Was müssen Lehrer tun, wenn ein Schüler während der Stunde einen Asthmaanfall hat,müssen sie ihm helfen?
11 Antworten
Sie sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen. Vor allem den RTW verständigen.
Natürlich müssen sie helfen. So wie jeder andere auch.
Unterlassene Hilfeleistung wird nach §323, StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Darüber hinaus hat der Lehrer gegenüber seinem Schüler auch noch eine "Garantenstellung" inne und ist im besonderen Maße zur Hilfeleistung verpflichtet.
Aus diesem Grund muss er auch regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen zur Ersten Hilfe teilnehmen und hat (hoffentlich) gelernt, was bei einem Asthma-Anfall zu tun ist:
nichts ist schädlicher als Streß zu vermitteln.
2. "Kutschersitz"Hinsetzen und leicht vorgebeugt mit den Armen auf die Oberschenkel oder den Tisch etc. stützen. Das entlastet den Bauch und die Lungen haben mehr Platz.
3. Beengende Kleidung entfernen.
Enge Kragen, Krawatten, Sakko und vor allem den Gürtel lockern lassen.
4. Durch die gepressten Lippen langsam ausatmen (Lippenbremse). Dadurch steigt der Luftdruck in den Bronchien und sie werden geweitet und durch den langsameren Luftstrom weniger gereizt.
5. Frische, feuchte Luft einsetzen.
Fenster auf und Dusche aufdrehen oder vor den geöffneten Kühlschrank oder das (hochliegende) Eisfach setzen. Das löst den zähen Schleim in den
Bronchiolen und dieser kann besser abgehustet werden.
6. Bei der Einnahme des Asthma-Sprays helfen und
7. Bei einem länger andauernden Anfall den Rettungsdienst rufen!
Danke für deine lange und genaue Antwort!
Schön.
Und nichts davon kann der Lehrer tun, muss der Asthmatiker alles alleine machen. Geht gar nicht anders...
Ja sicher. Auch Lehrer sind zur Ersten HIlfe verpflichtet.
Jeder ist verpflichtet zu helfen. Nicht nur Lehrer, sondern auch andere Schüler oder sonstige Anwesende. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung. Diese ist in Deutschland strafbar.
Der Lehrer wird erste Hilfe leisten, dann einen Notarzt rufen, die nehmen den Schüler mit ins Krankenhaus. Kommt das öfters während des Unterrichts vor, wird das Gesundheitsamt eingeschaltet und geprüft, ob der Schüler aus gesundheitlichen Gründen schulfähig ist. Die anderen Schüler haben schließlich einen Anspruch auf Unterricht.