Medizinische Fußpflege im Krankenhaus verboten?

7 Antworten

Klar kann er kommen und sie behandeln. Das ist ihre Sache. Da war ER/SIE nicht richtig informiert....werben darf sie nicht, aber klar kann sie machen!

Bei einem Krankenhaus handelt es sich mehr oder weniger um einen privaten Geschäftsraum. Die Geschäftsführer kann als Eigentümer des Raums bestimmen, ob dort jemand Fremdes sein Gewerbe ausüben darf, oder nicht.

Das Krankenhaus wird mit der "eigenen" Fußpflege einen Vertrag haben, von dem es auch profitiert. Oder es hat sich gegen einen entsprechenden Obulus sogar vertraglich verpflichtet, niemand anders für diese Dienstleistung ins Haus zu lassen.

Wenn du dir ins Restaurant eine Pizza liefern lässt, wird sich der Besitzer auch herzlich bedanken. So viel anders ist die Situation nicht.

Das fällt in den Bereich Vertragsrecht der einzelnen Häuser. Und - natürlich hast Du Recht weiter nachzufragen, denn die Dame wird ja irgendwann wahrscheinlich nicht mehr das Haus verlassen

Lies also den jeweiligen Vertrag, welcher Dir auf Verlangen ausgehändigt werden muss, sofern die betroffene Person dies so schriftlich verfügt. Eine Patientenvollmacht wäre insgesamt zu überdenken in dieser Situation. Bitte dazu umfangreich belesen im Netz.

Vorsicht!!! So lange sie im Krankenhaus ist würde ich nicht sonderlich aktiv sein. Gerne wird in so einem Fall dann der Psychiater vom Stationsarzt hinzugezogen. Dann schnell ein Gutachten, es müsse eine Betreuung her, das Betreuungsgericht entspricht, weil der Arzt Dringlichkeit erklärt, der Betreuer kommt sehr schnell und erklärt, Du darfst sie nicht mehr besuchen.

Alles Rechtens in unserem "Rechtsstaat" und mittlerweile gerne praktiziert.

Deshalb: 1. Patientenvollmacht 2. Vertrag 3. Anderes Haus? Anderer Vertrag? 3a. Verhandeln

Mut, Ausdauer, Hartnäckigkeit und ein Blick ins Grundgesetz hier und da, welches beim deutscher-bundestag einlesbar ist.

Das ist in Krankenhäusern tatsächlich sehr streng geregelt. Man darf zum Beispiel zur Geburt nicht seine eigene Hebamme mitbringen - auch nicht, wenn man sie selber bezahlt.

Anettchen2010  08.09.2010, 18:08

Darf man doch...das nennt sich dann eine Beleghebamme...Das regelt aber jedes Krankenhaus für sich.

jimmini  06.09.2010, 23:22

ich darf auch meine Lieblingsfriseuse nicht zum anderen Friseur mitbringen...so was gibt es natürlich auch.

Hallo,

grundsätzlich darf jede fußpflege jeden behandeln. das heisst das es egal ist ob ein vertrag besteht zwischen dem Kh oder AH und einer fußpflege , wenn Ihre Schwiegermutter "ihre" fußpflege haben möcht dann darf diese auch kommen, jeder hat die freie wahl. ich komm auch in altenheime in dem schon eine vertragliche fußpflege werkelt und arbeitet, und dennoch darf ich dahin und "meine " leute machen und wenn jemand von der vertraglich fußpflege zu einer anderen wechseln möchte dan ist es das gute recht desjenigen . und im krankenhaus ist es das selbe.Ich selbst werde sogar von krankehäusren angerufen um zu kommen obwohl da schon eine vertrageliche fußpflege ist.

lg desteny