darf ein zahnarzt eine rechnung stellen ohne vorher über die kosten informiert zu haben?
ich war heute beim zahnarzt und beim gehen wurde mir eine rechnung über 60 euro in die hand gedrückt. davor muss ich noch sagen, das ich meinem zahnarzt gesagt habe ,ich möchte bitte über evtl. kosten informiert werden,da ich nicht viel geld zur verfügung habe. es geht um eine wurzelbehandlung mit almangan füllung . die rechnung ist für eine elek. längenbest.+phys. methode,3 kanäle wer kann mir bitte weiterhelfen. 60 euro sind viel geld für mich und die müssen bis 26.11. gez. werden
11 Antworten
Bei Kassenpatienten müssen Leistungen, die privat berechnet werden sollen, weil, wie hier, die Leistungen keine Kassenleistungen sind, vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden - immer! Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, braucht auch nicht gezahlt zu werden.
Ein Wort noch zu den beiden berechneten Leistungen: Die elektrometrische Längenbestimmung ist eine unsichere Methode und deshalb nicht als Kassenleistung abrechenbar. Die physikalisch-chemische Desinfektion des Wurzelkanals bietet gegenüber herkömmlichen medikamentösen Einlagen keinen nachweisbaren Vorteil. Deswegen nicht abrechenbar. Beide Leistungen eignen sich aber hervorragend, Patienten ein paar Euro zusätzlich zum zugegebenermaßen eher bescheidenen Kassenhonorar abzuknöpfen. Dieses nicht ganz faire Verhalten ist übrigens eine Folge ständiger Honrarabsenkungen bzw. -nichterhöhungen.
Es gibt einen Behandlungsvertrag.
Lass Dir den aushändigen.
Steht dort drin, dass Du alles bezahlen musst, was er macht, hast Du verloren.
Anderseits: Das wird nicht drin stehen und so kann er Dir zunächst nur die Behandlung zukommen lassen, die die Krankenkasse übernimmt.
Ist die durchgeführte Leistung nicht enthalten, so hat er den fehler gemacht. Er hätte diesebzüglich mit Dir vorab einen gültigen Vertrag schließen müssen.
meiner Meinung nach NEIN ! Bei ALLEN Leistungen, die Privat (also nicht per Kärtchen der gesetzl. Kasse) erbracht werden oder erbracht werden sollen, IST VOR !! der Ausführung über die Kosten zu sprechen, es handelt sich um einen richtigen"Vertrag", wie sonst auch im bürgerlichen Leben. NS: Diese Vereinbarung kann ggfs. auch schon an der Anmeldung (Rezeption) durch Personal des Arztes vorgenommen werden. Nach meinen persönlichen Erfahrungen wird das bzw. wurde das bei mir immer gemacht !! Im Umkehrschluß würde ich keinerlei Rechnungen dieser Art, die z.B. per Post eingehen, bezahlen.
frag bei deiner krankenkasse nach... normalerweise sollte die das übernehmen, das gehört zur wurzelbehandlung. is nur doof, wenn du keine schriftliche aufklärung hast, weil im zweifel musst du nachweisen, dass du nicht informiert wurdest.
Unser Zahnarzt informiert immer Vorher!