Darf eine Apotheke es verweigern, apothekenpflichtige Medikamente zu verkaufen?

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Klares Nein, ein Apotheke hat einen Versorgungsauftrag und muss ein verschriebenes Medikamt zumindest bestellen, weder Diagnose noch Verwendungszweck müssen genannt werden ! Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenen gilt gleiches, wenn man nicht auf die idee kommt z.B. 100 Packungen eines Präparats auf einmal kaufen zu wollen !

Henningway  14.08.2010, 09:46

Natürlich darf die Apotheke die Herausgabe eines Medikamentes verweigern!! Wenn ich als Apotheker den Eindruck bekomme, das Medikament werde falsch oder mißbräuchlich angewendet, dann kann es für mich sogar gesetzliche Schwierigkeiten mit sich bringen, wenn ich trotzdem das Arzneimittel abgebe.

Was ich nicht tun darf, ist, ein Arzneimittel aus Gründen der Unwirtschaftlicheit zu verweigern. Das nennt man Kontrahierungszwang, und der ist verboten!

Kann ich mir gar nicht vorstellen, daß die Apo sich weigert, ein "nur" Apothekenpflichtiges Medi abzuverkaufen.Ist es sicher, daß das Medi nicht der Verschreibungspflicht unterliegt?Cortisonhaltige Salben sind nur in geringer Stärke frei verkäuflich, alles andere ist verschreibungspflichtig!Trotz alledem ist es zumindest in unserer Apotheke nicht üblich, ein apothekenpflichtiges Medikament nicht zu verkaufen(nicht mal bei dringlichen Gründen, z.B. wenn Kunde z.B. jede Woche Dulcolax Abführzäpfchen kauft), wir versuchen dann schon ein längeres persönliches Gespräch mit dem Kunden zu führen, und ihn evtl. zu weiteren Möglichkeiten zu überzeugen.Aber wenn besagter Kunde nicht mit sich reden lassen will, verkaufen wir ihm auch jede Woche seine Dulcolax Zäpfchen.

Auch wenn niedrig dosierte Kortison-Creme rezeptfrei ist, sollte man sie nicht als Kosmetikum und unbegrenz einsetzen. Auch diese kann langfristig die Haut kaputt machen.

Arbeite in der Apo u kann zu 100 % sagen das Apothekenpflichtige AM auch ohne Rezept zum vollen VK Preis verkauft werden müssen.

Henningway  14.08.2010, 09:48

Wenn Du in einer Apotheke arbeitest, dann solltest Du vor allem wissen, daß

  • Apothekenpflicht ungleich Rezeptpflicht ist
  • ein Muss-Verkauf nirgendwo gesetzlich geregelt ist
  • 100 % des Preises bei Apothekenpflichtigen Arzneimitteln ebenfalls nicht existiert

Vielleicht solltest Du nochmal die eine oder andere Fortbildung machen, Deines Chefs wegen...

Sie darf die Abgabe durchaus verweigern. Wenn es z.B. Hinweise auf Missbrauch gibt, sind sie sogar verpflichtet die Medikamente nicht abzugeben.