Kann eine Klinik bei einer Bewerbung als Pfleger einsehen weswegen man schonmal als Patient da war?

6 Antworten

Ich glaube nicht, dass das rechtlich in Ordnung ist, kann aber jetzt keinen Beleg anführen auf die Schnelle.
Deine medizinischen Daten sind nach § 203 StGB geschützt als 'Privatgeheimnis'. Von daher darf sie meines Wissens das Krankenhaus auch nur für Behandlungszwecke (und bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung auch gegenüber den genannten Adressaten) verwenden.

JACE5 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 23:27

Sowas habe ich mir schon gedacht. Muss ja eigentlich irgendwie geschützt sein. Hätte mich gewundert, wenn es dazu im bürokratischen Deutschland kein Gesetz gibt. Auch wenn du den genauen Beleg nicht hast (was ja klar ist keiner kennt das ganze Gesetzbuch) Vielen Dank!

Können können sie es natürlich, aber welchen Sinn sollte das haben? Es sagt ja nichts über die Qualifkation des Bewerbers aus

JACE5 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 23:22

Klingt plausibel. Danke!

JACE5 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 23:13

Es könnte ja sein, dass der Bewerber z. B. nach einem Suizidversuch eingeliefert wurde. Das Krankenhaus könnte ihn als nicht stabil genug einschätzen. Oder der Bewerber litt an einer chronischen oder unheilbaren Krankheit. Würde die Klinik dann nicht vielleicht lieber einen fitten Bewerber nehmen, da dann ein geringeres Risiko auf Ausfall durch Krankheit ist?

dandy100  13.08.2017, 23:17
@JACE5

Theoretisch kann das natürlich möglich sein, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bewerber ausgerechnet in demselben Krankenhaus in Behandlung war, in dem er sich später bewirbt, ist ziemlich klein; also wird man wohl kaum bei jedem Bewerber die Krankenakten durchforsten.

Rechtlich fällt das unter den Datenschutz.

Genauso wenig darf eine Bank prüfen, ob und wo ein Bewerber überall Konten hat und wie die aussehen.

Also: ein Krankenhaus darf das nicht. Vermutlich besteht aber (technisch) die Möglichkeit dazu.

Natürlich kann das Krankenhaus intern in den Krankenakten nachschauen, ob betreffender Bewerber mit welchem Krankheitsbild bereits im eigenen Kranken-haus behandelt wurde.

Tamtamy  13.08.2017, 23:29

Das bezweifle ich, dass so etwas rechtlich zulässig ist!
(s. meinen Beitrag hier).

derhandkuss  13.08.2017, 23:35
@Tamtamy

Rechtlich mag das vermutlich nicht zulässig sein. Innerhalb eines Betriebes wird aber oftmals "der kurze Dienstweg" gewählt. Da geht ein Mitarbeiter der Personalabteilung mal kurz ins Archiv und schaut nach, wenn er entsprechendes wissen möchte. Wählt er dazu einen passenden Moment, wer will es kontrollieren?

JACE5 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 23:14

Okay. Vielen Dank!

JACE5 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 23:10

Wird das auch praktiziert? Und kann daraus ein Nachteil für einen Bewerber resultieren, falls dieser z.B. nach einem Suizidversucb eingeliefert wurde oder an einer chronischen Krankheif leidet?

derhandkuss  13.08.2017, 23:12
@JACE5

Ob das auch praktiziert wird, weiß ich nicht.

Nein können sie nicht und haben auch garnicht die Befugnis dazu