Darf ich 2 Therapien gleichzeitig durchführen?

7 Antworten

Die Kasse bezahlt mit einiger Sicherheit nur eine Therapie und nicht zwei, schon gar nicht parallel.

Du kannnst aber sicher mit beiden Therapeuten zunächst mal ein Vorgespräch führen und dich entscheiden, mit wem du letztlich arbeiten willst. Besprich mit deiner Kasse, wer die Kosten für die Vorgespräche übernimmt - schlimmstenfalls musst du das eine Vorgespräch bei dem, für den du dich nicht entschieden hast, selbst bezahlen.

Deine Therapeuten werden bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen - und die Krankenkasse wird der Übernahme zustimmen, wenn die Begründung ausreichend ist.

Ob man für zwei parallel geführte Therapien eine ausreichende Begründung finden kann? Bezweifele ich jetzt einfach mal. Die würden doch bestimmt irgendwie und irgendwo gegeneinander laufen .... lieber mit einem Therapeuten länger arbeiten ....

Hallo,

nach den 3 bis 5 probatorischen Sitzungen (=Sitzungen) beantragt der Therapeut bei der Krankenkasse eine Psychotherapie. In einem Formular hat der Versicherte anzugeben und zu unterschreiben, ob in den letzten 2 Jahren bereits eine Therapie erfolgt ist. Die probatorische Sitzung bei einem anderen Therapeuten ist dort dann wahrheitsgemäß anzugeben. Ein 2. Therapieantrag bei der Krankenkasse wird dann abgelehnt.

Mehrere probatorische Sitzungen bei verschiedenen Therapeuten sind möglich, um den passenden Therapeuten und die geeignete Therapieform zu finden.

Wenn eine private Krankenversicherung besteht, gelten diese Aussagen nicht. Dann ist der unterschriebene Tarif inkl. aller Anlagen maßgebend.

Gruß

RHW

Harald2000  06.12.2013, 21:18

Die probatorischen Sitzungen brauchen nicht angegeben zu werden !

Wenn die Krankenkasse das bezahlen soll, solltest du auch die Krankenkasse fragen, ob sie das bezahlen will. Wahrscheinlich nicht - denn was ist, wenn die Therapeuten "gegeneinander" arbeiten und somit kein einziges Problem gelöst wird?

grundsätzlich schon "glaube ich"

aber du musst deinen hausarzt fragen ob du das machen darfst ..(ob man diese 2 überhaupt zur selben zeit tätigen darf)