Darf der Arzt bei verweigerter Blutabnahme das Rezept verweigern? (Diabetes)
Hallo zusammen,
ich (17) bin Diabetiker vom Typ 1. Nach medizinischer Wissenschaft wird geraten jedes Quartal eine Blutabnahme durchzuführen, um den Langzeitwert des Diabetis zu ermitteln. Da ich keine nennenswerte Probleme mit meiner Erkrankung habe und keinen potentiellen Grund darin sehe mir ale drei Monate Blut abnehmen zu lassen, bin ich der Frage darnach bisher immer diplomatisch aus dem Weg gegangen. Allerdings verweigert der Arzt das Rezept, versucht mich also de facto zu einer Blutentnahme zu zwingen. Da es sich bei Insulin um keine Medizin handelt, die unerwartete Symptome provozieren kann oder sonst einen Zwang bietet unbedingt das Blut zu kontrollieren, es sich also hierbei rein um eine Routine-Ermittlung handelt, möchte ich zunächst erst einmal wissen, ob diese Aktion von meiner Ärztin überhaupt erlaubt ist.
Danke im vorraus.
10 Antworten
Ich bin selbst Diabetiker (Typ 2) und sehe Dein Problem etwas anders. Es geht bei der Kontrolluntersuchung weniger um Dich als um den Arzt. Natürlich sind Deine Werte, wie meine übrigens auch, sehr wahrscheinlich gut. Das ist soweit recht schön und gut und der Arzt hört es auch gerne. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, und davon können viele Ärzte ein Liedchen singen, das der Patient eben nicht die Wahrheit sagt. Von daher muss er sich versuichern dass das auch so stimmt. Letztlich ist der Arzt mit dafür verantwortlich das Deine Werte gut sind und die Dosierungen stimmen und dafür braucht er die Werte.
Natürlich braucht er diese Werte auch bei einigen Patienten um gegebenenfalls die Dosis anzupassen, da diese Patienten einfach die Zusammenhänge nicht verstehen. Ich habe heute auch Blut für den Testqabgegeben, wobei ich an Hand meiner Tabelle jetzt schon weiß was dabei ungefähr herauskommt (ca. 6.3). Das liegt aber auch daran das ich die entsprechende notwendige Insulinmenge selbst festlege, auch ggfls. für das Langzitinsulin.
Danke für die Antwort. 6,3 ist sehr gut. Mein Glückwunsch. :)
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient beinhaltet gegenseitige Verpflichtungen. Der Arzt muss dir in einer lebensbedrohlichen Situation helfen und dir ggf. Medikamente verordnen - er muss aber auch die Möglichkeit haben, die Bedrohlichkeit deiner Situation zu untersuchen. Wenn du ihm das verweigerst, dann darf er dir auch ein Rezept verweigern.
Ich bin selbst Diabetikerin und es ist wichtig, dass regelmäßig der HbA1C-Wert ermittelt wird, um die Blutzuckerlangzeitwerte zu ermitteln. Das ist nötig, um eventuelle Entgleisungen festzustellen und auch um evtl. die Dosis des Insulins zu regulieren. Wenn Du die Kontrolle ärztlicherseits verweigerst kann sie durchaus derartige Maßnahmen ergreifen, denn sie ist gegenüber der Krankenkasse nachweispflichtig. Was soll das auch, du selbst musst dein Leben so gestalten, dass du mit der Krankheit leben kannst und dazu gehören eben auch verschiedene Untersuchungen und Tests. Es wird ja dabei auch nicht nur der Langzeitblutzucker bestimmt, sondern vor allem auch die Nieren- und Leberwerte, die für die Behandlung der Diabetes enorm wichtig sind.
Der Arzt braucht diese Blutwerte um die richtigen Medikamente zu finden.
von daher ist das völlig klar, daß er nur so handeln kann
Js gibt 2 Arten von Insulin ..Analoginsulin und Verzögerungsinsulin... Diese beiden müssen im richtigen Verhältnis gespritzt werden. Das hat aber mit der "Nahrungsart" nichts zu tun.
Nein eben nicht. Die Medikamente stehen fest.
Der Arzt braucht die genauen Werte, deshalb muss er dir Blut abnehmen. Bei Insulin handelt es sich um ein Verschreibungspflichtiges Arzneimittel, ohne Blutabnahme kann der Arzt dir nicht die richtige Dosierung verordnen und darf deshalb auch verweigern das Rezept auszustellen.
Bei Diabetes kann man das so nicht sagen. Es gibt zwar verschiedene Arten von Insulin, die unterscheiden sich aber eher in ihrer Wirkungszeit und die Verwendung richtet sich nach der Nahrungsart.