Muss die Krankenkasse zahlen? Brille - Optiker

6 Antworten

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wann hast Du das Rezept unterschrieben, also die Empfangsbestätigung Deiner Brille? Wenn Du die Empfangsbestätigung Deiner Brille erst nach dem 10. März unterschrieben hast (und ich gehe davon aus! dass Du sie am 21.3. unterschrieben hast), wird aus diesem Grund (Du warst ja schon 18) die KK die Verordnung nicht mehr anerkannt haben. Und es spielt für die KK absolut keine Rolle, wann Du die Brille in Auftrag gegeben, bzw. bezahlt hast....wichtig allein ist der Empfang der Brille. Also am 9.3. spätestens. Deshalb wird der Optiker auch von Dir das Geld einfordern. Von der KK hat er ja nichts bekommen....und Du musst Deine Brille nun sozusagen "privat" bezahlen, wie viele andere Erwachsene auch. So ist das, rechtlich gesehen.

Mich wundert das zugegebenermaßen, denn normalerweise zählt bei so was das Datum der rechnungsstellung. Und die war ja wohl VOR Deinem geburtstag.

Da Kassen zwecks Wirtschaftlichkeit gerne erstmal alles abweisen,w as geht, würde ich mal höflich korrekt einjen Brief deswegen schreiben.

Ist eher ein Witz: hättest Du bis 9. abgeholt, zahlen sie.. ab dem 10. nicht mehr (obwohl Du am 7. gezahlt hast).. hmmmm..

ich würd nachhaken, man wundert sich manchmal bei Kassen sehr, was dann doch okay ist.

Ninay 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 11:25

Ja, so seh ich das auch... Soll ich einfach noch mal bei der Krankenkasse anrufen? Ich finds sogar unfair :o ...

an dieser story stimmt was nicht

  • du gehst zum arzt vor deinem 18.geburtstag > ausstellungsdatum > vor dem 18ten

  • du bestellst die brille vor dem 18ten

  • du zahlst am tage der bestellung - also vor fertigstellung ??? wieviele euro war das

  • die gesetzliche kk zahlt meist nur 20 euro für die gesamte brille - warum bei dir 30 ??

  • mit welcher begründung fordert der optiker eine nachzahlung - du hattest ja schon bezahlt

FranzPS  06.02.2015, 22:59

Die Kasse interessiert aber nicht das Rezeptdatum, bestell oder bezahldatum sondern das Rechnungsdatum. Und das ist das Datum der Leistungserbringung (die war nach dem Geburtstag). Somit ist dieses Vorgehen normal. Ob man das nun gut heißen soll steht auf einem anderen Blatt

Ninay 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 12:28
  1. ja
  2. ja
  3. ja, im voraus bezahlt, damit die krankenkasse das noch zahlt, kann ich nicht mehr genau sagen
  4. ich dachte es waren 30, müsste ich nachsehen..
  5. weil die krankenkasse nicht zahlt, so ganz verstehen tu ich das auch nicht, warum die da jetzt erst kommen.. gibts da vielleicht auch verjährung? :D
DieSehfee  04.02.2015, 12:30
@Ninay

der optiker kommt jetzt nach 9 monaten und will geld ???

Ninay 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 14:03
@DieSehfee

hm, irgendwie schon :o

ok, ich bin noch mal hin und hab mit der geredet war n "Fehler" von denen, in der Bemerkung war drin gestanden, dass ichs nicht bezahlen muss, die Krankenkasse auch nicht, und der Optiker ist so kulant und übernimmt das, weil es ein Grenzfall ist... :)

na klar musst du zahlen, ob dir das gefällt oder nicht.

Ninay 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 11:20

Begründung?