Ist es richtig, dass eine Fußpflegerin mit eigener Praxis keine Patienten im Krankenhaus behandeln darf, wenn sie mit diesem Krankenhaus (alternativ auch Altenheim) keinen Vertrag hat?
Ich habe heute folgendes erlebt:
Meine Schwiegermutter liegt zur Zeit stationär in einem Krankenhaus. Der Fußpfleger, der in diesem Krankenhaus die Patienten versorgt, ist seit einer Woche nicht erreichbar. Heute fragte ich meine Fußpflegerin, die auch mobil tätig ist, ob sie bereit wäre, meine Schwiegermutter im Krankenhaus zu behandeln. Daraufhin antwortete die Fußpflegerin mir, das dürfe sie nicht, weil das Krankenhaus einen eigenen Fußpfleger hätte. Auch in dem Seniorenwohnheim, in das meine Schwiegermutter nach der stationären Behandlung einziehen wird, darf meine Fußpflegerin nicht tätig werden.
Wo ist das gesetzlich verankert? bzw. wer macht so unsinnige Vorschriften, dass man mit der Entscheidung für eine stationäre Behandlung sich auch automatisch für den dem Krankenhaus angeschlossenen Fußpflegeservice entscheiden muss?
PS: Das Problem wurde bereits gelöst: Ich habe für meine Schwiegermutter eine Stundenbeurlaubung im Krankenhaus erwirkt und bin mit ihr zu meiner Fußpflegerin gefahren. --- Darum geht es mir also nicht. Ich suche nach der Richtigkeit bzw. Erklärung für so unsinnige Vereinbarungen.