Staat belügen?
hey ihr lieben :)
ich habe Depressionen und da ich in Therapie bin weiß das meine Krankenkasse auch (gesetzlich versichert). Jetzt meine Frage kann der Staat das rauskriegen wenn ich eine Falschaussage beim Amtsarzt mache und diese Krankheit verschweige oder haben die Krankenkasse da eine Schweigepflicht? Ist echt wichtig!!!!!
Danke für jede Antwort
Lg:)
7 Antworten
In welchem Zusammenhang wirst Du vom Amtsarzt untersucht bzw. befragt?
Die Geschichte wäre mir zu heikel. Ich würde mich darüber mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unterhalten. Denn sollte eine solche falsche Aussage ein Kündigungsgrund sein, dann hast richtig rote Karten gezogen. ( Und bei Papa Staat halte ich irgendwelche exotischen Ausnahmerechte für möglich )
Puuh vielleicht beiße ich da einfach in den sauren Apfel und gehe lieber gleich ins Finanzamt bevor ich gar keinen Job habe. Was anderes machen kann ich immer noch ich denke die Berufe sind sich sowieso recht ähnlich wenn mir das nicht gefällt gefällt mir das andere wahrscheinlich auch nicht. Was findest du persönlich spontan besser wenn ich fragen darf?;)
Beides hat irgendwie "trockene" Anteile. Staubige Akten gibt es auch bei beiden. Nun die Frage: bist Du eher jemand der mit Zahlen arbeiten mag, oder mit Texten. Mit Paragraphen haben auch beide was zu tun. Sorry ich könnt mich auch ohne näheres Wissen in welchen Bereich es gehen sollte, nicht entscheiden
ok verständlich trotzdem danke das du dir Zeit genommen hast und mir wirklich versucht hast zu helfen ich denke ich bin mir jetzt auch sicher, dass ich das Risiko nicht eingehe :)
Dann wünsche ich Dir alles Gute.
Ich vermute mal, dass nur dein Arzt die genaue Diagnose kennt. Die Krankenkasse kann nur auf eine Diagnose schließen, aus der Fachrichtung der behandelnden Ärzte und aus der Klinikart.
Es gibt auch den Datenschutz. Weder der Arzt noch die Krankenkasse darf Diagnosen nenen, sofern nicht Gefahr für Leib und Leben besteht.
Ein Amtsarzt kann belogen werden. Doch wenn er seinen Beruf versteht kommt er selber auf die richtige Diagnose. Oft soll man auch eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Dann fragt er also gezielt beim Hausarzt nach den Vorerkrankungen. Der wird für dich nicht lügen. Allerdings erzählt er auch von erfolgreich durchlaufene und abgeschlossenen Krankheiten. Depressive Phasen haben viele Menschen im Leben gehabt. Allerding ist es von Vorteil, wenn sie erfolgreich überwunden wurden.
Wenn Depressionen hinderlich in deine Beruf sind, dann ist die Frage: "Ist es der richtige Beruf für dich?"
Ja eine gute Frage aber man weiß es ja nie so ganz wenn man es nicht probiert hat
Weiß ich gar nicht ob ich die unterschrieben habe aber wenn der Arzt es angibt ist es ja eh gelaufen überwunden oder nicht ich hätte es ja angeben müssen..
Egal, um was es geht, Lügen sind ganz schlecht. Keine Wahrheit kann schlimmer sein, als die kleinste Lüge. die kommen immer raus. Gerade das, was man am meisten verheimlichen will, liegt irgendwann auf dem Tisch.
Du hast die Möglichkeit einen Job zu bekommen. Ob Du damit glücklich bist, kannst Du vorher nie wissen. Aber so eine Lüge im Hinterkopf zu haben, immer mit eineer gewissen Angst zu leben, daß sie auffliegt, sind bestimmt für Deine Depressionen nicht hilfreich.
Ich wünsche Dir Glück für Deine Entscheidung.
kommt drauf an....
wenn du dich für ein behördlichen posten bewerben willst, wo man ein ärtzl. gutachten braucht.. dann ja - ansonsten nein.
Die Krankenkassen wissen offiziell keine Diagnosen und wenn doch dürften sie es niemals an den Staat weitergeben. Das kommt sicher nicht raus.
Was für eine Entbindung?? Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Punkt.
Aber mit dieser Schweigefflichtentbindung könnten sie es doch zumindest über den Arzt herausbekommen oder?
Also hab eigentlich schon nen Job im Finanzamt aber hab jetzt noch ein Angebot was ich eigentlich fast besser finde (im Gericht) und ich habe nach der Zusage im FA erst die Therapie angefangen müsste jetzt praktisch hin und eine Erklärung abgeben das ich seitdem keine anderen oder neuen Krankheiten hatte um mich im Gericht zu bewerben...