Darf eine Lehrperson Schülern Zäpfchen verabreichen?
Darf eine Lehrperson oder deren Begleitung Schülern auf der Klassenfahrt Zäpfchen verabreichen, falls Schüler während der Klassenfahrt krank werden?
6 Antworten
Natürlich nicht und das gehört auch nicht zu den Aufgaben eines Lehrers. Ist das Kind krank, sollten die Eltern es abholen.
Wenn Lebensgefahr besteht, darf jeder Mensch ein Zäpfchen einführen. Das wäre beispielsweise bei einem Kind mit Epilepsie der Fall, wenn ein Krampfanfall auftritt, der nicht nach 1-2 Minuten wieder vorbei ist.
Ansonsten gibt es keinen Grund, einem Schüler ein Zäpfchen zu verabreichen. Man kann immer zum Arzt fahren oder die Eltern benachrichtigen.
Nein, man darf in fremde Menschen nichts ohne deren Einwilligung einführen: keine Spritze, keine Zunge und auch keine anderen Körperteile und, nein, auch keine Zäpfchen. Das wäre Körperverletzung und noch ein paar weiterer Straftatbestände.
selbst Eltern sollten das in dem Alter normalerweise nicht mehr, schon gar nicht Ärzte oder gar Lehrer.
Normalerweise nicht. Wenn Schüler krank werden, müssen sie zum Arzt - auch auf Klassenfahrt.