Darf man als Patient den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern verbieten?

4 Antworten

Darf die Person einem Krankenhaus verbieten, sich Patientenbefunde eines anderen Krankenhauses zukommen zu lassen bzw. dort anzurufen?

Ja, du kannst auch dem ersten Krankenhaus untersagen, Befunde über dich an das neue Krankenhaus zu übermitteln. Ohne eine Schweigepflichtentbindung wäre das alte Krankenhaus aber ohnehin nicht berechtigt, Deine Befunde zu offenbaren.

wollmaus14  04.07.2015, 15:36

Das stimmt nicht. Dazu ist die Entbindung der Schweigepflicht nicht nötig, wenn medizinische Daten an andere behandelnde Mediziner übermittelt werden.

jurafragen  04.07.2015, 15:43
@wollmaus14

Das ist so pauschal nicht richtig, hängt aber vom Krankenhausgesetz des entsprechenden Bundeslandes ab. In Berlin (§ 24 (5) Krankenhausgesetz) ist eine Übermittlung von Daten zur Nachbehandlung zulässig, dies allerdings nicht beschränkt auf Übermittlung an Mediziner. Etwas anderes gilt aber schon dann, wenn der Patient einen anderen Willen geäußert hat oder es sich nicht um eine Nachbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

BVBDortmund  06.07.2015, 11:47
@jurafragen

Wenn die Erforderlichkeit der Auskunft der Aufgabenerfüllung nicht  dient dürfen keine Daten weitergegeben werden. Es gilt nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch das Grundrecht zur ärztlichen Schweigepflicht !

Grundsätzlich muß eine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegen.

Das Problem stellt sich nicht, wenn ein Patient nicht den Arztbrief an weitere Ärzte gibt und nichts sagt. Weiteren Ärzten ist es dann nicht bekannt.

Allerdings sind Anfragen der KK gestellt, werden auch entgegen gesetzlicher Vorschriften gehandelt. !

 

Fremdbefunde: Für die Herausgabe von Fremdbefunden (ins-
besondere: Krankenhausentlassungsberichte) gibt es keine
ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ob insoweit eine Heraus-
gabepflicht besteht, war daher zunächst strittig. Nach
Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
NRW (Schreiben vom 21.04.1999 und 10.12. 1999) fehlt es an
einer Ermächtigungsgrundlage, so dass der Vertragsarzt
gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wenn er
Fremdbefunde an den MDK (oder andere) herausgibt.

aus: Ein leidiges Thema: Anfragen von Krankenkassen, MDK, Behörden und anderen

Also jeder Patient steht unter Datenschutz. Der Arzt darf die Daten/Befunde nicht einfach so weitergeben, er hat Schweigepflicht. Der Patient muss eine Schweigepflichtentbindung bzw. Datenschutzentbindung unterschreiben, somit ist er damit einverstanden, dass seine Befunde an den anderen Arzt weitergegeben werden.

Ich arbeite in einer Augenarztpraxis und bei uns müssen die Pat. vorher auch unterschreiben bevor wir die Befunde an das OP Zentrum weiterleiten.

Klar es gibt auch Ausnahmen zB bei einem Notfall.

Was ist eine "Fehldiagnose"?

Am Datenaustausch ist a priori nichts Schlechtes, weil dadurch unnütze Doppeluntersuchungen vermieden werden. Ob die Ärzte im neuen Krankenhaus dies anders interpretieren, muss man sehen. Das hängt von deren Qualifikation ab. 

Python10 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 15:36

Du weißt nicht worums geht. In diesem Fall ist der Datenaustausch eher Schaden als Nutzen. Und Doppeluntersuchungen können vermieden werden, die Person hat ja auch einen Mund und kann sprechen. Es gibt außerdem noch andere Vorbefunde.

Also beantwortest du die Frage?

wollmaus14  04.07.2015, 15:39
@Python10

Warum bezweifelt der Patient die Fähigkeit der "neuen" Ärzte, sich eine eigene Meinung zu bilden? 

Ein Arzt muss keine Wunschdiagnose bestätigen, er kann durchaus Vorbefunde heranziehen. Bei Gutachten wird das auch gemacht

Python10 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 15:42
@wollmaus14

Wenn du mit deinem Auto in einen Baum reinfährst, weil du am Steuer bewusstlos geworden bist, und dich deswegen verletzt, früher mal eine Herz-OP hattest wegen Herzrhythmusstörungen und das Krankenhaus behauptet du seist psychisch krank, findest du das okay???

wollmaus14  04.07.2015, 15:48
@Python10

Wer soll oder kann beweisen, was zum Zeitpunkt des Unfalls wirklich geschah?

Das kann nur ein Hellseher

Also werden vermutlich andere Untersuchungen Klarheit schaffen müssen. EKG; Langzeit-EKG etc.

Und natürlich deine Glaubwürdigkeit. Gegen einen Baum fahren kann man auch durch Alkohol, Drogen, Übermüdung, Ablenkung (Radio, SMS etc.).....es ist nicht so leicht......; Vorbefunde (kardiologischer Natur zu übermitteln, schadet nicht. Entspann dich! LG

wollmaus14  04.07.2015, 15:50
@wollmaus14

Notfalle, wenn das ein versicherungrechtliches Ding ist, wird ein Gutachten angefordert, da müssen eh alle Vorbefunde auf den Tisch

wollmaus14  04.07.2015, 15:35

Eine Entbindung von der Schweigepflicht (durch den Patienten) ist nur dann notwendig, wenn medizinische Daten an Gerichte (Gutachten etc.) weitergegeben werden. Ärzte tauschen sich untereinander aus.

jurafragen  04.07.2015, 15:45
@wollmaus14

Ärzte tauschen sich untereinander aus.

Ärzte werden auch hin und wieder wegen eines Verstoßes gegen § 203 StGB verurteilt.