Darf ein Lehrer beim Arzt anrufen?
Darf ein Lehrer beim Hausarzt anrufen und sich Auskunft holen? Ich denke mal Nein.
23 Antworten
Klar darf der Lehrer anrufen, aber der Arzt darf keine Auskunft geben, zumindest nicht über deine Krankengeschichte.
Wenn du allerdings dort warst um zu versuchen dir eine Krankmeldung zu erschwindeln, darf er das schon sagen.
Kann er eben nicht !!
Arbeite ich als Arzthelferin oder du?? Nur die Diagnose bleibt vorerst beim Arzt, Indirekt wird sie aber der Krankenkasse- dem Rektor und dem Arb.Geber vermittelt wegen Vorerkrankungen.das ist die Realität
Arzthelferin hin oder her, rechtlich gesehen, ist das ein schmaler Grad! Denn eigentlich darf man nichtmal sagen, dass die Person dort Patient ist! Schweigepflicht nennt man das. Das es in der Realität anders ist mag sein, aber rein rechtlich darf der Arzt keinerlei Auskünfte erteilen.
So ist es, geht klar aus §203 StGB hervor.
Hallo. Ich bin Psychologe und der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Er darf keine Auskunft ohne Erlaubnis der Eltern geben. Egal ob er nur krank gespielt hat oder nicht. Ein Arzt darf keine Auskunft geben, weil der Lehrer kein Verwandter ist, selbst da muss der Arzt fragen, in welchem Grad die Verwandtschaft besteht. Er darf nur Auskunft geben, wenn er eine Mißhandlung feststellt. Dass muss er das dem Jugendamt und der Schule melden. Alles andere nicht. Wozu haben wir denn die Schweigepflicht? Wenn ich nicht will, dass meine Frau was über meine Akte beim HA erfährt, darf sie es auch ihr nicht einmal sagen. Ich darf auch nicht über meine Patienten einen Anrufer der sich als Vater ausgibt Auskunft geben. Auch nicht, wenn er sich ausweisen kann, wenn der Patient es nicht will. Ab 14 Jahre ist das gültig. Bei Kindern darf der Arzt nur mit Einverständnis der Eltern Auskunft geben. Aber das können dann die Eltern auch selbst sagen und Befund rausgeben, aber nur wenn sie es wollen. Wollen die Eltern es nicht, darf der Arzt es auch nicht. Eben nur bei Aufälligkeiten eines Mißbrauches, wenn sich der Arzt sicher ist. Paul
Hippokratischer Eid + Ärtztliche Schweigeplicht0 Auf gar keinen Fall!Nicht mal wenn es um Leben und Tod gehen würde.
Du denkst richtig ;) Er hat Schweigepflicht. Ab 14 Jahren sogar den Eltern gegenüber.
Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und darf dem anrufenden Lehrr keine Auskunft geben. Tut er dies doch, vertösst er gegen § 203 des Strafgesetzbuches. Legt der Schüler ein Attest vor, so muss es der Lehrer akzeptieren, egal ob ihm das nun passt oder nicht. Wenn wir soweit wären, könnten ja die Schüler auch beim Arzt anrufen, welcher den Lehrer krankschrieb weil dieser so oft fehlt und Unterrichtsstunden ausfallen. Würde ich feststellen, dass der Arzt seine Schweigepflict verletzt hat, stünde ihm eine Anzeige ins Haus.
Der Arzt wird ihm natürlich nichts direktes über seine Krankheit sagen. War dies nur gespielt- kann er schon sagen." Als Krankheitsfall konnte sein Besuch nicht gewertet werden" oder so ähnlich..