Krankenhaus Auskunft an Schule?
Darf der Schulleiter im Krankenhaus anrufen und fragen von wann bis wann ich dort stationär war und das Krankenhaus diesbezüglich Auskunft geben?
Sind ja im Prinzip meine privaten Daten. Solange der Schule eine Krankschreibung vorliegt, darf diese das doch gar nicht oder?
5 Antworten
Darf der Schulleiter im Krankenhaus anrufen und fragen von wann bis wann ich dort stationär war und das Krankenhaus diesbezüglich Auskunft geben?
Er bekäme logischerweise keinerlei Auskunft und deshalb würde er auch niemals dort anrufen.
Der Lehrer darf anrufen - dss Krankenhaus darf aber keine Auskunft geben wegen Datenschutz.
Nein. Die haben Schweigepflicht. Das geht den überhaupt nichts an.
Wenn der Arzt / Krankenhaus die Daten herausgibt ist das ein 1a Datenschutzverstoß.
Nur mit der Einiwilligung von dir, oder wenn du Minderjährig bist darf der Arzt / Krankenhaus diese Daten bekommen. Dies wird aber schriftlich vereinbart.
Dies ist später im Berufsleben evtl mal notwendig.
Auch, wenn er "nur" wissen will, ob ich von dann bis dann wirklich dort war?
Das Krankenhaus gibt keine Auskunft. Die können mit dem Datenschutz sehr gut umgehen.
Das weiß auch die Schulleitung und ruft deshalb nicht in der Klinik an.
nein, es gibt keine Auskunft und schon gar nicht am Telefon.
Auch, wenn er "nur" wissen will, ob ich von dann bis dann wirklich dort war? Würde das Schulamt denn darüber Auskunft bekommen?