Darf ein pensionierter Arzt Krankschreibungen ausstellen?

8 Antworten

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Deine Frage lässt offen, ob du dich auf Privat- oder Kassenpatienten beziehst, denn darauf kommt es an.

Einem Privatpatienten darf jeder approbierte Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen.

Ein Kassenpatient darf seine AU ("Gelber Schein", Muster 1a) nur von einem Kassenarzt ausgestellt bekommen. Da ein Arzt im Ruhestand aber keine Kassenzulassung (mehr) hat, darf er diese Bescheinigung also nicht ausstellen, außer er vertritt einen Kassenarzt im Urlaub oder im Notdienst. In diesem Fall muss die AU-Bescheinigung aber Stempel und KV-Nummer des vertretenen Arztes ausweisen.

Hallo Kati2404

Ein pensionierter Arzt darf durchaus eine Krankschreibung ausstellen, insofern er seine Approbation nicht an die Kammer zurückgegeben hat. Viele Ärzte behalten ihre Approbation, um ihre Rente durch Urlaubsvertretungen ein wenig aufbessern zu dürfen.

LG aesculap83

Nein, darf er nicht, da er ja nicht mehr praktiziert und sich im Ruhestand befindet. Da musst du schon einen Arzt aufsuchen, der noch nicht pensioniert ist.

Kati2404 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 09:30

Er praktiziert ja irgendwie noch keine ahnung wie das bei dem geregelt is aber er is vor ein paar jahren in den ruhestand gegangen.... er hat hier in der straße ja noch seine praxis

truxumuxi  11.10.2010, 09:38
@Kati2404

Wenn er aufgehört hat, dann darf er nicht mehr praktizieren. Bei Ärzten ist mit spätestens 70 Jahren Schluss. Wieso kannst du nicht zu einem richtigen Arzt gehen, der regulär praktiziziert. Der Arzt im Ruhestand ist nicht mehr bei den Kassen gemeldet und kann auch kein Honorar mehr abrechnen. Denk doch mal nach !

Isartaucher  11.10.2010, 12:25
@truxumuxi

Was du schreibst ist ziemlicher Unsinn, denn du unterschiedest nicht zwischen der Approbation (=Zulassung als Arzt), die auch im Ruhestand nicht erlischt und die jeden Arzt jederzeit berechtigt, Patienten zu behandeln, und der Kassenzulassung, die mit Eintritt in den Ruhestand zurückgegeben wird. Ein Arzt ohne Kassenzulassung darf Kassenpatienten nur auf Privatrechnung behandeln, er darf ihnen aber keine Kassen-AU-Bescheingung ausstellen.

truxumuxi  11.10.2010, 16:04
@Isartaucher

Ich habe natürlich auch gemeint, dass er keine Kassenzulassung mehr hat und somit auch keine Kassenpatienten behandeln darf. Was er privat macht ist etwas anderes, zumal wir nicht wissen, ob die Fragestellerin eine Privat- oder Kassenpatientin ist. Klar erlischt seine Approbation nicht. Die Kassenzulassung muss er allerdings mit erreichen des 70igsten Lebensjahres zurückgeben. Allerdings habe ich auch schon gelesen, dass man da was ändern möchte, weil es anscheinend sonst in einigen Gebieten Deutschlands einen eklatanten Ärztemangel gibt. Trotzdem denke ich dass es nicht gut ist, wenn irgendwann Ärzte mit 80 noch praktizieren.

Klares NEIN. Da würde er gegen die Richtlinien der Ärztekammer verstossen!

Kann er schon. Aber er kann bei der Kasse nichts abrechnen...