Kann ich die Kosten einer Wurzelbehandlung von der Krankenkasse zurückfordern?

8 Antworten

Sicher nicht, hättest vorher einen Kosten und Heilplan einreichen müssen. Das heißt jedes Jahr mindestens einmal zur Kontrolle wohlbemerkt zur Kontrolle zum Zahnarzt, dann hättest du eventuell 100% erstattet bekommen aber ohne Kosten und Heilplan und eventuell noch in den 10 Jahren ein Jahr ausgelassen senken die Zahlung der Kasse bis auf null. Kannst es aber dennoch versuchen, mehr als ablehnen können die nicht.

Eine Notbehandlung muß auf keinen Fall unbedingt mit einem Laser behandelt werden. Es gibt definitiv keinen Vorteil zum Standardverfahren.Du bist echt genötigt worden, wenn sie Dir keine Wahlmöglichkeit gegeben hat.

Also die Kassen zahlen eine Art "einfache Wurzelkanalbehandlung". Allerdings ist der Betrag auf Niveau der späten 80Jahre. Daher ist es kaum möglich bzw. unmöglich heutzutage eine vernünftige WKB für diese Kosten durchzuführen. Erst recht, wenn noch zusätzlich Geräte, wie Lasermessung, Mikroskop etc. notwendig sind. Daher lassen sich die meisten Zahnärzte zusätzlich entlohnen. 260€ als Zuzahlung ist dabei eine normale Summe. (Ein Endodontie-Spezialist verlangt beispielsweise über 1000€ für einen Backenzahn)

Grüße ZES

(ZA)

Ich hatte ebenfalls vor 10 Tagen wegen akkuter Schmerzen am unteren linken vorletzten Backenzahn eine Wurzelbehandlung die noch nicht abgeschlossen ist. Die Zahnarzthelferin hat mir einen Zettel vor die Nase geschoben und gesagt, dass ich den unterschreiben müsse, da die GKK von der Wurzelbehandlung nicht alles bezahlt. Ich soll jetzt nach Abschluss der Behandlung 130,00 € an die Zahnärztin zahlen. Ist das bei einer akkuten Schmerzbehandlung überhaupt mit der Zuzahlung korrekt? Zumal der Zettel war noch nichtmal ausgefüllt. Sie hat nur von 130,00 € Zuzahlung gesprochen. Jetzt habe ich immer noch Schmerzen und befürchte, dass es dann doch der letzte Backenzahn war/ist und ich dort jetzt auch noch eine WKB brauche. Auf dem Röntgenbildern war bei beiden Bakenzähnen nichts eindeutiges zu sehen. Bezahlt die GKK die zweite WKB oder sagen die die Zahnärztin hat bei der ersten WKB vielleicht den falschen Zahn behandelt und den zweiten zahlen wir nicht? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Ronny

Wieso musstest Du dafür gleich etwas bezahlen? Hast Du mal den Zahnarzt danach gefragt? Bei der Kasse solltest Du auf alle Fälle einen Erstattungsantrag stellen, weniger als nichts kann da nicht bei rauskommen. Bist Du normal gesetzlich versichert? Ich geh auch mal davon aus, dass es eine medizinisch notwendige Behandlung war, dann versteh ich das Ganze nicht.