Darf ich nachts kurz vor dem Krankenhaus frische Luft holen?
Hallo, ich werde ab Montag im Krankenhaus sein. Ich wollte fragen, ob ich denn nach der Ruhezeit das Krankenhaus an sich verlassen kann? Natürlich bleibe ich auf dem Gelände. Aber wollte nur fragen ob man kurz draußen frische Luft holen kann, ohne jemanden Bescheid zu geben. Oder jemand nachts (noch im Krankenhaus) noch kommt um einen zu sehen, aber das die Ruhezeiten eingehalten werden müssen, muss man sich ja draußen sehen. Wann anders kann die Person nicht.
6 Antworten
- Du bist ein freier Mensch und darfst das Krankenhaus jederzeit ohne Angabe von Gründen verlassen.
- Wenn du einfach abhaust und man vermutet, dass du nicht zurückkommst, kann man die Polizei verständigen. Es ist nicht sichergestellt, dass es dir gut geht und dass du deine Lage korrekt einschätzt. Das muss man halt checken.
- Wenn du raus willst, sag den Schwestern bescheid. Es ist k*cke, wenn man Patienten suchen muss.
- Wenn du nett fragst, darf dich sicherlich jemand besuchen, wenn ihr wirklich leise seid und außerhalb des Zimmers niemanden stört.
Alles Gute
Nein, die Person kann nicht nachts aus demZimmer spazieren phne Erlaubnis. .
Wie alt bist du?
Wenn du unter 18 bist musst du aufjedenfall nachfragen und bescheid sagen wenn du rausgehst, sonst können Suchaktionen gestartet werden.
Wenn du älter bist, wäre es den Schwestern zu liebe, auch gut wenn du bescheid sagst bevor du raus gehst.
Dürfen tust du aufjedenfall außer es liegt was schwerliegendes vor, aber solange du auf dem Grundstück bleibst passiert da eh nichts
Du bist und bleibst ein freier Bürger mit freiem Willen und freien Rechte im Sinne der Gesetze, da ändert ein Krankenhausaufenthalt nichts dran.
Außerdem bist du nicht im Knast, darfst dich also frei bewegen. Solltest aber den Krankenschwestern im Dienst Bescheid geben, wenn du an die frische Luft gehst. Dann wissen sie Bescheid und du umgehst iwelche Suchaktionen im Extremfall. Ist ja auch nichts schlimmes dabei eben Bescheid zu geben!
Gruß
Einfach Bescheid geben, dass man kurz auf dem Glände frische Luft schnappt. Fehlende Anwesenheit könnte u.U. eine Suchaktion auslösen, je nach Aufenthaltsgrund.