Darf ich mit 16 Jahren am wochenende im krankenhaus arbeiten?
hallo :) ich mache im Krankenhaus ein Jahrespraktikum (FOS) und meine Frage ist wie oft im Monoat darf oder bzw.muss ich am Wochenende arbeiten ?
Danke schonmal im vorraus :)
7 Antworten
Heya,
Da sind einige Unstimmigkeiten bei den Usern, die Dir hier Rat gegeben haben. Ich versuche, die Sache mal ganz aufzuräumen, da ich selbst im Krankenhaus tätig bin, und noch 17 Jahre alt bin.
Also, Du darfst am Wochenende arbeiten. Aber es gilt, dass du an zwei Wochenenden im Monat frei haben musst. Wenn Du nun ein Wochenende gearbeitet hast, dann musst Du zum Ausgleich in der darauffolgenden Woche zwei Tage frei haben, und die sollen, wenn möglich, aufeinander folgen. Sprich: Montag & Dienstag oder so !
Du darfst maximal 8 Stunden am Tag arbeiten. (Also, 9 Stunden mit einer Stunde Pause sind okay !) - Die Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen. Wenn Du also um 20 Uhr Feierabend hast, darfst Du am nächsten Tag nicht um 6 Uhr anfangen !
Du darfst nur in der Zeit von 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Und es gibt auch Tage, an denen Du gar nicht arbeiten musst, das wären diese hier:
25.12, Neujahr, 1. Mai, Heiligabend ab 14 Uhr, und Silvester ab 14 Uhr !
Die Arbeit mit infektiösen Patienten, Röntgenstrahlen oder ''gefährlichen'' Patienten ist Dir untersagt.
Ich hoffe, ich konnte nun all deine Fragen rund um das Thema Jugendschutz beantworten ! :)
Ich werde mal etwas präziser. Dein Chef entscheidet wie oft du am Wochenende arbeiten musst. In der Regel ist es im Praktikum im Krankenhaus so dass du jedes zweite Wochenende arbeitest. Da ist es auch egal ob du unter 18 bist oder nicht. Falls er dich jedes Wochenende arbeiten holen will und du da kein Bock drauf hast geh zu dem zuständigen Lehrer damit er sich mit der Praktikumsstelle ausseinander setzt. Wichtig ist auch zu erwähnen dass du aber beim Jahrespraktikum nur eine Bestimmte Anzahl an Tagen und Stunden in der Woche machen darfst. Dh. wenn du Sa und So arbeitest brauchst du in der Woche diese zwei Tage frei.
So und jetzt zum Jugendschutzgesetzt. Dass greift nur bei zwei Sachen. Erstens darfst du unter 18 an bestimmten Tagen nicht arbeiten. Dazu zählen der 1. Weihnachstag und ich glaub Karfreitag udn Ostersonntag, bin mir da aber nicht ganz sicher welche Tage es genau sind. Und zweitens müssen zwischen arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn mindestens 12 Stunden liegen. Dh an einem Tag um 20 Uhr gehen und am nächsten wieder um 7 Uhr kommen ist nicht erlaubt.
Ach und nochwas.Du MUSST eine Stunde Pause haben.
§ 15 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Fünf-Tage-Woche
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
§ 13 JArbSchG - Tägliche Freizeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
(Quelle: gesetze-im-internet.de)
Ja, bis zu 2 Wochenenden im Monat, aber dafür musst du einen Freizeitausgleich an anderen Tagen bekommen.
Nein, darfst du nicht. (Jugendschutzgesetz)
Es gibt Ausnahmen. Wenn du am Wochenende arbeitest, müssen dir die Tage an anderen Wochentagen ersetzt werden. Aber soweit ich weiss, gilt das erst ab dem 18. Lebensjahr. Jugendliche dürfen am Wochennende nicht beschäftigt werden.
Zeig mir mal den Paragraphen wo das steht hab ich ja noch nie gehört..... ich kenn genug leute die wochenende arbeiten und noch keine 18 sind :/
wirklich nicht?
Du darfst erst am Wochenende arbeiten, wenn du volljährig bist.
doch. was ist denn mit nebenjob in der gastronomie da darfst du doch auch am we arbeiten