darf Erbkrankheiten verschweigen?
darf ein getrenntlebender Kindsvater seinen Kindern (bzw. der Kindsmutter; als Erziehungsberechtigten) (evtl. schon ausgebrochene) schwere Erbkrankheiten bzw. seinen momentanen Gesundheitszustand verschweigen? Kurz zur Erklärung: es geht um eine tödlich endende Krankheit, welche unscheinbar und schleichend beginnt und mit immer weiteren Folgen fortschreitet bis hin zum Tod. Vater des Kindsvaters ist daran früh verstorben. Problematisch ist so etwas immer wenn man vorm Arzt steht und der nach Krankheiten in der Familie fragt und man darauf nicht antworten kann, weil man keine Auskunft bekommt!
4 Antworten
Es kling danach als wüsstest du an welcher erbkrankheit der Vater des Kindsvaters gestorben ist? Rechtlich kann ich dir hier leider nicht weiterhelfen. Es wäre vieleicht sinvoll das ganze dem jugendamt vorzutragen und man kann es bestimmt auch vor gericht einklagen das diese information preisgegeben wird.
Falls du weißt woran der Vater des Kindsvater gestorben ist würde ich die kinder entsprechend auf diese erbkrankheit untersuchen lassen. Da es vererbt ist müsste das mit nem gentest etc. feststellbar sein.
Falls du es nicht weißt könnte man es trotzem versuchen mit der begründung das der Vater des Kindsvater an einer erbkrankheit verstorben sei. Für beides muss der Kindavater nnicht unbedingt eine auskunft geben.
Die einzige information die ich hier ehrlich gesagt als wichtig empfinden würde ist um welche erbkrankheit es sich handelt. (Damit man die kinder drauf testen kann und frühzeitig gegenmaßnahmen einleiten kann) Der momentane Gesundheitszutstand des vaters ist hier ersteinmal irrelevant. Wobei es sinnvoll wäre wenn die Kinder diesen wüssten da es sicherlich besser ist wenn sie schon etwas verarbeitungvorlauf haben und nicht einfach aus heiterem himmel erfahren das ihr leiblicher vater plötzlich nicht mehr am leben ist.
Vor einem arzt würde ich einfach das sagen was ich weißt. Also das der Großvater der Kinder an einer erbkrankheit verstorben ist. Und falls ichs weiß an welcher genau er verstorben ist.
Die rechtliche Grundlage ist mir jetzt nicht bekannt ...
Moralisch gesehn, würde ich jedoch sagen, dass man es zumindest den Kindern schuldig ist, wenn man es nicht dem Partner sagt, ihnen das beizubringen.
Natürlich sollte man damit jetzt auch nicht in die Tür fallen wenn die Kidis erst 10 Jahre sind, wenn sie aber 14-16 Jahre alt sind und so langsam begreifen könnten was das bedeutet währe es zumindest, Moralisch gesehn eigentlich ein muss es ihnen zu erzählen damit sie wissen was ihnen bevorstehn kann.
ich kann es dir wirklich nicht sagen, wie gesagt ich kenne die Rechtliche Grundlage nicht :/
hmm ... frag mal bei nem rechtsanwalt an, oder vlt. auch bei nem Arzt die könnten darüber auch bescheid wissen
Moralisch? Keinesfalls eindeutig zu beantworten, zumal die Kinder abenso das Recht haben, nichts über ihre erbliche Belastung zu wissen.
Juristisch? Da ist die Frage falsch gestellt, nicht "darf er verschweigen" heißt das, sondern "gibt es eine Rechtsgrundlage, die ihn zur Auskunft verpflichtet". Ich wüsste keine.
Medizinisch sehe ich den Sinn nicht: Wenn bekannt ist, woran der Großvater verstarb, dann kann das Kind die Veranlagung geerbt haben, auch wenn der Vater nicht erkrankt ist. Oder auch nicht geerbt, obwohl der Vater erkrankt ist. Klarheit bringt ausschließlich eine genetische Untersuchung des Kindes - sofern das Kind überhaupt daran interessiert ist.
Ja, man darf alle Krankheiten verschweigen die man möchte. Soweit ich weiß ist das im Persönlichkeitsrecht und Grundgesetz verankert.
Es gibt sicherlich die Ausnahme, dass man dritte absichtlich gefährdet, bsp. über HIV. Aber das trifft soweit ich das beurteilen kann hier nicht zu - vorallem deshalb weil es sich um keine gesicherte Erkenntnis handelt.
Gruß Chiller
Korrektur: es gibt scheinbar doch keine Ausnahme vom Persönlichkeitsrecht, auch nicht bei Gefährdung Dritter.
Google "Persönlichkeitsrecht Krankheit"
und wenn er das nicht von selbst macht? kann man da rechtlich was tun?