker gleich eine ratenzahlung aus
Ich mache das auch bei meinen bedürftigen Kunden und für alle anderen biete ich seit 1994 Brillenleasing an. Aber solche Angebote macht längst nicht jeder Kollege
https://www.hartziv.org/news/20160425-hartz-iv-urteil-jobcenter-muss-brille-bezahlen.html
Bereits bei der Beantragung einer Kostenübernahme für eine Brille sollten Betroffene bereits mit dem Aktenzeichen sowie Urteilsbegründung dieser Entscheidung des Sozialgerichts argumentieren, und so einen Anspruch aus dem Vermittlungsbudget begründen.
Antrag beim Job-Center stellen, und als Vorgabe angeben das Du die Brille für einen Arbeitsplatz benötigst.
Habe das für eine Bekannte aufgesetzt und die haben nach minimalem Schriftwechsel dann die Kosten voll getragen, zum einen sollst und willst Du ja einen Arbeitsplatz finden/bekommen was ohne nicht geht, und zum anderen will Dich das Job-Center ja auch als "Kunden" los werden... 😉
Gib im Internet mal ein ,, Muss Jobcenter Brille zahlen ", dann kannst du nachlesen unter welchen Voraussetzungen die Kosten ggf.übernommen werden müssen !
Einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen kannst du natürlich stellen, solltest darin am besten gleich eine Art Kostenvoranschlag in Kopie beilegen, ob der Antrag am Ende bewilligt würde, ist dann aber auch nicht sicher.
Ist aber auch eine Sache der Argumentation, und sei es auch nur mal die Andeutung die Öffentlichkeit einzubeziehen, oder sich diesbezüglich an den Bundesminister für Arbeit und soziales, Herrn Heil zu wenden... 😋
Das interessiert die Jobcenter nicht, hier geht es nur um die Voraussetzungen die erfüllt sein müssen und wenn das nicht der Fall ist, dann kommt man selbst beim Sozialgericht mit einer Klage nicht durch !
Ich hab bei meinem Optiker mal 27 Euro pro Glas bezahlt, mit Entspiegelung. Also 54 Euro dürftest du doch wohl vor Weihnachten zusammen kriegen.
Oh wusste nicht das so was geht. Danke!