Darf eine Person ins Krankenhaus gezwungen werden?
Nehmen wir an, eine Person kollabiert auf offener Straße. Der Krankenwagen wird gerufen und es stellt sich raus, dass die Person in einer lebensbedrohlichen Situation ist und dringend ins Krankenhaus muss. Die Person weigert sich aber, weil sie meint, sich besser zu fühlen und möchte nach Hause gehen. Darf sie dann trotzdem ins Krankenhaus gezwungen werden?
7 Antworten
In Deutschland darf niemand zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden. Wenn sich jemand nicht behandeln lassen möchte, dann eben nicht. Es ist dein gutes Recht, so etwas abzulehnen und sogar, dabei sein Leben aufs Spiel zu setzen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Person gerade zurechnungsfähig ist, das heißt, dass sie beispielsweise nicht unter dem Einfluss berauschender Substanzen wie Alkohol oder andere Drogen stehen darf oder bedingt durch die Krankheit (beispielsweise eine Unterzuckerung) in ihrer Urteilsfindung eingeschränkt ist. Unter diesen Umständen darf das Rettungsdienstpersonal davon ausgehen, dass der Patient nicht seine wirkliche Meinung sagt und seine Situation nicht korrekt einschätzen kann. In diesem Fall würde man vermutlich auch gegen den Willen des Patienten behandeln und zwar nach dem Prinzip des rechtfertigenden Notstandes (Paragraph 34 Strafgesetzbuch).
Üblicherweise lässt sich der Rettungsdienst allerdings unterschreiben, dass der Patient die Hilfe ablehnt. Das ist notwendig, damit klar wird, dass die Hilfe angeboten wurde und eine Risikoaufklärung über die möglichen Folgen der Nichtbehandlung erfolgt ist. Für das Risiko eventuell später eintretende Schäden ist dann der Patient selber verantwortlich. Wie gesagt, immer vorausgesetzt, dass er zurechnungsfähig ist
Kommt drauf an, unter welchen Umständen sich die Person besser fühlte nach dem der Krankenwagen gekommen wäre.
Vergessen wir nicht, dass Bestimmte Inhaltsstoffe welche von dem Sanitär dem Patienten gegeben worden sind, zu Besserung seines eigenen Empfindens führen können.
Die Person wäre damit, nicht durch eigene Kraft wieder zu sich gekommen, sondern durch z.B. eine Dialyse und die Inhaltsstoffe fürchten zur einer Besserung.
Es kommt ganz drauf an, durch welche Ursachen die Person in die Lebensbedrohende Situation gekommen ist.
Ist es z.B. etwas dass leicht oder schwer behoben werden könnte.
Auch kommt es nicht alleine auf füllen an, sondern ob die Person ohne Hilfe selbstsicher gehen kann.
Es vor Ort entsprechend dem Zustand der Person entschieden werden.
Habe der Krankenwagen 🚑 keine großen Aufwand betrieben, so könnte es vorkommen, dass die Person nach kurzer Zeit eigenständig gehen kann.
Oder die Person ist nicht richtig fähig zu gehen, dann ist eine andere Situation.
Immer ausgehen von der Person selbst.
Der Patient sollte zu dem Zeitpunkt ansprechbar sein.
Ist die Person nicht ansprechbar und zusammen gebrochen, dann noch in einer lebensbedrohlichen Situation, du hilfst der Person nicht. Dann kannst du dich auf eine Anzeige wegen unterlassen Hilfeleistung mit Todesfolge rechnen.
Und so etwas bringt dich selbst schnell vor einen Gericht, da verstehen die keinen Spaß.
Der Wille des Patienten geht vor, wenn es auch eine Patientenverfügung gibt welche die anderen Personen entlastet und vor einem Gerichtsurteil bewahren könnte.
Such dir selbst aus, entweder geht die Person mit ins Krankenhaus oder du mit der Polizei und dann vor ein Gericht.
Deswegen, entweder ist Person fähig einen Willen vorzulegen oder einen zu unterschreiben bei denen.
Kann die Person weder das eine noch das andere, so geht diese Person ins Krankenhaus ohne irgend einer Äußerung.
Nein, die Person muss aber ein Formular ausfüllen dass sie auf eigene Gefahr auf eine Behandlung verzichtet und das negative Folgen haben kann.
Wenn eine Person sich innerhalb einer lebensbedrohliche Situation sich befindet, dann wird die weniger bis kaum etwas sagen können.
Unter lebensbedrohliche Situation ist z.B. eine Blutung am Kopf oder der gleichen vorstellbar.
Da ist die Person bereits nicht zugänglich oder ansprechbar sein kann, gibt es auch die Möglichkeit der Äußerung eines solchen Gedanken nicht.
Hinzu kommt, das die Person sich von dem Ort nicht entfernen darf.
