Schweigepflicht gegen über Arbeitgeber?
Kann ein Arbeitgeber im Krankenhaus anrufen und fragen ob gewisse Personen stationär aufgenommen worden und darf das Krankenhaus eine Auskunft geben.
6 Antworten
Immer, wenn ich ins Krankenhaus kam, gab es einen Zettel, auf dem ich ankreuzen konnte, ob Personen, die dort anrufen, alle eine Auskunft bekommen oder ob sie alle keine Auskunft bekommen. Erinnerst du dich an so einen Zettel?
(Ich weiß nicht, ob das jedes Krankenhaus so macht.)
Nachfrage, ob eine Person im Krankenhaus ist: sog. Pförtnerliste
Diese Auskunft darf gegeben werden, sofern kein gegenteiliger Wille kundgetan wurde oder sonstige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Übermittlung nicht angebracht ist.
Das KH sollte bei Aufnahme nachfragen, ob die Auskünfte gegeben werden dürfen (ggf. für welche Personen).
Ja, diese Auskunft darf ein Krankenhaus geben. Sie dürfen aber keine Auskünfte zum Grund deines Aufenthaltes oder deines derzeitigen Gesundheitszustandes machen.
Nein, kenesfalls, wenn der Arbeitgeber morgens mal oder längere Zeit einen Mitarbeiter vermisst und sich der Mitarbeiter nie meldet, muss er dies der Polizei melden, aber nicht selbst recherchieren.
Du kannst in jedem Krankenhaus nachfragen, ob Person X oder Y dort stationär aufgenommen ist. Dazu braucht man keine Polizei.
Also ich hab bislang immer Auskunft bekommen, natürlich nicht den Grund des Aufenthaltes .. aber das die Person dort liegt.
Demnach dürftest Du keine Auskunft erhalten wenn Du am Empfang fragst auf welchem Zimmer Person X liegt ^^
Das mag sein, interessiert aber Krankenhäuser nicht. Wenn du fragst ob und wo deine Omma da liegt, dann sagen sie dir das.
Selbst das ist Datenschutz und nicht Sache des Arbeitgebers.