Darf ein Apotheker den Arzt des Patienten anrufen?
Hey, darf ich als Apotheker, die Ärzte meiner Patienten anrufen, ohne um Erlaubnis
zu fragen? Also wenn ein Patient mir ein Rezept bringt, was ich für bedenklich halte,
darf ich seinen Arzt anrufen und ihm sagen, dass ich es nicht gut finde. Und darf
ich auch, wenn der Arzt nicht erreichbar ist. oder uneinsichtig ist, die Ausgabe des
Medikaments verweigern, wenn ich es für bedenklich halte?
Liebe Grüße :)
3 Antworten
Wenn der Apotheker Zweifel hat, darf er selbstverständlich den Arzt anrufen und nachfragen.
Wenn der Arzt bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat, darf der Apotheker aber normalerweise die Herausgabe des Medikaments nicht verweigern, soweit ich informiert bin.
So ist es! Der Apotheker darf weder verschreiben noch Verschreibungen verweigern; das ist Sache des Arztes.
Hey, darf ich als Apotheker, die Ärzte meiner Patienten anrufen, ohne um Erlaubnisz zu fragen?
Ja darfst du, wobei es ist dein Kunde und nicht dein Patient.
Und darf ich auch, wenn der Arzt uneinsichtig ist, die Ausgabe des Medikaments verweigern, wenn ich es für bedenklich halte?
Nein, der Arzt wird einen Grund haben warum er genau dieses Medikament verschreibt, Diagnosen oder Daten zum Patienten darf er nicht raus geben und die Art der Behandlung wird er mit dir auch nicht diskutieren.
Unabhängig davon, solltest du solche Fragen besser an deine Vorgesetzten oder die Vertretung für Apotheker stellen, die können dir bei sowas fachspezifische Auskunft geben.
Ja, darf er! Apotheker machen oft Rückfragen in Zweifelsfällen.
Verweigern darf er es nur auf Anweisung des Arztes! Rücksprachen sind oft nötig da es vorkommt, dass Klienten bei mehreren Ärzten Medis verschreiben lassen oder Verschreibungen fälschen.