Hinweispflicht eines Apothekers

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Definitv ja, der Apotheker hätte darauf hinweisen müssen. Es gibt eine gesetzliche Grundlage dafür, nämlich die Apothekenbetriebsordnung. §20 Information und Beratung, Zitat:" Bei der Information und Beratung über Arzneimittel müssen insbesondere Aspekte der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden. Die Beratung muss die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels umfassen, soweit erforderlich, auch über eventuelle Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, die sich aus den Angaben auf der Verschreibung sowie den Angaben des Patienten oder Kunden ergeben, und über die sachgerechte Aufbewahrung oder Entsorgung des Arzneimittels." Wird schwierig sein zu beweisen, dass er tatsächlich nix gesagt hat, aber er hätte es tun müssen.

alexbababu 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 14:32

Das ist relativ einfach, denn er hat es zugegeben. Meine Mutter war gestern nochmal dort um ihn zur Rede zu stellen.

Er meinte, er sei nicht dazu verpflichtet und er habe nicht gesagt, da er dachte, sie wüsste das oder ihr Sohn wüsste das.

Ich denke nicht, aber nett wäre es schon gewesen. Das sind halt diese Gesetze die nirgendwo stehen, aber trotzdem befolgt werden müssen.

DerChirurg  16.02.2014, 20:14

Ich glaube das Medikament war teuer. Dann ist so was schon ärgerlich

alexbababu 
Beitragsersteller
 16.02.2014, 20:16
@DerChirurg

So ist es...

Ja,aber es steht auch auf der Verpackung drauf.

Der Hinweis steht meist auch auf der Verpackung und immer im Beipackzettel.

alexbababu 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 14:41

Bei dieser Antwort merkt man, dass die Frage nicht gelesen wurde

Ich würde sagen das der Apotheker darauf hinweisen sollte. Man kann nicht alles wissen. Mein Apotheker hat mir damals zu dem Betaferon extra gesagt das es gekühlt werden muss. Und als das mit dem kühl lagern dann nicht mehr war hat er mir das auch gesagt. Vielleicht hab ich auch nur einfach einen super Apotheker. Aber gehört das nicht zum Kundenservice ? Denke schon

alexbababu 
Beitragsersteller
 16.02.2014, 20:24

Ich hab das Medikament bisher immer wo anders geholt und wurde IMMER darauf hingewiesen, dass es gekuehlt gelagert werden muss. Auch wenn die schon wussten, dass ich es nicht zum ersten mal bekomme

schnucki71  16.02.2014, 20:30
@alexbababu

Warum hast du dann die Apotheke gewechselt ? Oder war das nur weil deine Mutter das abgeholt hat ? Das ist dann echt schei.....

alexbababu 
Beitragsersteller
 16.02.2014, 20:31
@schnucki71

Wohnort gewechselt. Zudem wollte meiner Mutter unbedingt dort das Medikament holen, weil es eine Dorfapothke ist, die sonst wenig Umsatz macht. Wie schon unten erwaehnt, das Medikament war teuer.

schnucki71  16.02.2014, 20:39
@alexbababu

Jetzt weist du warum die Apotheke so wenig Umsatz macht. Ich weiß jetzt nicht ob man dem Apotheker da irgendwas kann. Und ich weiß jetzt auch nicht was es für die Wirkung des Medikaments bedeutet wenn die Kühlkette unterbrochen ist. Vielleicht mal erkundigen. Da das Medikament sehr teuer war kauft man dann ja auch nicht eben mal ein Neues