Medizinische Fußpflege im Krankenhaus verboten?
Ist es richtig, dass eine Fußpflegerin mit eigener Praxis keine Patienten im Krankenhaus behandeln darf, wenn sie mit diesem Krankenhaus (alternativ auch Altenheim) keinen Vertrag hat?
Ich habe heute folgendes erlebt:
Meine Schwiegermutter liegt zur Zeit stationär in einem Krankenhaus. Der Fußpfleger, der in diesem Krankenhaus die Patienten versorgt, ist seit einer Woche nicht erreichbar. Heute fragte ich meine Fußpflegerin, die auch mobil tätig ist, ob sie bereit wäre, meine Schwiegermutter im Krankenhaus zu behandeln. Daraufhin antwortete die Fußpflegerin mir, das dürfe sie nicht, weil das Krankenhaus einen eigenen Fußpfleger hätte. Auch in dem Seniorenwohnheim, in das meine Schwiegermutter nach der stationären Behandlung einziehen wird, darf meine Fußpflegerin nicht tätig werden.
Wo ist das gesetzlich verankert? bzw. wer macht so unsinnige Vorschriften, dass man mit der Entscheidung für eine stationäre Behandlung sich auch automatisch für den dem Krankenhaus angeschlossenen Fußpflegeservice entscheiden muss?
PS: Das Problem wurde bereits gelöst: Ich habe für meine Schwiegermutter eine Stundenbeurlaubung im Krankenhaus erwirkt und bin mit ihr zu meiner Fußpflegerin gefahren. --- Darum geht es mir also nicht. Ich suche nach der Richtigkeit bzw. Erklärung für so unsinnige Vereinbarungen.
7 Antworten
Klar kann er kommen und sie behandeln. Das ist ihre Sache. Da war ER/SIE nicht richtig informiert....werben darf sie nicht, aber klar kann sie machen!
Bei einem Krankenhaus handelt es sich mehr oder weniger um einen privaten Geschäftsraum. Die Geschäftsführer kann als Eigentümer des Raums bestimmen, ob dort jemand Fremdes sein Gewerbe ausüben darf, oder nicht.
Das Krankenhaus wird mit der "eigenen" Fußpflege einen Vertrag haben, von dem es auch profitiert. Oder es hat sich gegen einen entsprechenden Obulus sogar vertraglich verpflichtet, niemand anders für diese Dienstleistung ins Haus zu lassen.
Wenn du dir ins Restaurant eine Pizza liefern lässt, wird sich der Besitzer auch herzlich bedanken. So viel anders ist die Situation nicht.
Das fällt in den Bereich Vertragsrecht der einzelnen Häuser. Und - natürlich hast Du Recht weiter nachzufragen, denn die Dame wird ja irgendwann wahrscheinlich nicht mehr das Haus verlassen
Lies also den jeweiligen Vertrag, welcher Dir auf Verlangen ausgehändigt werden muss, sofern die betroffene Person dies so schriftlich verfügt. Eine Patientenvollmacht wäre insgesamt zu überdenken in dieser Situation. Bitte dazu umfangreich belesen im Netz.
Vorsicht!!! So lange sie im Krankenhaus ist würde ich nicht sonderlich aktiv sein. Gerne wird in so einem Fall dann der Psychiater vom Stationsarzt hinzugezogen. Dann schnell ein Gutachten, es müsse eine Betreuung her, das Betreuungsgericht entspricht, weil der Arzt Dringlichkeit erklärt, der Betreuer kommt sehr schnell und erklärt, Du darfst sie nicht mehr besuchen.
Alles Rechtens in unserem "Rechtsstaat" und mittlerweile gerne praktiziert.
Deshalb: 1. Patientenvollmacht 2. Vertrag 3. Anderes Haus? Anderer Vertrag? 3a. Verhandeln
Mut, Ausdauer, Hartnäckigkeit und ein Blick ins Grundgesetz hier und da, welches beim deutscher-bundestag einlesbar ist.
Das ist in Krankenhäusern tatsächlich sehr streng geregelt. Man darf zum Beispiel zur Geburt nicht seine eigene Hebamme mitbringen - auch nicht, wenn man sie selber bezahlt.
Darf man doch...das nennt sich dann eine Beleghebamme...Das regelt aber jedes Krankenhaus für sich.
ich darf auch meine Lieblingsfriseuse nicht zum anderen Friseur mitbringen...so was gibt es natürlich auch.
Hallo,
grundsätzlich darf jede fußpflege jeden behandeln. das heisst das es egal ist ob ein vertrag besteht zwischen dem Kh oder AH und einer fußpflege , wenn Ihre Schwiegermutter "ihre" fußpflege haben möcht dann darf diese auch kommen, jeder hat die freie wahl. ich komm auch in altenheime in dem schon eine vertragliche fußpflege werkelt und arbeitet, und dennoch darf ich dahin und "meine " leute machen und wenn jemand von der vertraglich fußpflege zu einer anderen wechseln möchte dan ist es das gute recht desjenigen . und im krankenhaus ist es das selbe.Ich selbst werde sogar von krankehäusren angerufen um zu kommen obwohl da schon eine vertrageliche fußpflege ist.
lg desteny