Es ist nämlich so, dass jemand andere denn Krankenwagen gerufen habe.
Sollte beim Eintreffen des Krankenwagen, diese keine Person zum behandeln antreffen, so könnte es zu einer hohen Geldstrafe kommen.
Wenn diese Person solche Hilfe ablehnen will, so brauche die Person etwas schriftlich es, was seinen Willen darlegen würde unterschreiben von 5 Person.
Von 5 Personen welche dich als Gesund ansehen.
Da stimmt so einiges nicht. Jeder Patient hat das Recht, über seinen Körper selbst zu bestimmen. Demzufolge darf auch jeder Patient die Behandlung ablehnen. Dazu braucht es keinerlei zeugen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Patient auch zurechnungsfähig ist, z.b. nicht massiv alkoholisiert ist. Des Weiteren fallen niemals Strafen dafür an, dass der Krankenwagen unverrichteter Dinge wieder wegfahren muss. Nur dann, wenn man den Krankenwagen zum Spaß ruft, um die Leute zu ärgern, würde man dafür zur Rechenschaft gezogen, aber niemals, wenn tatsächlich ein Notfall vorlag. Oder auch nur, wenn man dachte, dass ein Notfall vorliegt.
Wer ein Krankenwagen ruft, gibt immer auch einen Grund dafür an.
Wenn der Krankenwagen ankommt, es aber nichts zutun gibt, dann wird in dessen Bereich drin stehen: "Krankenwagen angekommen, keinen Personen vorgefunden zum behandeln, vermutlich Spaß Anruf" genommen dieser Inhalt ist entscheidend.
Es ist entscheidend, als was die gerufenen Personen deren Ankunft im Bericht eintragen, nicht für was die Person, welche denn Krankenwagen gerufen hat es hält.
Nicht der Anrufer bewertet die Situation, sondern der angerufene und Vor Ort dann anwesende Menschen welche ein Bericht schreiben wird.
Die Personen im Krankenwagen gehen immer von einem Ernstfall aus, wenn diese angerufen werden.
Außerdem sprechen wir von einer lebensbedrohlichen Situation, da habe nicht der Patient die Entscheidungen zu treffen, sondern einzig und alleine sein Körper.
Wie soll bitte eine Person unter Lebensbedrohender Situation, die Möglichkeit haben überhaupt die Bitte an jemanden zu äußern.
Die Person würde zusammenbrechen, demnach also nicht weit kommen.
Die Voraussetzungen über seinen Körper selbst entscheiden zu können, setzt voraus, dass der Körper der Person es auch verwirklichen kann.
Es stimmt zwar, dass der Wille des Patienten berücksichtigt werden sollte.
Jedoch, wenn diese Person keine Patientenverfügung bei sich hat, auch nicht ansprechbar wäre, kann dieser Patient seine Rechte nicht anwenden.
Ein Recht ist für denn Patienten wenig wert, wenn dieser Gefährlich für andere Menschen wäre.
eien patientenverfügung ist für eienn ganz andern fall zu nutzen nämlich ob die lebenserhltenden geräte abgeschaltet werden sollten bzw. ob diese überhaupt angewendet werden sollen ,wennder patient das nicht möchte --aber nicht , ob man ihn ins krankenhaus bringt wenn e r auf der strasse zusammenbricht oder nicht.
Die Patientenverfügung ist der Schriftliche Wille des Patienten, es wird entsprechend seines Willen so umgesetzt wie es sein Wille gewesen ist.
Ob die Person Lebenserhaltende gärte Ablehnen würde oder eine Behandlung durch Ersthelfer um sein eigenes Leben zu verlängern, kann dieser selbst entscheiden.
neien das beinhaltet eeien solche verfügung abe rnicht ! und dafür ist sie auch nicht da.
Sie ist dafür da, denn Willen des Patienten zu kennen und einzuhalten.
Was letztlich der will dieser Person wäre, hängt ganz von dem geschriebenen ab.
In einer lebensbedrohlich Lage darf alles mit dem Patienten gemacht werden, solange er sich nicht körperlich wehrt, wie durch schlagen oder treten, da sich die erst Helfer dadurch selbst in Gefahr bringen.
Je nach Verletzung des Patienten ist es aber "üblich", dass der Patient nicht ansprechbar oder so in Panik ist, dass er einfach den Anweisungen folgt
nur wenn eine psychische einschränkung vorliegt die normales denken verhindert. ansonsten menschen unter 18. alles andere wäre nicht rechtens
"""Die Person weigert sich aber, weil sie meint, sich besser zu fühlen und möchte nach Hause gehen. Darf sie dann trotzdem ins Krankenhaus gezwungen werden?""
das allein war der Frageinhalt und dann darf sie nach hause gehen wie auch immer