Darf man als Patient den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern verbieten?
Hallo, ich frage diese Frage für einen Bekannten:
Person A lag in Krankenhaus X zur Operation. Krankenhaus X hat aber danach noch Fehldiagnosen gestellt. Nach der Behandlung war Person A bei seinem Hausarzt, welcher die Diagnosen ebenfalls anzweifelt und ihm ein anderes Krankenhaus zur weiteren Abklärung empfiehlt. Person A wird dann vom Hausarzt zu Krankenhaus Y geschickt. Jetzt ist es aber unschwer zu erkennen, dass Person A operiert wurde (Verband) und wird darauf im Krankenhaus Y angesprochen.
Person A hat eine Einweisung vom Hausarzt und ein paar Briefe, möchte aber nicht, dass das Krankenhaus Y sich irgendwelche Befunde vom Krankenhaus X holt oder irgendwelchen Kontakt aufnimmt, z.B. mit dem behandelnden Arzt telefoniert, weil Person A glaubt, dass Krankenhaus Y sich ebenfalls auf die Fehldiagnosen von Krankenhaus X stützt wenn es davon erfährt.
Darf die Person einem Krankenhaus verbieten, sich Patientenbefunde eines anderen Krankenhauses zukommen zu lassen bzw. dort anzurufen?
Uns interessiert hier vor allem die rechtliche Lage. Ihr würdet mir und meinem Bekannten mit hilfreichen Antworten sehr weiterhelfen! :) Danke!
4 Antworten
Darf die Person einem Krankenhaus verbieten, sich Patientenbefunde eines anderen Krankenhauses zukommen zu lassen bzw. dort anzurufen?
Ja, du kannst auch dem ersten Krankenhaus untersagen, Befunde über dich an das neue Krankenhaus zu übermitteln. Ohne eine Schweigepflichtentbindung wäre das alte Krankenhaus aber ohnehin nicht berechtigt, Deine Befunde zu offenbaren.
Das ist so pauschal nicht richtig, hängt aber vom Krankenhausgesetz des entsprechenden Bundeslandes ab. In Berlin (§ 24 (5) Krankenhausgesetz) ist eine Übermittlung von Daten zur Nachbehandlung zulässig, dies allerdings nicht beschränkt auf Übermittlung an Mediziner. Etwas anderes gilt aber schon dann, wenn der Patient einen anderen Willen geäußert hat oder es sich nicht um eine Nachbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.
Wenn die Erforderlichkeit der Auskunft der Aufgabenerfüllung nicht dient dürfen keine Daten weitergegeben werden. Es gilt nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch das Grundrecht zur ärztlichen Schweigepflicht !
Grundsätzlich muß eine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegen.
Das Problem stellt sich nicht, wenn ein Patient nicht den Arztbrief an weitere Ärzte gibt und nichts sagt. Weiteren Ärzten ist es dann nicht bekannt.
Allerdings sind Anfragen der KK gestellt, werden auch entgegen gesetzlicher Vorschriften gehandelt. !
Fremdbefunde: Für die Herausgabe von Fremdbefunden (ins-
besondere: Krankenhausentlassungsberichte) gibt es keine
ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ob insoweit eine Heraus-
gabepflicht besteht, war daher zunächst strittig. Nach
Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
NRW (Schreiben vom 21.04.1999 und 10.12. 1999) fehlt es an
einer Ermächtigungsgrundlage, so dass der Vertragsarzt
gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wenn er
Fremdbefunde an den MDK (oder andere) herausgibt.
aus: Ein leidiges Thema: Anfragen von Krankenkassen, MDK, Behörden und anderen
Also jeder Patient steht unter Datenschutz. Der Arzt darf die Daten/Befunde nicht einfach so weitergeben, er hat Schweigepflicht. Der Patient muss eine Schweigepflichtentbindung bzw. Datenschutzentbindung unterschreiben, somit ist er damit einverstanden, dass seine Befunde an den anderen Arzt weitergegeben werden.
Ich arbeite in einer Augenarztpraxis und bei uns müssen die Pat. vorher auch unterschreiben bevor wir die Befunde an das OP Zentrum weiterleiten.
Klar es gibt auch Ausnahmen zB bei einem Notfall.
Was ist eine "Fehldiagnose"?
Am Datenaustausch ist a priori nichts Schlechtes, weil dadurch unnütze Doppeluntersuchungen vermieden werden. Ob die Ärzte im neuen Krankenhaus dies anders interpretieren, muss man sehen. Das hängt von deren Qualifikation ab.
Du weißt nicht worums geht. In diesem Fall ist der Datenaustausch eher Schaden als Nutzen. Und Doppeluntersuchungen können vermieden werden, die Person hat ja auch einen Mund und kann sprechen. Es gibt außerdem noch andere Vorbefunde.
Also beantwortest du die Frage?
Warum bezweifelt der Patient die Fähigkeit der "neuen" Ärzte, sich eine eigene Meinung zu bilden?
Ein Arzt muss keine Wunschdiagnose bestätigen, er kann durchaus Vorbefunde heranziehen. Bei Gutachten wird das auch gemacht
Wenn du mit deinem Auto in einen Baum reinfährst, weil du am Steuer bewusstlos geworden bist, und dich deswegen verletzt, früher mal eine Herz-OP hattest wegen Herzrhythmusstörungen und das Krankenhaus behauptet du seist psychisch krank, findest du das okay???
Wer soll oder kann beweisen, was zum Zeitpunkt des Unfalls wirklich geschah?
Das kann nur ein Hellseher
Also werden vermutlich andere Untersuchungen Klarheit schaffen müssen. EKG; Langzeit-EKG etc.
Und natürlich deine Glaubwürdigkeit. Gegen einen Baum fahren kann man auch durch Alkohol, Drogen, Übermüdung, Ablenkung (Radio, SMS etc.).....es ist nicht so leicht......; Vorbefunde (kardiologischer Natur zu übermitteln, schadet nicht. Entspann dich! LG
Notfalle, wenn das ein versicherungrechtliches Ding ist, wird ein Gutachten angefordert, da müssen eh alle Vorbefunde auf den Tisch
Eine Entbindung von der Schweigepflicht (durch den Patienten) ist nur dann notwendig, wenn medizinische Daten an Gerichte (Gutachten etc.) weitergegeben werden. Ärzte tauschen sich untereinander aus.
Ärzte tauschen sich untereinander aus.
Ärzte werden auch hin und wieder wegen eines Verstoßes gegen § 203 StGB verurteilt.
Das stimmt nicht. Dazu ist die Entbindung der Schweigepflicht nicht nötig, wenn medizinische Daten an andere behandelnde Mediziner übermittelt werden.