Hinweispflicht eines Apothekers
Ist ein Apotheker verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass das Medikament gekühlt gelagert werden muss?
Vorgeschichte: Meine Mutter hat,ohne meiner Wissen,ein Medikament für mich aus der Apotheke geholt.Das Medikament musste bestellt werden und war erst am Folgetag da.Der Apotheker verschwand nach hinten,packte das Medikament in eine Tüte und gab es meiner Mutter ohne einen weiteren Hinweis.36h später sagte meine Mutter zu mir,dass sie mein Medikament hätte.Ich habe sie sofort gefragt ob sie es gekühlt gelagert hat,was sie aber verneinte.
Sie meinte aber auch,dass der Apotheker ihr nicht gesagt hätte,dass das Medikament gelagert werden muss.Es steht zwar auch auf der Packung,aber auf diese hat meine Mutter nicht geschaut,da es ja in einer Tüte verpackt war. Auch konnte sie nicht sehen,dass der Apotheker das Medikament aus einem Kühlschrank geholt hat,weil er es von hinten holte.Ich will damit sagen,dass meine Mutter es erstens nicht erkennen konnte,dass es dort gekühlt wurde,damit sie selbst auf die Idee kommen kann,dass es gekühlt werden muss und jetzt wissen wir nicht genau,ob der Apotheker selbst die Kühlkette eingehalten hat.
Deshalb noch einmal meine Frage:Ist ein Apotheker verpflichtet,darauf hinzuweisen,dass das Medikament gekühlt gelagert werden muss,auch wenn es auf der Packung steht ?
7 Antworten
Definitv ja, der Apotheker hätte darauf hinweisen müssen. Es gibt eine gesetzliche Grundlage dafür, nämlich die Apothekenbetriebsordnung. §20 Information und Beratung, Zitat:" Bei der Information und Beratung über Arzneimittel müssen insbesondere Aspekte der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden. Die Beratung muss die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels umfassen, soweit erforderlich, auch über eventuelle Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, die sich aus den Angaben auf der Verschreibung sowie den Angaben des Patienten oder Kunden ergeben, und über die sachgerechte Aufbewahrung oder Entsorgung des Arzneimittels." Wird schwierig sein zu beweisen, dass er tatsächlich nix gesagt hat, aber er hätte es tun müssen.
Das ist relativ einfach, denn er hat es zugegeben. Meine Mutter war gestern nochmal dort um ihn zur Rede zu stellen.
Er meinte, er sei nicht dazu verpflichtet und er habe nicht gesagt, da er dachte, sie wüsste das oder ihr Sohn wüsste das.
Ich denke nicht, aber nett wäre es schon gewesen. Das sind halt diese Gesetze die nirgendwo stehen, aber trotzdem befolgt werden müssen.
So ist es...
Ja,aber es steht auch auf der Verpackung drauf.
Der Hinweis steht meist auch auf der Verpackung und immer im Beipackzettel.
Bei dieser Antwort merkt man, dass die Frage nicht gelesen wurde
Ich würde sagen das der Apotheker darauf hinweisen sollte. Man kann nicht alles wissen. Mein Apotheker hat mir damals zu dem Betaferon extra gesagt das es gekühlt werden muss. Und als das mit dem kühl lagern dann nicht mehr war hat er mir das auch gesagt. Vielleicht hab ich auch nur einfach einen super Apotheker. Aber gehört das nicht zum Kundenservice ? Denke schon
Ich hab das Medikament bisher immer wo anders geholt und wurde IMMER darauf hingewiesen, dass es gekuehlt gelagert werden muss. Auch wenn die schon wussten, dass ich es nicht zum ersten mal bekomme
Warum hast du dann die Apotheke gewechselt ? Oder war das nur weil deine Mutter das abgeholt hat ? Das ist dann echt schei.....
Wohnort gewechselt. Zudem wollte meiner Mutter unbedingt dort das Medikament holen, weil es eine Dorfapothke ist, die sonst wenig Umsatz macht. Wie schon unten erwaehnt, das Medikament war teuer.
Jetzt weist du warum die Apotheke so wenig Umsatz macht. Ich weiß jetzt nicht ob man dem Apotheker da irgendwas kann. Und ich weiß jetzt auch nicht was es für die Wirkung des Medikaments bedeutet wenn die Kühlkette unterbrochen ist. Vielleicht mal erkundigen. Da das Medikament sehr teuer war kauft man dann ja auch nicht eben mal ein Neues
Ich glaube das Medikament war teuer. Dann ist so was schon ärgerlich