Darf ich bei einem "Notfall" am Steuer telefonieren?

16 Antworten

Nur wen die Zündung aus ist darf man als Fahrer telefonieren oder mit Fernsprecheinrichtung die Polizei hat da vollkommen richtig dich bestraft man hätte an Ort und Stelle die Rettung rufen müssen

 und nicht zum Auto laufen dann anrufen das zählt dann auf gar keinen Fall mehr als Notfall nur um sich zu orientieren sollte man den Motor ausmachen anrufen dann weiterfahren 

aber nicht bei der fahrt so einen Blödsinn machen da ist man erst mal durch den Unfall abgelenkt dann durch das anrufen und dann noch Autofahren der Punkt und die Geldstrafe kommt damit zu recht .

Nein lass es es gibt freisprecheinrichtungen die nicht mal teuer sind leg dir si eine zu
Gestern auf dem weg nach hause erlebte ich auch etwas grauenvolles wegen so einem drecks handy
Die autofahrerin vor mir schaute immer wieder aufs handy kam dabei auf den fussweg und hätte fast eine familie überfahren, als sie dies bemerkte ist sie erschrocken und riss das lenkrad auf die andere seit und fuhr frontal in einen kleinbus der zum glück lehr war, alls die polizei kam haben sie ihren check gleich mitgenommen...
Nichts ist wichtiger als das eigne leben entweder handy oder autofahren

Hallo Likeajoe,

selbstverständlich darf man im Notfall, wenn es um  Leib oder Leben geht auch am Steuer telefonieren.

Dass man in dem Fall trotz des Telefonierverbotes am Steuer nicht rechtswidrig gehandelt hat, kann man der folgenden Rechtsgrundlage entnehmen:

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§ 16 OWiG - Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

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Wenn also Gefahr für Leib oder Leben Deines Freundes bestanden hat und Du die Gefahr nicht zum Beispiel des Alarmierung des Rettungsdienstes abwenden konntest, sondern einzig und alleine dadurch abgewendet hast, dass Du am Steuer telefoniert hast, besteht die Chance, Du um den Bußgeldbescheid herum kommst.

Wenn Du von der Bußgeldstelle den Anhörungsbogen bekommst, brauchst Du also nur glaubhaft darlegen können, dass du die Gefahr für Leib oder Leben nicht anders abwendet konntest, als am Steuer zu telefonieren.

Du kannst Dir aber sicher sein, dass die Bußgeldstelle keinen rechtfertigen Notstand anerkennen wird, nur weil Dein Freund vor Schmerzen nicht mehr laufen konnte.

Meines persönlichen Erachtens nach, wirst Du um den folgenden Bußgeldbescheid nicht herumkommen, denn das was Du geschildert hast ist kein Notfall im Sinne des angeführten Gesetzes:

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Tatbestandsnummer: 123624

Tatvorwurf: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat

Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

B - Verstoß

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Schöne Grüße
TheGrow

Da hat man absolut nicht „Pech gehabt“. Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, wegen welchem jedes Jahr sehr viele Leute sterben müssen. Nichts ist so dringend, dass man es nicht mit ausgeschaltetem Motor telefonisch klären kann (oder man hat eine Freisprecheinrichtung oder Kopfhörer...).

Nein, in der geschilderten Situation durftest du ganz sicher nicht telefonieren. Es lag auch kein Notfall vor.

Ein Notfall, der das Telefonieren am Steuer rechtfertigt , könnte maximal ein Unfall sein, der sich auf der Gegenfahrbahn auf der Autobahn ereignet hat. Wenn es keine sichere Möglichkeit zum Anhalten gibt.